Um die möglichst umfassende Ausschöpfung der SGB II - Eingliederungsmittel des Bundes im Haushaltsjahr 2013 durch die GGFA zu erleichtern, wird durch die Stadt Erlangen zu Gunsten der GGFA für die Erfüllung dieser Integrationsaufgabe eine Überziehungsgarantie bis zu 90.000 € übernommen. Falls bei den Eingliederungsaktivitäten der GGFA zur Integration von SGB II – Empfängern in den Arbeitsmarkt höhere Ausgaben anfallen sollten, als an Bundesmitteln hierfür bereitstehen, wird Referat II bei Bedarf eine Mittelbereitstellung bis zur genannten Höhe zu gegebener Zeit vorbereiten.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Seit Inkrafttreten des SGB II im Jahr 2005
ist bei allen Jobcentern praktisch in jedem Haushaltsjahr festzustellen, dass
die vom Bund für Arbeitsmarktintegrationen bereitgestellten Haushaltsmittel
nicht komplett ausgeschöpft werden können und Jahr für Jahr Integrationsmittel
des Bundes ungenützt von den Jobcentern nach Berlin zurückgegeben werden. Diese
Feststellung trifft auch für Erlangen zu.
Während Haushaltspolitiker des Bundes diese Tatsache gerne als Argument nützen,
um jährlich neue Kürzungen dieses Haushaltsansatzes zu rechtfertigen, weiß
jeder Praktiker, dass eine vollständige Ausschöpfung dieser Mittel des Bundes
aus verschiedenen Gründen faktisch gar nicht möglich ist:
-
Für
bestimmte Ermessens- oder Pflichtleistungen muss immer eine Reserve vorgehalten
werden (zum Beispiel für Reha – Maßnahmen). Solche Maßnahmen müssen immer
erbracht werden, auch wenn ein Bedarf sich erst im Laufe des Jahres ergibt und
dieser nicht von vorne hinein eingeplant war).
-
Gerade
langfristige Maßnahmen, die über mehrere Jahre laufen (zum Beispiel Ausbildungsmaßnahmen)
erfordern auch eine Finanzplanung über mehrere Jahre. Für Folgejahre
(Verpflichtungsermächtigungen) sind vom Bund jedoch sehr niedrige Grenzen
gesetzt, so dass gerade länger laufende Maßnahmen nur in sehr bescheidenem
Umfang eingeplant werden können.
-
Durch
die drastischen Mittelkürzungen der letzten drei Jahre ist praktisch keinerlei
Spielraum vorhanden, um neue Bedarfe, die während des laufenden Jahres auftreten,
durch zusätzliche Integrationsmaßnahmen zu bedienen.
-
Am
Wichtigsten ist jedoch die praktische Erfahrung, dass Maßnahmekosten zwar im
Vorhinein voll verplant werden können – in welchem Umfang die Maßnahmen dann
tatsächlich genutzt werden, wie viele Maßnahmenteilnehmer dann tatsächlich
vorzeitig ausscheiden oder die Maßnahme abbrechen und welcher tatsächliche
Mittelbedarf dann am Ende entsteht, das hat man vorher nie genau im Griff (auch
die Mitarbeiter des Jobcenters sind keine Hellseher)
Das eigentlich passende Instrument zur
Behebung dieser haushaltstechnischen Schwierigkeiten wäre die Möglichkeit,
nicht verbrauchte Haushaltsmittel als Haushaltsreste ins nächste Haushaltsjahr
übertragen zu dürfen. Diese Möglichkeit war auch ursprünglich seit 2005 im SGB
II vorgesehen. Vermutlich zur Erzielung von Haushaltseinsparungen hat das BMAS
derartige Wünsche aber immer konsequent abgelehnt (auch entsprechende Wünsche
aus Erlangen). Mittlerweile ist diese Möglichkeit der Übertragung von nicht
verbrauchten Haushaltsresten auch ersatzlos aus dem Gesetz gestrichen worden.
