Betreff
Städtische Überziehungsgarantie für SGB II-Eingliederungsmittel im Haushaltsjahr 2013
Vorlage
50/101/2013
Aktenzeichen
V/50/VOA - 86 2249
Art
Beschlussvorlage

Um die möglichst umfassende Ausschöpfung der SGB II - Eingliederungsmittel des Bundes im Haushaltsjahr 2013 durch die GGFA zu erleichtern, wird durch die Stadt Erlangen zu Gunsten der GGFA für die Erfüllung dieser Integrationsaufgabe eine Überziehungsgarantie bis zu 90.000 € übernommen. Falls bei den Eingliederungsaktivitäten der GGFA zur Integration von SGB II – Empfängern in den Arbeitsmarkt höhere Ausgaben anfallen sollten, als an Bundesmitteln hierfür bereitstehen, wird Referat II bei Bedarf eine Mittelbereitstellung bis zur genannten Höhe zu gegebener Zeit vorbereiten.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Seit Inkrafttreten des SGB II im Jahr 2005 ist bei allen Jobcentern praktisch in jedem Haushaltsjahr festzustellen, dass die vom Bund für Arbeitsmarktintegrationen bereitgestellten Haushaltsmittel nicht komplett ausgeschöpft werden können und Jahr für Jahr Integrationsmittel des Bundes ungenützt von den Jobcentern nach Berlin zurückgegeben werden. Diese Feststellung trifft auch für Erlangen zu.


Während Haushaltspolitiker des Bundes diese Tatsache gerne als Argument nützen, um jährlich neue Kürzungen dieses Haushaltsansatzes zu rechtfertigen, weiß jeder Praktiker, dass eine vollständige Ausschöpfung dieser Mittel des Bundes aus verschiedenen Gründen faktisch gar nicht möglich ist:

 

-       Für bestimmte Ermessens- oder Pflichtleistungen muss immer eine Reserve vorgehalten werden (zum Beispiel für Reha – Maßnahmen). Solche Maßnahmen müssen immer erbracht werden, auch wenn ein Bedarf sich erst im Laufe des Jahres ergibt und dieser nicht von vorne hinein eingeplant war).

-       Gerade langfristige Maßnahmen, die über mehrere Jahre laufen (zum Beispiel Ausbildungsmaßnahmen) erfordern auch eine Finanzplanung über mehrere Jahre. Für Folgejahre (Verpflichtungsermächtigungen) sind vom Bund jedoch sehr niedrige Grenzen gesetzt, so dass gerade länger laufende Maßnahmen nur in sehr bescheidenem Umfang eingeplant werden können.

-       Durch die drastischen Mittelkürzungen der letzten drei Jahre ist praktisch keinerlei Spielraum vorhanden, um neue Bedarfe, die während des laufenden Jahres auftreten, durch zusätzliche Integrationsmaßnahmen zu bedienen.

-       Am Wichtigsten ist jedoch die praktische Erfahrung, dass Maßnahmekosten zwar im Vorhinein voll verplant werden können – in welchem Umfang die Maßnahmen dann tatsächlich genutzt werden, wie viele Maßnahmenteilnehmer dann tatsächlich vorzeitig ausscheiden oder die Maßnahme abbrechen und welcher tatsächliche Mittelbedarf dann am Ende entsteht, das hat man vorher nie genau im Griff (auch die Mitarbeiter des Jobcenters sind keine Hellseher)

 

Das eigentlich passende Instrument zur Behebung dieser haushaltstechnischen Schwierigkeiten wäre die Möglichkeit, nicht verbrauchte Haushaltsmittel als Haushaltsreste ins nächste Haushaltsjahr übertragen zu dürfen. Diese Möglichkeit war auch ursprünglich seit 2005 im SGB II vorgesehen. Vermutlich zur Erzielung von Haushaltseinsparungen hat das BMAS derartige Wünsche aber immer konsequent abgelehnt (auch entsprechende Wünsche aus Erlangen). Mittlerweile ist diese Möglichkeit der Übertragung von nicht verbrauchten Haushaltsresten auch ersatzlos aus dem Gesetz gestrichen worden.

