Betreff
Bürgerbeteiligungsverfahren per Internet im Planungsbereich, Antrag SPD-Fraktion Nr. 172/2012
Vorlage
eGov/043/2012
Aktenzeichen
OBM/ZV/eGov
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Der Fraktionsantrag Nr. 172/2012 ist abschließend bearbeitet.

 


Die bisher bei der Stadt Erlangen durchgeführten Beteiligungsformen (Stadtplantafeln, StUB-Diskussionsforum) konnten mit vorhandenen Bordmitteln realisiert werden, so dass hier größere Ausgaben vermieden wurden.

Beim Einstieg in ein „echtes“ online- Bürgerbeteiligungsverfahren ist es erforderlich, eine technische Plattform zur Dokumentation und Abwicklung des Verfahrens zu beschaffen. Sinnvollerweise sollte diese Plattform für alle Arten von Bürgerbeteiligung ausbaufähig sein und auch gemeinsam von KommunalBIT für die Städte Erlangen, Fürth und Schwabach angeschafft und betrieben werden, um die Kosten hierfür zu teilen.

Diese wichtige strategische Entscheidung sollte gut vorbereitet sein.

 

Im eGovernment-Center sind für dieses umfassende Projekt in 2013 weder finanzielle noch personelle Ressourcen verfügbar. In den Städten Fürth und Schwabach hat das Thema derzeit keine hohe Priorität. 

Das eGovernment-Center als Querschnittsamt wird grundsätzlich nur auf Initiative eines betroffenen Fachamts tätig und unterstützt das federführende Fachamt in technischer Sicht bei der Umsetzung.

 

Im Vorfeld einer Bürgerbeteiligung ist  eine Vielzahl organisatorischer und fachlicher Fragestellungen zu klären. Z.B.

·         Einbindung in sonstige herkömmliche und gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren (Bürgerversammlungen, Bürgergespräche, Anlieger- und Eigentümerversammlungen, etc.)

·         Wie sind die Ziele und Verhaltensregeln für die Beteiligung?

·         Was passiert mit dem Votum der Bürgerinnen und Bürger?

·         Ist eine externe Moderation erforderlich?


 

Andererseits ist zu bedenken, dass Beteiligungsformen im Internet nicht allen Bürgern zur Verfügung stehen. Erfahrungen in der Praxis haben gezeigt, dass die Beteiligungsquote in der Regel sehr niedrig ist (Aussage auf der Messe Moderner Staat im November 2012, dass kein Beteiligungsverfahren in Deutschland eine Beteiligungsquote von 5 % erreicht hat).
Online-Beteiligungsverfahren können auch kein Ersatz für die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungen im Planungsbereich und der Diskussion bei einer Bürgerversammlung sein.

Trotzdem ist es ein wichtiges ergänzendes Instrument im Rahmen der Einbindung der Bürger in Entscheidungen der Stadtverwaltung. Bei der letzten Umfrage der Abteilung Statistik und Stadtforschung „Leben in Erlangen 2012“ votierten 42% der Befragten für Online-Beteiligungsverfahren bei städtischen Projekten.

 

Es wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung in 2013 anhand eines praktischen Beispiels ein modellhaftes Konzept für Formen der Bürgerbeteiligung im Planungsbereich entwickelt, in dem die theoretischen Fragestellungen erörtert werden. Dabei sollen auch Kosten und Nutzen dargestellt werden.

Dieses Konzeptpapier wird dem HFPA und dem UVPA zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

 


Anlagen:        Fraktionsantrag Nr. 172/2012 vom 27.11.2012