Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Der Fraktionsantrag Nr. 158/2012 ist damit abschließend bearbeitet.
Der vorgenannte
Fraktionsantrag umfasst mehrere Fragestellungen:
1.
Prüfung
der Effizienz / Erfolgskontrolle von KommunalBIT AöR
Stadtrat und
Oberbürgermeister haben gemäß Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GO die Möglichkeit, dem
Rechnungsprüfungsamt besondere Prüfungsaufträge zu erteilen. Dies setzt bei
städtischen Beteiligungen voraus, dass dem Rechnungsprüfungsamt die
entsprechenden Prüfungsrechte eingeräumt wurden. Bei der Gründung von
KommunalBIT im Jahr 2009 wurden den Rechnungsprüfungsämtern Erlangen, Fürth und
Schwabach sowie auch dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband in der
Unternehmenssatzung jedoch gerade keine Prüfungsrechte eingeräumt.
Eine Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt ist somit nicht möglich.
Unbenommen ist selbstverständlich das Recht des Verwaltungsrates, gemäß § 15 Abs. 7 der Unternehmenssatzung einen entsprechenden Prüfungsauftrag etwa an einen Wirtschaftsprüfer zu erteilen.
Davon zu unterscheiden ist die Betätigungsprüfung, die das Rechnungsprüfungsamt bei allen städtischen Beteiligungen gemäß Art. 106 Abs. 4 GO als Pflichtaufgabe regelmäßig durchzuführen hat. Hierbei geht es jedoch nicht um eine Prüfung des Unternehmens an sich, sondern um die Prüfung der Betätigung der Stadt bei dem Unternehmen. Mit einer turnusmäßigen Betätigungsprüfung bzgl. KommunalBIT ist voraussichtlich im Jahr 2013 zu rechnen.
Sofern Informationen zur aktuellen Situation von KommunalBIT
gewünscht werden, kann auf den Lagebericht und insbesondere auf den
Prognosebericht des Vorstandes aus dem Jahr 2012 verwiesen werden. Diese
Unterlagen sind im Amtsinformationssystem unter Stadtrat 27.09.2012,
TOP 13 zu finden. Weitere Informationen liegen dem Rechnungsprüfungsamt nicht
vor.
2.
Zusammenlegung
von KommunalBIT AöR mit Uni-RZ oder RZ Nord Nürnberg
Das Rechnungsprüfungsamt verfügt über keine Prüfungsrechte bei den drei Institutionen. Auch liegen keine weiterführenden Informationen vor.
Vom
eGovernment-Center wird hierzu ergänzend mitgeteilt:
Es war die bewusste
Entscheidung der Stadträte aus Fürth, Schwabach und Erlangen, ein gemeinsames
Rechenzentrum zu betreiben und KommunalBIT als Dienstleister für die Umsetzung
der IT in den Städten zu beauftragen.
3.
Prüfung
von Software-Lizenzverträgen der Stadt
Mit Gründung von KommunalBIT zum 01.01.2010 sind nach Auskunft des eGovernment-Centers sämtliche Software-Lizenzverträge auf KommunalBIT übergegangen. Die Stadt verfügt somit derzeit über keine eigenen Verträge.
4.
Prüfung
von Software-Lizenzverträgen von KommunalBIT AöR
In Ermangelung von Prüfungsrechten (siehe Ziffer 1) können
die aktuellen Verträge von
KommunalBIT durch das Rechnungsprüfungsamt nicht eingesehen und somit auch
nicht geprüft werden.
5.
Umstellung
auf Open Source bei der Stadt Erlangen
Hierzu wird vom eGovernment-Center mitgeteilt:
Das Thema Open
Source wurde noch vom ehemaligen Amt für Informationstechnik in einer
Kosten-/Nutzenanalyse geprüft und man hat sich bewusst dagegen entschieden.
Hier konnten insbesondere wegen der Anbindung von Fachverfahren keine
deutlichen Vorteile ermittelt werden.
Die einzige Stadt
in Bayern, die diesen Weg gegangen ist, ist die Stadt München. Dies hängt aber
vor allem mit der großen Anzahl von Eigenprogrammierungen bei der Stadt München
zusammen, für die Schnittstellen zu Open Source-Produkten selbst erstellt
werden können.
Bei Vitako
(Zusammenschluss von 55 IT-Dienstleistern aus 14 Bundesländern; Betreuung von
rund 500.000 IT-Arbeitsplätzen in mehr als 10.000 Kommunen), wo auch
KommunalBIT Mitglied ist, hat keine Stadt auf Open Source umgestellt.
Die Stadt Freiburg
hat ihre Open Source-Strategie revidiert und ersetzt die
OpenOffice-Installationen wieder durch Microsoft-Office.
Anlage: Fraktionsantrag Nr. 158/2012