Betreff
Bebauungsplan Nr. E 392 der Stadt Erlangen - Lückenschluss des Regnitztalradweges bei Eltersdorf - mit integriertem Grünordnungsplan hier: Billigungsbeschluss und Beantwortung des Fraktionsantrages Nr. 013/2012 der Grünen Liste
Vorlage
611/185/2013
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

1.    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. E 392 der Stadt Erlangen
– Lückenschluss des Regnitztalradweges bei Eltersdorf – mit integriertem Grünordnungsplan wird geändert. Hinzu kommen die Flst. Nr. 189/36 und Teilflächen der Flst. Nrn. 331/2, 332 und 424/2 – Gemarkung Eltersdorf – sowie für externe Ausgleichsflächen die Teilflächen der Flst. Nr. 293 (A 1) – Gemarkung Tennenlohe – und Flst. Nr. 1614 (A 2) – Gemarkung Eltersdorf –. Herausgenommen werden Teilflächen der Flst. Nrn. 334, 346/2, 355 und 420/1 – Gemarkung Eltersdorf –.

 

2.   Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene alternative Trassenführung (s. Anlage 2-4) parallel zum bestehenden Wiesengrundweg wird nicht befürwortet, da sie eine unwirtschaftliche Doppelerschließung darstellt und Mehrkosten in Höhe von ca. 50.000 € erzeugt.

Der Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 013/2012 (s. Anlage 5) ist hiermit abschließend beantwortet.

 

3.   Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. E 392 der Stadt Erlangen – Lückenschluss des Regnitztalradweges bei Eltersdorf – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 14.01.2013 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

 

4.    Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen.

5.    Der Beschluss des Naturschutzbeirates vom 26.11.2012 zur Befürwortung der Trassenführung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen (s. Anlage 6).

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

a) Anlass und Ziel der Planung

 

Das Regnitztal durchzieht die Stadt Erlangen in Nord-Süd-Richtung und besitzt sowohl für den östlichen als auch den westlichen Stadtbereich eine große Bedeutung und Erholungsfunktion. Eine durchgängige Radwegachse von Nord nach Süd wäre sowohl für den innerstädtischen als auch für den überregionalen Radverkehr (z.B. Regnitztal Radweg, Bayernnetz für Radler) von großer Bedeutung.

Jedoch konnte bis heute keine durchgängige Radwegachse im Talbereich realisiert werden. An drei längeren Abschnitten muss derzeit auf das städtische Straßensystem mit zum Teil größerem Kfz-Aufkommen ausgewichen werden (Eltersdorfer Straße ca. 11.500 Kfz/24h, davon ca. 600 Lkw). Durch die Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. E 392 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schließung der Radweglücke in Höhe des Eltersdorfer Ortskerns geschaffen.

 

Aufgrund der überregionalen Bedeutung des Radweges im Bayernnetz für Radler und zur Komplettierung der innerstädtischen Radwegeverbindungen, will die Stadt Erlangen weiter an dem schon 1976 formulierten Ziel eines Lückenschlusses des Regnitztalradweges bei Eltersdorf festhalten.

 

Mit UVPA-Beschluss vom 29.11.2005 wurde die Verwaltung beauftragt, die Planungen für die Radwegeerstellung fortzuführen und mit den betreffenden Eigentümern konkrete Grundstücksverhandlungen aufzunehmen. Auf dieser Grundlage hat das Tiefbauamt eine ausführungsreife Ausbauplanung erstellt.

Diese Planung konnte auf Grund der gescheiterten Grundstücksankaufsverhandlungen bis heute nicht realisiert werden. Wichtigstes Argument gegen den Verkauf der Grundstücke ist die Befürchtung, auf dem künftigen Radweg nicht mehr mit landwirtschaftlichen Maschinen fahren zu können (Bürgerversammlung am 27.03.2007). Diese Bedenken können aber im Zuge des Bebauungsplanverfahrens ausgeräumt werden. Der Bebauungsplanentwurf wird innerhalb der landwirtschaftlichen Flächen eine drei Meter breite Fahrbahn vorsehen, die sowohl von Fahrrädern als auch von landwirtschaftlichen Maschinen befahren werden kann.

 

b) Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn. 189/36 und 326/2, sowie Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn. 3/2, 56/3, 145, 156/2, 189, 295/2, 295/7, 327, 331/2, 332, 349, 355/1, 356 und 424/2 – Gemarkung Eltersdorf – .

Externe Ausgleichsflächen sind nördlich und südöstlich  des geplanten Radweges auf den Teilflächen der Flst. Nr. 293 (A 1) – Gemarkung Tennenlohe – und Flst. Nr. 1614 (A 2) – Gemarkung Eltersdorf – vorgesehen.

 

c) Planungsrechtliche Grundlage

Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist die vorgesehene Trasse als überörtlicher Hauptradweg dargestellt. Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 392 – Lückenschluss des Regnitztalradweges bei Eltersdorf – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

a) Verfahren

 

- Aufstellung

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 15.09.2009 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. E 392 – Lückenschluss des Regnitztalradweges bei Eltersdorf – nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.

 

- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB hat in der Form stattgefunden, dass vom 23.11.2009 bis einschließlich 04.12.2009 Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme gegeben wurde. Es haben 5 Personen die Informationsmöglichkeit wahrgenommen und schriftlich zum Bebauungsplanverfahren Stellung genommen.

 

Am 24.11.2009 fand im Rahmen einer Sitzung des Eltersdorfer Ortsbeirates eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, an der etwa 30 Personen teilnahmen.