Durch die in den letzten drei Jahren
erfolgten drastischen Kürzungen der SGB II -Eingliederungsmittel des Bundes
(nahezu eine Halbierung der Haushaltsmittel) stehen für diesen Zweck – der
Unterstützung von SGB II-Empfängern bei der Integration in den Arbeitsmarkt –
weit weniger Bundesmitteln zur Verfügung, als eigentlich gebraucht werden. Dies
trifft alle Jobcenter in Deutschland gleichermaßen. Bevor in dieser Situation
ein noch stärkerer Druck auf die betroffenen Kommunen entsteht, kommunale
Haushaltsmittel für die Erfüllung dieser Bundesaufgabe bereitzustellen um den
vor Ort betroffenen Menschen weiterzuhelfen, muss vorrangig nach Wegen gesucht
werden, die eine möglichst umfassende Ausschöpfung der vorhandenen Bundesmittel
ermöglichen. Ein solcher Weg wäre die Einräumung einer kommunalen
Überziehungsgarantie. Damit würde es den für die Arbeitsmarktintegration
Verantwortlichen in der GGFA erlaubt, geringfügig mehr Arbeitsförderungsmaßnahmen
zu planen, als aus den verfügbaren Bundesmitteln bezahlt werden können –
erfahrungsgemäß wird ja immer ein gewisser Teil der verplanten Mittel nicht
abfließen. Auf diese Weise würde zunächst die vollständigere Ausschöpfung der
Bundesmittel erleichtert, erst nach vollständiger Ausschöpfung der Bundesmittel
käme das begrenzte Risiko der Verwendung kommunaler Mittel zum Tragen.
In den vergangenen drei Jahren wurden in
Erlangen regelmäßig nicht verbrauchte Eingliederungsmittel des Bundes in Höhe
von jeweils zwischen 200.000 € und 700.000 € ungenutzt an den Bund zurück
gegeben. Mit Hilfe einer kommunalen Überziehungsgarantie würde die gute Chance
bestehen, diese Mittelrückgabe an den Bund deutlich zu senken oder gar auf Null
zu drücken. Das damit verbundene finanzielle Risiko für den städtischen
Haushalt ist vergleichsweise überschaubar: nach dem Vorschlag von Verwaltung
und GGFA sollte die Höhe dieser städtischen Überziehungsgarantie auf die Summe
von 90.000 € festgesetzt werden (ca. 5 % der in 2013 vom Bund für die Stadt
Erlangen bereitgestellten Eingliederungsmittel). In dieser Höhe dürfte die GGFA
dann mehr Integrationsausgaben planen, als an Bundesmittel bereitstehen – ohne
dadurch gleichzeitig ein persönliches Haftungsrisiko einzugehen.
Eine Bereitstellung von entsprechenden
Haushaltsmitteln beim Haushaltsbeschluss für 2013 ist nicht notwendig. Denn ob
tatsächlich kommunale Haushaltsmittel in Anspruch genommen werden müssen, steht
noch nicht fest und kann sich erst zum Jahresende zeigen.
Im Jahr 2006 wurde in Erlangen dieses Mittel
der kommunalen Überziehungsgarantie schon einmal mit Erfolg angewandt. Damals
war der Bundeshaushalt 2006 erst mit großer Verzögerung beschlossen worden –
zuvor hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages umfangreiche Mittelsperren
verfügt, so dass die GGFA damals mangels verfügbarer Haushaltsmittel kurz davor
stand, alle Integrationsmaßnahmen mitten im Jahr abzubrechen und ihre Arbeit
komplett einstellen zu müssen. Mit Hilfe der kommunalen Überziehungsgarantie
über damals 300.000 € konnte die GGFA ihre Arbeit weiterführen und die Zeit bis
zur Verabschiedung des Bundeshaushalts 2006 überbrücken. Im Ergebnis mussten
damals keine kommunalen Haushaltsmittel tatsächlich in Anspruch genommen
werden.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden vorerst nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: