Die Berechnung der Geschäftsführungszuschüsse der Stadtratsfraktionen nach § 3 Abs. 2 der Gemeindesatzung der Stadt Erlangen bleibt unverändert.
Der Antrag Nr. 151/2012 von Herrn Stadtrat Heinze ist bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Stadt Erlangen gewährt zur Unterstützung der Stadtrats- und Fraktionsarbeit den im Stadtrat vertretenen Parteien, Wählergruppen und Einzelstadträten neben der kostenlosen Überlassung von Räumen laufende Geschäftsführungszuschüsse.
Die Fraktionszuschüsse werden vor allem bei den größeren Fraktionen überwiegend dazu verwendet, die Bezahlung der Geschäftsführung der Fraktion sicherzustellen. Da die Geschäftsführerinnen und –führer analog des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) bezahlt werden, werden die Fraktionszuschüsse analog zu den allgemeinen prozentualen Steigerungen des TVöD erhöht.
Die Fraktionen, Wählergruppen und Einzelstadträte sind verpflichtet die Verwendung der Geschäftsführungszuschüsse nachzuweisen. Nicht benötigte Mittel müssen an die Stadt Erlangen zurück gezahlt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Eine Kürzung der Fraktionszuschüsse wurde bereits im Rahmen der letzten drei Haushaltsberatungen geprüft und abgelehnt. Eine Änderung der Sachlage ist nicht erkennbar.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
132.000
€ |
bei
Sachkonto: 531821 |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
zusätzliche Mittel werden nicht benötigt
sind vorhanden im Budget auf Kst 130090/KTr 11110013/Sk 531821
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag Nr. 151/2012 von Herrn Stadtrat Heinze