1. Für den Umbau einer Kinderkrippe in Erlangen, Büchenbacher Anlage 29,
durch die AWO, Bezirksverband Ober- und
Mittelfranken e.V. werden 13 Krippenplätze als bedarfsnotwendig
anerkannt.
2. Der Baumaßnahme wird hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung gemäß
Art. 27 Abs. 4 Nr.4 BayKiBiG – vorbehaltlich der Baugenehmigung - zugestimmt.
3. Die AWO, Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e.V., erhält für die
Baumaßnahme einen Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten nach dem
Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013.
4. Es erfolgt eine jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG ab
Inbetriebnahme im Jahr 2013.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Ausweitung des
Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren im Ortsteil Büchenbach,
Planungsbezirk A – Erlangen Nordwest.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bezuschussung der Bau- und Ausstattungskosten nach dem
Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013.
jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Bedarfseinschätzung
Ab dem 01.08.2013 besteht für
Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres ein unbedingter Rechtsanspruch
auf einen Betreuungsplatz. Die Kommunen sind verpflichtet, bis spätestens zu
diesem Datum ein entsprechendes Platzangebot vorzuhalten.
Um dem Grundsatz einer wohnortnahen Versorgung mit Betreuungsplätzen zu
entsprechen, wird Erlangen bei der Bedarfsplanung für
Kindertagesbetreuungsplätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren in neun
Planungsbezirke aufgeteilt, die in sich eine sozialräumlich Ähnlichkeit aufweisen.
Nach dieser Aufteilung liegt die Kindertageseinrichtung Regenbogen im
Planungsbezirk A –Erlangen Nordwest.
Mit Stichtag zum 30.06.2012 lebten im Planungsbezirk A 392 Kinder im
Alter von unter drei Jahren. In diesem Planungsbezirk werden derzeit inklusive
Kindertagespflege 86 Betreuungsplätze angeboten. Die Fortschreibung der
Bedarfsplanung für den U3-Bereich geht von einer notwendigen Platzzahl von ca.
155 Plätzen in diesem Planungsbezirk aus. Dies entspricht einer lokalen
Versorgungsquote von ca. 40%.
Der Projektgruppe „Krippenausbau 2013“ liegen derzeit für diesen
Planungsbezirk drei Ausbauvorhaben vor. Die Platzneuschaffungen in der
Einrichtung „Regenbogen“ ist eines davon.
Können alle Projekte wie geplant umgesetzt werden, wird sich die
Platzanzahl in diesem Planungsbezirk auf ca. 160 Plätze erhöhen.
Da es sich um eine Umwandlung von Kindergartenplätzen handelt, ist zudem
zu überprüfen, ob
die verbleibende Anzahl an Betreuungsplätzen ausreicht, um den
bestehenden Rechtsanspruch
auf einen Kindergartenplatz zu befriedigen. In Bezug auf die
Kindergartenbetreuung befindet sich die Einrichtung im Planungsbezirk 16
Büchenbach-Nordwest. Mit Stichtag zum 30.06.2012 leben dort 398 Kinder im
Kindergartenalter. Dem steht ein lokales Angebot von 415 Plätzen gegenüber.
Nach Umwandlung einer Kindergartengruppe (25 Plätze) verbleiben in
diesem Planungsbezirk
390 Plätze, was einer lokalen Versorgungsquote von 98% entspricht. Hinzu
kommt, dass im angrenzenden Planungsbezirk „Büchenbach Dorf“ derzeit eine
lokale Versorgungsquote
von 167% vorgehalten wird. Die Befriedigung des Rechtsanspruchs auf
einen Kindergartenplatz
ist somit durch eine Umwandlung von 25 Kindergartenplätzen nicht
gefährdet.
Zusammenfassend ist somit festzuhalten: Die Neuschaffung von 13
Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren in der
Kindertageseinrichtung „Regenbogen“ ist somit dazu geeignet den lokalen Bedarf
vor Ort zu befriedigen. Aus bedarfsplanerischer Sicht ist das Vorhaben somit zu
befürworten.
Bau
Die AWO, Bezirksverband Ober- und
Mittelfranken e.V., plant den
Umbau einer Kindergartengruppe in eine Kinderkrippe mit 13 Plätzen in dem
bestehenden Kindergarten „Regenbogen“ in konventioneller Bauweise. Die Einheit
mit Gruppenraum, Ruheraum und Sanitärbereich sowie weitere für den Betrieb
erforderliche Räume befinden sich im EG. Die Raumprogrammvorhaben werden
eingehalten.
Geplanter Baubeginn: Juni 2013
Geplante Fertigstellung: September 2013
Kosten und Finanzierung
Die Kosten pro Platz betragen 10.840 €. (KGr. 300, 400, 500, 700).
Gemäß der bautechnischen Beurteilung der Baumaßnahme durch Amt 24 ist die Planung wirtschaftlich die angegebenen Baukosten sind im Wesentlichen angemessen. Die Voraussetzung für eine Förderung ist aus bautechnischer Sicht erfüllt.
Gesamtkosten lt. Kostenschätzung vom
07.12.2012
140.886,06 € |
||||
zuwendungsfähige Baukosten |
KGr 300, 400, 500, pauschal Architektenkosten |
115.540,81 € |
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Ausstattungskosten |
KGr 600 |
16.250,00 € |
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Summe |
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131.790,81 € |
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Finanzierung im Detail (vorbehaltlich der Prüfung
durch die Regierung von Mittelfranken): |
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Kinderbetreuungsfinanzierung für 13
Krippenplätze: |
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staatlicher Anteil Ausstattung |
13 x 1.250,00 € |
16.250,00 € |
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staatlicher Anteil Bau |
115.540,81 € *70,8 % |
81.802,90 € |
||
städtischer Anteil Bau |
((140.886,05 € – 16.250,00 €) - 81.802,90 €)*50% |
21.416,58 € |
||
Anteil Träger |
((140.886,05 € – 16.250,00 €) - 81.802,90 €)*50% |
21.416,58 € |
||
Gesamtfinanzierung |
|
140.886,06 € |
||
|
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Ausgaben |
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|
Investitionskosten: Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten |
ca. 119.500,00 € |
bei IPNr.:
365D.880 |
Folgekosten: Bezuschussung
der Betriebskosten: Ab 2014 jährlich |
ca. 28.000,00 € |
bei Sachkonto: 530101 |
Korrespondierende Einnahmen Staatliche Investitionskostenförderung |
ca. 98.100,00 € |
bei Sachkonto: 365D.610ES |
Staatliche Betriebskostenförderung Sept.—Dez.2013 Ab 2014 jährlich |
ca.14.000,00 € ca. 46.000,00 € |
bei Sachkonto: 414101 |
Die Förderung der Maßnahme steht unter
dem Vorbehalt der Stellplatzklärung mit dem Bauaufsichtsamt. Eine
Baugenehmigung konnte deshalb noch nicht erteilt werden.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
für Investitionskostenförderung sind vorhanden auf IP-Nr. 365D.880
für
Betriebskostenförderung sind nicht vorhanden; für die Jahre 2014 ff. erfolgt
eine
entsprechende Nachmeldung der Verwaltung
Anlagen: