Betreff
Fragestellungen betreffend KommunalBIT AöR, Fraktionsantrag Nr. 158/2012 von Herrn Stadtrat Heinze
Vorlage
14/116/2012
Aktenzeichen
OBM/14
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

Der Fraktionsantrag Nr. 158/2012 ist damit abschließend bearbeitet.


Der vorgenannte Fraktionsantrag umfasst mehrere Fragestellungen:

 

1.      Prüfung der Effizienz / Erfolgskontrolle von KommunalBIT AöR

 

Stadtrat und Oberbürgermeister haben gemäß Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GO die Möglichkeit, dem Rechnungsprüfungsamt besondere Prüfungsaufträge zu erteilen. Dies setzt bei städtischen Beteiligungen voraus, dass dem Rechnungsprüfungsamt die entsprechenden Prüfungsrechte eingeräumt wurden. Bei der Gründung von KommunalBIT im Jahr 2009 wurden den Rechnungsprüfungsämtern Erlangen, Fürth und Schwabach sowie auch dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband in der Unternehmenssatzung jedoch gerade keine Prüfungsrechte eingeräumt.
Eine Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt ist somit nicht möglich.

 

Unbenommen ist selbstverständlich das Recht des Verwaltungsrates, gemäß § 15 Abs. 7 der Unternehmenssatzung einen entsprechenden Prüfungsauftrag etwa an einen Wirtschaftsprüfer zu erteilen.

 

Davon zu unterscheiden ist die Betätigungsprüfung, die das Rechnungsprüfungsamt bei allen städtischen Beteiligungen gemäß Art. 106 Abs. 4 GO als Pflichtaufgabe regelmäßig durchzuführen hat. Hierbei geht es jedoch nicht um eine Prüfung des Unternehmens an sich, sondern um die Prüfung der Betätigung der Stadt bei dem Unternehmen. Mit einer turnusmäßigen Betätigungsprüfung bzgl. KommunalBIT ist voraussichtlich im Jahr 2013 zu rechnen.

 

Sofern Informationen zur aktuellen Situation von KommunalBIT gewünscht werden, kann auf den Lagebericht und insbesondere auf den Prognosebericht des Vorstandes aus dem Jahr 2012 verwiesen werden. Diese Unterlagen sind im Amtsinformationssystem unter Stadtrat 27.09.2012,
TOP 13 zu finden. Weitere Informationen liegen dem Rechnungsprüfungsamt nicht vor.

 

 

2.      Zusammenlegung von KommunalBIT AöR mit Uni-RZ oder RZ Nord Nürnberg

 

Das Rechnungsprüfungsamt verfügt über keine Prüfungsrechte bei den drei Institutionen. Auch liegen keine weiterführenden Informationen vor.

 

Vom eGovernment-Center wird hierzu ergänzend mitgeteilt:

Es war die bewusste Entscheidung der Stadträte aus Fürth, Schwabach und Erlangen, ein gemeinsames Rechenzentrum zu betreiben und KommunalBIT als Dienstleister für die Umsetzung der IT in den Städten zu beauftragen.

 

 

3.      Prüfung von Software-Lizenzverträgen der Stadt

 

Mit Gründung von KommunalBIT zum 01.01.2010 sind nach Auskunft des eGovernment-Centers sämtliche Software-Lizenzverträge auf KommunalBIT übergegangen. Die Stadt verfügt somit derzeit über keine eigenen Verträge.

 

 

4.      Prüfung von Software-Lizenzverträgen von KommunalBIT AöR

 

In Ermangelung von Prüfungsrechten (siehe Ziffer 1) können die aktuellen Verträge von
KommunalBIT durch das Rechnungsprüfungsamt nicht eingesehen und somit auch nicht geprüft werden.

 

 

5.      Umstellung auf Open Source bei der Stadt Erlangen

 

Hierzu wird vom eGovernment-Center mitgeteilt:

 

Das Thema Open Source wurde noch vom ehemaligen Amt für Informationstechnik in einer Kosten-/Nutzenanalyse geprüft und man hat sich bewusst dagegen entschieden. Hier konnten insbesondere wegen der Anbindung von Fachverfahren keine deutlichen Vorteile ermittelt werden.

 

Die einzige Stadt in Bayern, die diesen Weg gegangen ist, ist die Stadt München. Dies hängt aber vor allem mit der großen Anzahl von Eigenprogrammierungen bei der Stadt München zusammen, für die Schnittstellen zu Open Source-Produkten selbst erstellt werden können.

 

Bei Vitako (Zusammenschluss von 55 IT-Dienstleistern aus 14 Bundesländern; Betreuung von rund 500.000 IT-Arbeitsplätzen in mehr als 10.000 Kommunen), wo auch KommunalBIT Mitglied ist, hat keine Stadt auf Open Source umgestellt.

 

Die Stadt Freiburg hat ihre Open Source-Strategie revidiert und ersetzt die OpenOffice-Installationen wieder durch Microsoft-Office.

 

 


Anlage:          Fraktionsantrag Nr. 158/2012