Dem Antrag, ein stadteigenes Merkblatt zum Themenkomplex „Bürgerbegehren/Bürgerentscheid“ zu verfassen wird nicht gefolgt.
Auf der Internetseite der Stadt Erlangen sind unter www.erlangen.de (Suchbegriffe Bürgerbe-geheren / Bürgerentscheid) ausreichende Informationen eingestellt.
Der Antrag von Herrn Stadtrat Heinze Nr. 152/2012 vom 27.11.2012 ist damit abschließend be-arbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Auf der Internetseite der Stadt Erlangen ( www.erlangen.de ) sind bereits Grundsatzinformationen zum Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheid eingestellt. Bei Eingabe der Suchbegriffe „Bürgerbegehren“ bzw. „Bürgerentscheid“ werden z.B.
- allgemeinen Information zum Thema „Bürgerbegehren/Bürgerentscheid“ durch einen festen Link auf die Internetseite des gemeinnützigen Vereins „Mehr Demokratie e.V.“
- die Satzung der Stadt Erlangen zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden vom 4.4.1996
- Informationen zu den bisherigen Bürgerbegehren/Bürgerentscheiden in der Stadt Erlangen einschließlich deren Ausgang und einer tabellarischen Übersicht
- Hinweise auf die aktuell laufende
Eintragungsfrist zum Volksbegehren „Grundrecht auf
Bildung ernst nehmen – Studienbeiträge abschaffen“
angezeigt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
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3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die im Internet eingestellten
Informationen werden durch die zuständigen Fachbereiche
aktualisiert.
Darüber hinaus ist die Herausgabe eines städtischen Merkblattes in gedruckter Form nicht notwendig.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag 152/2012