Betreff
Antrag zum Haushalt: "Erhöhung des ÖPNV-Zuschusses" hier: Antrag Nr. 216/2012 der Fraktion Erlanger Linke
Vorlage
II/194/2013
Aktenzeichen
II/BTM
Art
Beschlussvorlage

1.    Der städtische ÖPNV-Zuschuss an die Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH, der aus der Weiterreichung der ÖPNV-Zuweisung der Regierung von Mittelfranken nach dem BayÖPNV-Gesetz resultiert, wird nicht erhöht.

2.    Der Antrag der Erlanger Linke Nr. 216/2012 ist damit erledigt.

 

 


Das ÖPNV-Defizit der Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH (Verlustausgleich in 2011: ca. 6,3 Mio. €) wird zum größten Teil im Rahmen des steuerlichen Querverbunds durch Gewinne des Versorgungsbereichs der ESTW AG ausgeglichen. Ergänzend reicht die Stadt Erlangen die gemäß BayÖPNV-Gesetz gewährte ÖPNV-Zuweisung der Regierung von Mittelfranken an die ESTW Stadtverkehr GmbH weiter (in 2011: ca. 0,4 Mio. €).

 

Solange die ESTW AG steuerpflichtige Gewinne erzielt, ist es für den Gesamtkonzern Stadt steuerlich vorteilhafter, die ÖPNV-Verluste über den steuerlichen Querverbund zu finanzieren, da der Fiskus auf diesem Weg ca. 22% des ÖPNV-Defizits mitfinanziert. Dieser Steuervorteil ginge bei einer (anteiligen) Deckung des ÖPNV-Defizits durch städtische Zuschüsse verloren.

 

Aus Gesamtkonzernsicht ist eine Erhöhung des städtischen Zuschusses daher nicht zu empfehlen und der Alternative „Querverbundfinanzierung“ der Vorrang zu geben. Mittelbar belastet auch dies die Stadt, da der ESTW-interne Verlustausgleich – neben Gewerbesteuereinbußen – zu einer Verringerung des Ausschüttungspotentials der ESTW-AG an die Gesellschafterin Stadt führt (so z.B. die Argumentation des EU-Beihilferechts, das beide Finanzierungsalternativen hinsichtlich der Beihilferelevanz gleichsetzt).

 

Unabhängig davon würde eine Erhöhung des ÖPNV-Zuschusses im Verhältnis zur vorgeschlagenen Gewerbesteuererhöhung (ca. 5,2%) lediglich ein Plus von ca. 20 T€ bedeuten und wäre nicht ausreichend, die geplante Fahrpreiserhöhung signifikant zu reduzieren.

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: Fraktionsantrag Erlanger Linke Nr. 216/2012