1.
Im Hinblick auf ihre gesellschaftliche Teilhabe kommt der
Information von Menschen mit Einschränkungen (z.B. Hör- und Sehgeschädigte,
eingeschränkte Auffassungsgabe usw.) größte
Bedeutung zu. Die bisherigen Ansätze der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit
berücksichtigen die verschieden Ansätze von „Inklusion“ noch nicht ausreichend.
Zur Weiterentwicklung einer inklusionsgerechten Öffentlichkeitsarbeit ist
- eine Bestandsaufnahme der aktuellen städtischen Publikationen durchzuführen
- von den Fachbereichen in
Abstimmung mit dem Behindertenberater eine Prioritätenliste
der vorrangig in eine leichte Sprache zu übersetzenden Veröffentlichungen festzulegen - die Zusammenarbeit mit einer Fachagentur für leichte Sprache vorzubereiten.
2.
Der Fraktionsantrag der SPD Nr. 174/2012 vom 26.11.2012 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit dem o.g. Konzept wird
· dem Bedürfnis der betroffenen Personenkreise nach leicht aufzunehmenden und zu verstehenden Informationen Rechnung getragen
· das Verständnis innerhalb der Verwaltung für die Bedürfnisse von Menschen mit Einschränkungen gefördert und gestärkt.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
-------
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Im Rahmen einer Arbeitsgruppe ist das unter I. dargestellte Konzept zu entwickeln und umzusetzen.
4.Ressourcen
Die Kosten für Veröffentlichungen in leichter Sprache tragen die jeweiligen
Fachbereiche.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden z.B. für externe Beratung durch eine Fachagentur..
Anlagen: Antrag Nr. 174/2012