Betreff
Antrag zum Haushalt 2013: Aktiv-Card für pflegende Angehörige hier: Antrag Frau Stadträtin Grille Nr. 217/2012 vom 22.11.2012
Vorlage
13-3/012/2013
Aktenzeichen
OBM/13-3
Art
Beschlussvorlage

Dem Antrag, die Aktiv-Card auch an in Erlangen lebende pflegende Angehörige auszugeben, wird nicht entsprochen. Die vorsorglich für den Haushalt 2013 beantragten zusätzlichen Mittel sind daher nicht erforderlich.

 

Der Antrag von Frau Stadträtin Grille Nr. 217/2012 vom 22.11.2012 ist damit abschließend bearbeitet.


1.   Sachbericht:
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In der Sitzung am 15. Januar 2012 haben der Sozialbeirat und auch der Sozial- und Gesundheitsausschuss die Entscheidung über den Antrag an den HFPA verwiesen.

 

Für die Ausgabe der Aktiv-Card ist das Bürgermeister- und Presseamt, Sachgebiet 13-3, zuständig. Die Aktiv-Card wird in Erlangen seit 2000 an die ehrenamtlichen Gruppen in Erlangen ausgegeben; sie gilt jeweils für 1 Jahr. Abhängig von der Anzahl der Ehrenamtlichen erhält eine Gruppe/Institution maximal 5 Aktiv-Cards. Dies bedeutet, dass sich mehrere Ehrenamtliche eine Aktiv-Card teilen müssen. Derzeit werden rund 1.000 Aktiv-Cards jährlich verteilt; für die Nutzung sind im Budget des Amtes 13 aktuell ca. 25.000 €/jährlich eingeplant; diese Summe wird auch in voller Höhe benötigt.

 

Die Leistung, die pflegenden Angehörigen tagtäglich abverlangt wird, ist enorm. Sie sind häufig großen Belastungen ausgesetzt – sowohl physisch, als auch psychisch, insbesondere auch dann, wenn sie Pflege mit Beruf und Familie vereinbaren müssen. Ihr Einsatz ist deshalb in ganz besonderem Maße anerkennenswert. Allerdings stellt die Pflege von Angehörigen kein Ehrenamt im eigentlichen Sinne und im Sinne der Aktiv-Card-Regelung dar, sondern ist eher als eine besondere familiäre/moralische Verpflichtung gegenüber den zu pflegenden Personen zu sehen.

 

Sofern sich die Stadt Erlangen dazu entschließt, pflegenden Angehörigen künftig Vergünstigungen beim Eintritt in städtische Veranstaltungen zu gewähren, ist hierfür eine gesonderte Regelung erforderlich. Die Regelung, Prüfung, Ausgabe und Abrechnung wäre dann über das Sozialamt als zuständigem Fachamt vorzunehmen.

 

 

Hinweis: Dem Sozialamt liegen keine konkreten Informationen über die Anzahl der pflegenden Angehörigen vor.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag Stadträtin Grille Nr. 217/2012 vom 22.11.2012