 

Durch die in den letzten drei Jahren erfolgten drastischen Kürzungen der SGB II -Eingliederungsmittel des Bundes (nahezu eine Halbierung der Haushaltsmittel) stehen für diesen Zweck – der Unterstützung von SGB II-Empfängern bei der Integration in den Arbeitsmarkt – weit weniger Bundesmitteln zur Verfügung, als eigentlich gebraucht werden. Dies trifft alle Jobcenter in Deutschland gleichermaßen. Bevor in dieser Situation ein noch stärkerer Druck auf die betroffenen Kommunen entsteht, kommunale Haushaltsmittel für die Erfüllung dieser Bundesaufgabe bereitzustellen um den vor Ort betroffenen Menschen weiterzuhelfen, muss vorrangig nach Wegen gesucht werden, die eine möglichst umfassende Ausschöpfung der vorhandenen Bundesmittel ermöglichen. Ein solcher Weg wäre die Einräumung einer kommunalen Überziehungsgarantie. Damit würde es den für die Arbeitsmarktintegration Verantwortlichen in der GGFA erlaubt, geringfügig mehr Arbeitsförderungsmaßnahmen zu planen, als aus den verfügbaren Bundesmitteln bezahlt werden können – erfahrungsgemäß wird ja immer ein gewisser Teil der verplanten Mittel nicht abfließen. Auf diese Weise würde zunächst die vollständigere Ausschöpfung der Bundesmittel erleichtert, erst nach vollständiger Ausschöpfung der Bundesmittel käme das begrenzte Risiko der Verwendung kommunaler Mittel zum Tragen.

 

In den vergangenen drei Jahren wurden in Erlangen regelmäßig nicht verbrauchte Eingliederungsmittel des Bundes in Höhe von jeweils zwischen 200.000 € und 700.000 € ungenutzt an den Bund zurück gegeben. Mit Hilfe einer kommunalen Überziehungsgarantie würde die gute Chance bestehen, diese Mittelrückgabe an den Bund deutlich zu senken oder gar auf Null zu drücken. Das damit verbundene finanzielle Risiko für den städtischen Haushalt ist vergleichsweise überschaubar: nach dem Vorschlag von Verwaltung und GGFA sollte die Höhe dieser städtischen Überziehungsgarantie auf die Summe von 90.000 € festgesetzt werden (ca. 5 % der in 2013 vom Bund für die Stadt Erlangen bereitgestellten Eingliederungsmittel). In dieser Höhe dürfte die GGFA dann mehr Integrationsausgaben planen, als an Bundesmittel bereitstehen – ohne dadurch gleichzeitig ein persönliches Haftungsrisiko einzugehen.

 

Eine Bereitstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln beim Haushaltsbeschluss für 2013 ist nicht notwendig. Denn ob tatsächlich kommunale Haushaltsmittel in Anspruch genommen werden müssen, steht noch nicht fest und kann sich erst zum Jahresende zeigen.

 

Im Jahr 2006 wurde in Erlangen dieses Mittel der kommunalen Überziehungsgarantie schon einmal mit Erfolg angewandt. Damals war der Bundeshaushalt 2006 erst mit großer Verzögerung beschlossen worden – zuvor hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages umfangreiche Mittelsperren verfügt, so dass die GGFA damals mangels verfügbarer Haushaltsmittel kurz davor stand, alle Integrationsmaßnahmen mitten im Jahr abzubrechen und ihre Arbeit komplett einstellen zu müssen. Mit Hilfe der kommunalen Überziehungsgarantie über damals 300.000 € konnte die GGFA ihre Arbeit weiterführen und die Zeit bis zur Verabschiedung des Bundeshaushalts 2006 überbrücken. Im Ergebnis mussten damals keine kommunalen Haushaltsmittel tatsächlich in Anspruch genommen werden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden vorerst nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: