Betreff
Bürgersparhaushalt, Antrag der CSU-Fraktion Nr. 205/2012
Vorlage
eGov/042/2012
Aktenzeichen
OBM/ZV/eGov
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Der Fraktionsantrag Nr. 205/2012 vom 27.11.2012 ist abschließend bearbeitet.

 


eGov hat bei den Partnerstädten Fürth und Schwabach das Interesse an einem gemeinsamen Projekt Bürgersparhaushalt mit folgendem Ergebnis abgefragt:

 

Die Stadt Schwabach hat grundsätzliches Interesse am Projekt, zumindest für Teilbereiche des Haushalts. Derzeit stehen jedoch durch das laufende Projekt: "Einführung der stadtweiten Budgetierung" keine Ressourcen in der Finanzverwaltung zur Verfügung, um die umfangreichen Vor- und Nacharbeiten zum Bürgersparhaushalt zu bewältigen. Demzufolge ist eine kurz- und mittelfristige Teilnahme von Schwabach nicht zu erwarten.

In der Stadt Fürth ist aufgrund anderer Prioritäten derzeit kein Bürgerhaushalt angedacht.

 

Beim Einstieg in echte Bürgerbeteiligungsverfahren ist es erforderlich, eine technische Plattform zur Dokumentation und Abwicklung des Verfahrens zu beschaffen. Sinnvollerweise sollte diese Plattform für alle Arten von Bürgerbeteiligung ausbaufähig sein und auch gemeinsam von KommunalBIT für die Städte Erlangen, Fürth und Schwabach angeschafft und betrieben werden, um die Kosten hierfür zu teilen.

 

Im eGovernment-Center sind für dieses umfassende Projekt in 2013 weder finanzielle noch personelle Ressourcen verfügbar. Fürth und Schwabach sehen in 2013 keine Möglichkeit einer Beteiligung.

Das eGovernment-Center als Querschnittsamt wird grundsätzlich nur auf Initiative eines betroffenen Fachamts tätig und unterstützt das federführende Fachamt in technischer Sicht bei der Umsetzung.


 

Im Vorfeld einer Bürgerbeteiligung ist eine Vielzahl organisatorischer und fachlicher Fragestellungen zu klären. z.B.:

·         Einbindung in sonstige herkömmliche und gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren (Bürgerversammlungen, etc.)

·         Wie sind die Verfahrens- und Verhaltensregeln für die Beteiligung?

·         Was passiert mit dem Votum der Bürgerinnen und Bürger?

·         Ist eine externe Moderation erforderlich?

Andererseits ist zu bedenken, dass Beteiligungsformen im Internet nicht allen Bürgern zur Verfügung stehen. Erfahrungen in der Praxis haben gezeigt, dass die Beteiligungsquote in der Regel sehr niedrig ist (Aussage auf der Messe Moderner Staat im November 2012, dass kein Beteiligungsverfahren in Deutschland eine Beteiligungsquote von 5 % erreicht hat).

 

Trotzdem ist es ein wichtiges ergänzendes Instrument im Rahmen der Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in Entscheidungen der Stadtverwaltung. Bei der letzten Umfrage der Abteilung Statistik und Stadtforschung „Leben in Erlangen 2012“ votierten 42% der Befragten für online-Beteiligungsverfahren bei städtischen Projekten.

 

Ergänzende Information zum Projekt www.solingen-spart.de:

Zur Umsetzung des Projekts war ein Projektteam von 8 Personen aus verschiedenen Ämtern (Orga, Kämmerei, Pressestelle…) mit externer Unterstützung mit der Vorbereitung und Durchführung etwa ein halbes Jahr involviert. Es wurden zwei Beteiligungsverfahren zum Bürgerhaushalt durchgeführt:

2010 beteiligten sich ca. 3600 Teilnehmer an dem Verfahren, um über Einsparvorschläge der Verwaltung abzustimmen (Kosten ca. 50.000 €).

2012 beteiligten sich ca. 2600 Teilnehmer an dem Verfahren, um über Bürgervorschläge abzustimmen (Kosten ca. 30.000 €)

Die Vorschläge wurden in das Haushaltsverfahren eingespeist und die Fachämter haben dazu Stellung genommen. Die letzte Entscheidung darüber verblieb im Stadtrat.

 


Anlagen:        Antrag Nr. 205/2012 der CSU-Fraktion