Die vorgebrachten Äußerungen bezogen sich überwiegend auf folgende Punkte:

 

1.    Diskussionen über weitere mögliche ortsfernere Trassen und deren Zerschneidung von privaten landwirtschaftlichen Flächen.

2.    Forderung einiger Landwirte, den geplanten Radweg auch mit landwirtschaftlichen Maschinen befahren zu können.

3.    Belastung der direkt an den geplanten Radweg angrenzenden Wohnbebauung durch den Rad- und landwirtschaftlichen Verkehr sowie durch Spaziergänger mit Hunden.

4.    Verbesserung der innerörtlichen Wegebeziehungen westlich der verkehrsbelasteten Eltersdorfer Straße.

 

Zusammenfassung der Äußerungen und Stellungnahme der Verwaltung:

 

1.    Von den geplanten 700 Metern Radweg sind bereits ca. 450 m in städtischem Besitz. Die alternativen, weiter westlich verlaufenden Trassen würden zum einen die Radwegestrecke unnötig verlängern und damit unattraktiver für die Eltersdorfer Bürger machen und zum anderen stärker in das Landschaftsschutzgebiet Regnitztal eingreifen und durch Hochwassergebiete und Gebiete für den Arten- und Biotopschutz führen.

2.    Der geplante Radweg wird so konzipiert, dass er sowohl von Fahrrädern als auch von landwirtschaftlichen Maschinen befahren werden kann.

3.    Eine unzumutbare Belastung der direkt an den geplanten Radweg angrenzenden Wohnbebauung durch den Rad- und landwirtschaftlichen Verkehr sowie durch Spaziergänger mit Hunden wird nicht gesehen, da auch heute diese Nutzungen auf der öffentlich gewidmeten Erschließungsstraße zulässig sind.

4.    Der geplante Radweg führt zur Verbesserung der innerörtlichen Wegebeziehungen. Der Aussage schließt sich auch Herr Ortsbeirat Jelden an, der gerade im Hinblick auf den Spielplatz Konrad-Haußner-Straße den Radweg für sinnvoll und für die Kinder besser geeignet hält, als der bisherige Weg, der zum Teil über die viel befahrene Eltersdorfer Straße führt.

 

Aus Sicht der Verwaltung gibt es sowohl aus ökonomischen als auch aus ökologischen Gründen keine sinnvolle Alternative für die im Bebauungsplanentwurf vorgesehene Radwegeführung. Der Alternativvorschlag des Ortsbeirates wird als Doppelerschließung betrachtet.

 

- Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB hat in der Zeit vom 23.11.2009 bis einschließlich 04.12.2009 stattgefunden.

Die vorgebrachten Äußerungen haben zu nachfolgender Änderung der Planung geführt:

Im Vergleich zum Vorentwurf des Bebauungsplanes ergaben sich kleinere Änderungen am Streckenverlauf. Der Anschluss an den Regnitzweg wurde um ca. 8 m nach Westen verschoben, damit der landwirtschaftliche Verkehr entsprechend den notwendigen Fahrradien die neue Trasse ordnungsgemäß benutzen kann.
Die geplante Baumreihe in Verlängerung am Wiesengrundweg musste entfallen, um den bisher auf Privatgrund liegenden öffentlichen Kanal westlich des Wiesengrundweges in den neuen öffentlichen Radweg umlegen zu können.

 

b) Städtebauliche Ziele

·        Schaffung einer sinnvollen Wegeverbindung für Pendler und Freizeitsuchende zwischen Nürnberg, Fürth und Erlangen fern der Autostraßen

·        Verbesserung der innerörtlichen Wegeverbindungen

·        Erschließung des Erholungsraumes Regnitztal

·        Verbesserung der Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen

 

c) Umweltprüfung

Für die Belange des Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im Umweltbericht wie folgt beschrieben und bewertet:

Im Bereich des geplanten Radweges sind, bis auf die Auswirkungen durch die Versiegelung, keine weiteren Umweltauswirkungen zu erwarten. Die Störung der Tier- und Pflanzenwelt ist als gering zu bewerten, da die Nutzung nur auf den 3,00 m breiten Fuß- und Radweg beschränkt ist und die Flächen zum Teil als Fußweg und landwirtschaftliche Fuhre dienen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der erheblichen Umweltauswirkungen durch die Realisierung des Bebauungsplans keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Insgesamt wird sich die Erholungsfunktion im Plangebiet und über das Plangebiet hinaus wesentlich verbessern.

 

4.    Ressourcen

Für den Grunderwerb des Radweges sind die Haushaltsmittel bereits vorhanden. Die Kosten für den Bau des Radweges sind im aktuellen Entwurf des Haushaltsplanes als Merkposten (nach 2016) mit 135.000 € eingestellt.

Investitionskosten: Grunderwerb

Amt 23     11.500

bei IPNr.: 541.324

Sachkosten: Radwegeneubau

Amt 66   €135.000

bei IPNr.: 541.834

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten: Üblicher Aufwand für den Wegeunterhalt

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

Haushaltsmittel sind auf IPNr. 541.324 bzw.im Budget  vorhanden/ nicht vorhanden

Haushaltsmittel sind auf IPNr. 541.834 (Merkposten)    vorhanden/ nicht vorhanden

 


Anlagen:        1: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich

                        2. Ergebnis der Überprüfung der Alternativtrasse mit Planskizze

                        3. Übersicht der Trassenalternativen

                        4. Synopse Variantenprüfung

                        5. Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 013/2012

                        6. Beschluss des Naturschutzbeirates vom 26.11.2012