Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Der Antrag Nr. 110/2012 vom 10.09.2012 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Antrag von Fr. Stadträtin Grille wird an den vor 10 Jahren gefassten Stadtratsbeschluss erinnert, in dem der Beitritt der Stadt Erlangen zur sog. Erklärung von Barcelona und die Verabschiedung des Konzepts „Barrierefreies Erlangen“ beschlossen wurde. Dazu wird ein Sachstandsbericht der Verwaltung gewünscht, inwieweit diese Selbstverpflichtung der Stadt Erlangen in den vergangenen zehn Jahren umgesetzt, bzw. eingehalten worden ist und inwieweit noch „unbedingter Handlungsbedarf“ besteht.
Der Stadtratsbeschluss vom 16.07.2002 enthält eine Vielzahl von z.T. konkreten Handlungsanweisungen und z.T. pauschalen Zielvorgaben, wie aus damaliger Sichtweise die Barrierefreiheit in Erlangen umgesetzt werden sollte. Über die Bemühungen zur Umsetzung in den vergangenen zehn Jahren wird nachfolgend der gewünschte Verwaltungsbericht aus der Sicht des städtischen Behindertenbeauftragten vorgelegt, ergänzt um einzelne Stellungnahmen von besonders betroffenen Fachämtern und städtischen Einrichtungen.
Die Verwaltung ist sich bewusst, dass sich in den vergangenen zehn Jahren nicht nur die rechtlichen Grundlagen, sondern auch die fachspezifischen Bewertungen, Sichtweisen und evtl. Lösungsmöglichkeiten weiter entwickelt haben. Insoweit ist davon auszugehen, dass eine vollständige und abschließende Umsetzung der Barrierefreiheit zu keinem Zeitpunkt festgestellt werden kann. Vielmehr müssen die Zielsetzungen zur Barrierefreiheit immer wieder im Lichte der jeweils aktuellen Erkenntnisse und Bedürfnisse neu überdacht und überprüft werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
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Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Stellungnahme des Behindertenbeauftragten und einzelner städtischer Dienststellen
Antrag Nr. 110/2012 vom 10.9.2012