Betreff
Abgabe übriger Schulessen an die Erlanger Tafel
Vorlage
39/013/2012
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis. 


Zur Anfrage von Frau StRin Dr. Herzberger-Fofana zur Abgabe von übrigen Essen der Mittagsbetreuung des Ohm-Gymnasiums an die Erlanger Tafel in der Stadtratssitzung von 25.10.2012  (TOP 27 – Protokollvermerk Nr. 10) wird mitgeteilt, dass eine Abgabe von bereits in Verkehr gebrachten Lebensmitteln aus hygienischen und lebensmittelrechtlichen Gründen unzulässig ist.

 

Da die Essen beim Ohm-Gymnasium in der Regel vorbestellt werden, fallen nur sehr geringe Mengen an. Ebenso gibt die Erlanger Tafel nur verpackte Lebensmittel ab, eine Ausgabestelle für warme Essen ist nicht vorhanden. Auch in der Obdachlosenküche in der Heuwaagstraße ist aufgrund des logistischen Aufwands und der Vorplanungen kein Bedarf an Kleinstmengen vorhanden. Somit sprechen auch logistische Gründe gegen eine Abgabe der wenigen übrigen Essen.


Anlagen: