Betreff
Schaffung einer Kinderkrippe mit 13 Plätzen im Rahmen eines Umbaus des Kindergartens Regenbogen in Erlangen, Büchenbacher Anlage 29, durch die AWO, Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e.V.
Vorlage
512/089/2012
Aktenzeichen
IV/512/NI001 T. 1731
Art
Beschlussvorlage

1. Für den Umbau einer Kinderkrippe in Erlangen, Büchenbacher Anlage 29, durch die AWO, Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e.V. werden 13 Krippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.

2. Der Baumaßnahme wird hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung gemäß Art. 27 Abs. 4 Nr.4 BayKiBiG – vorbehaltlich der Baugenehmigung - zugestimmt.

3. Die AWO, Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e.V., erhält für die Baumaßnahme einen Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013.

4. Es erfolgt eine jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG ab Inbetriebnahme im Jahr 2013.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ausweitung des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren im Ortsteil Büchenbach,
Planungsbezirk A – Erlangen Nordwest.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bezuschussung der Bau- und Ausstattungskosten nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013.

jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG

 

 

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Bedarfseinschätzung
Ab dem 01.08.2013 besteht für Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres ein unbedingter Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Kommunen sind verpflichtet, bis spätestens zu diesem Datum ein entsprechendes Platzangebot vorzuhalten.

Um dem Grundsatz einer wohnortnahen Versorgung mit Betreuungsplätzen zu entsprechen, wird Erlangen bei der Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuungsplätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren in neun Planungsbezirke aufgeteilt, die in sich eine sozialräumlich Ähnlichkeit aufweisen. Nach dieser Aufteilung liegt die Kindertageseinrichtung Regenbogen im Planungsbezirk A –Erlangen Nordwest.

Mit Stichtag zum 30.06.2012 lebten im Planungsbezirk A 392 Kinder im Alter von unter drei Jahren. In diesem Planungsbezirk werden derzeit inklusive Kindertagespflege 86 Betreuungsplätze angeboten. Die Fortschreibung der Bedarfsplanung für den U3-Bereich geht von einer notwendigen Platzzahl von ca. 155 Plätzen in diesem Planungsbezirk aus. Dies entspricht einer lokalen Versorgungsquote von ca. 40%.

Der Projektgruppe „Krippenausbau 2013“ liegen derzeit für diesen Planungsbezirk drei Ausbauvorhaben vor. Die Platzneuschaffungen in der Einrichtung „Regenbogen“ ist eines davon.

Können alle Projekte wie geplant umgesetzt werden, wird sich die Platzanzahl in diesem Planungsbezirk auf ca. 160 Plätze erhöhen.

Da es sich um eine Umwandlung von Kindergartenplätzen handelt, ist zudem zu überprüfen, ob

die verbleibende Anzahl an Betreuungsplätzen ausreicht, um den bestehenden Rechtsanspruch

auf einen Kindergartenplatz zu befriedigen. In Bezug auf die Kindergartenbetreuung befindet sich die Einrichtung im Planungsbezirk 16 Büchenbach-Nordwest. Mit Stichtag zum 30.06.2012 leben dort 398 Kinder im Kindergartenalter. Dem steht ein lokales Angebot von 415 Plätzen gegenüber.

Nach Umwandlung einer Kindergartengruppe (25 Plätze) verbleiben in diesem Planungsbezirk

390 Plätze, was einer lokalen Versorgungsquote von 98% entspricht. Hinzu kommt, dass im angrenzenden Planungsbezirk „Büchenbach Dorf“ derzeit eine lokale Versorgungsquote

von 167% vorgehalten wird. Die Befriedigung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz

ist somit durch eine Umwandlung von 25 Kindergartenplätzen nicht gefährdet.

Zusammenfassend ist somit festzuhalten: Die Neuschaffung von 13 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung „Regenbogen“ ist somit dazu geeignet den lokalen Bedarf vor Ort zu befriedigen. Aus bedarfsplanerischer Sicht ist das Vorhaben somit zu befürworten.

 

 

Bau

Die AWO, Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e.V., plant den Umbau einer Kindergartengruppe in eine Kinderkrippe mit 13 Plätzen in dem bestehenden Kindergarten „Regenbogen“ in konventioneller Bauweise. Die Einheit mit Gruppenraum, Ruheraum und Sanitärbereich sowie weitere für den Betrieb erforderliche Räume befinden sich im EG. Die Raumprogrammvorhaben werden eingehalten.

    Geplanter Baubeginn:             Juni 2013

    Geplante Fertigstellung:          September 2013

 

 

 

Kosten und Finanzierung

Die Kosten pro Platz betragen 10.840 €. (KGr. 300, 400, 500, 700).

Gemäß der bautechnischen Beurteilung der Baumaßnahme durch Amt 24 ist die Planung wirtschaftlich die angegebenen Baukosten sind im Wesentlichen angemessen. Die Voraussetzung für eine Förderung ist aus bautechnischer Sicht erfüllt.

 

 

 

Gesamtkosten lt. Kostenschätzung vom 07.12.2012                                                                  140.886,06 €                   

zuwendungsfähige Baukosten

KGr 300, 400, 500, pauschal Architektenkosten

115.540,81 €

Ausstattungskosten

KGr 600

16.250,00 €

Summe

 

131.790,81 €

 

 

Finanzierung im Detail (vorbehaltlich der Prüfung durch die Regierung von Mittelfranken):

Kinderbetreuungsfinanzierung für 13 Krippenplätze:

staatlicher Anteil Ausstattung

13 x 1.250,00 €

16.250,00 €

staatlicher Anteil Bau

115.540,81 € *70,8 %

81.802,90 €

städtischer Anteil Bau

((140.886,05 € – 16.250,00 €) - 81.802,90 €)*50%

21.416,58 €

Anteil Träger

((140.886,05 € – 16.250,00 €) - 81.802,90 €)*50%

21.416,58 €

 Gesamtfinanzierung

 

140.886,06 €

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Ausgaben

 

Investitionskosten:

Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten

 

ca. 119.500,00 €

 

                bei IPNr.: 365D.880

Folgekosten:

Bezuschussung der Betriebskosten:
Sept.-Dez. 2013

Ab 2014 jährlich

 

 

ca. 28.000,00 €
ca. 92.000,00 €

 

          

bei Sachkonto: 530101

Korrespondierende Einnahmen

Staatliche Investitionskostenförderung



ca. 98.100,00 €

 

 

bei Sachkonto: 365D.610ES

Staatliche Betriebskostenförderung

Sept.—Dez.2013

Ab 2014 jährlich

 

ca.14.000,00 €

ca. 46.000,00 €

 

bei Sachkonto: 414101

 

Die Förderung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Stellplatzklärung mit dem Bauaufsichtsamt. Eine Baugenehmigung konnte deshalb noch nicht erteilt werden.

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             für Investitionskostenförderung sind vorhanden auf IP-Nr. 365D.880     

                   für Betriebskostenförderung sind nicht vorhanden; für die Jahre 2014 ff. erfolgt eine
                       entsprechende Nachmeldung der Verwaltung


Anlagen: