Betreff
Antrag zum Arbeitsprogramm des Schulverwaltungsamtes, Sprachförderung: Evaluation und Weiterentwicklung, SPD-Fraktionsantrag Nr. 177/2012 vom 27.11.2012
Vorlage
40/164/2012
Aktenzeichen
I/40
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Der Fraktionsantrag der SPD Nr. 177/2012 ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Verbesserung der Teilhabechancen durch Sprachförderung im Vorschul- und Grundschulalter

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

a) Für eine Evaluierung sind Kriterien zu finden, nach denen evaluiert werden kann. Gerade im pädagogischen Bereich besteht häufig die Gefahr, dass aus Evaluationen unzulässige Schlüsse gezogen werden. In vielen Fällen ist es besser festzustellen, dass man eine bestimme Erkenntnis nicht hat, als an ihre Stelle eine irreführende Evaluation zu setzen.

Selbst wenn diese Kriterien vorhanden und deren Anwendbarkeit wissenschaftlich belegt wären, würden Aussagen zum Erfolg oder Misserfolg einer Maßnahme über einen längeren Zeitraum betrachtet werden müssen, um begründete Annahmen erstellen zu können.

 

Ein wesentlicher Beitrag zur sprachlichen Integration und Verbesserung der Teilhabechancen ist das im Schuljahr 2001/02 und im Schuljahr 2008/09 erweiterte Vorkurskonzept „Deutsch 240“, das insbesondere für Kinder mit Migrationshintergrund in den letzten eineinhalb Jahren vor Schulbeginn beim Erwerb der deutschen Sprache unterstützt.

 

Das Staatliche Schulamt gibt dazu folgende Stellungnahme ab:

 

 „Deutsch 240“ bezeichnet den so genannten „Vorkurs“, der in den Kindertagesstätten von den Erzieherinnen und in den Schulen von Lehrkräften erteilt wird. Diese Förderung wird - soweit sie im Zuständigkeitsbereich der Schulen liegt – jährlich im Auftrag des Kultusministeriums evaluiert und entsprechend bewertet. Dies gilt auch für andere schulische Fördermöglichkeiten wie Deutschförderklassen oder Deutschförderkurse. Eine Untersuchung städtischer Fördermaßnahmen ist zwar interessant, aber meines Erachtens wenig zielführend, weil vergleichbare Standards fehlen. Unsere Erfahrungen zeigen, dass die Voraussetzungen für den Erwerb von Sprachkompetenz in Erlangen ausreichend gegeben sind. Motivierte Kinder lernen die deutsche Sprache – auch ohne irgendeine Vorkenntnis – relativ rasch. Probleme haben sehr oft Kinder aus bildungsfernen Familien, Kinder mit Wahrnehmungsstörungen oder mit geringer Sozialkompetenz. Verantwortungsvolle Förderung sollte deshalb auch diese Bereiche mitberücksichtigen, die wichtige Grundlagen für den Spracherwerb darstellen. Kinder, die ihre Muttersprache nicht richtig beherrschen, haben große Probleme, eine weitere Sprache zu lernen. Vor diesem Hintergrund ist es bemerkenswert, dass nahezu alle Kinder, die unsere schulischen sprachlichen Fördermöglichkeiten wahrnehmen und nutzen, in Erlangen geboren sind.“

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die bestehende intensive Zusammenarbeit der Kindertagesstätten mit den Grundschulen wird fortgesetzt, dies schließt auch den Stadtteil Am Anger ein.

 

Desweiteren wird auf den Anhang: „Bund und Länder starten eine gemeinsame Initiative zur Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung“ verwiesen. Danach startet ein fünfjähriges Forschungs- und Entwicklungsprogramm „Bildung durch Sprache und Schrift „BISS“, das sich zum Ziel setzt, die sprachliche Bildung von Kindern sowie die in den Ländern eingeführten zahlreichen Angebote zur Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Effizienz wissenschaftlich zu überprüfen und weiter zu entwickeln.

Die Initiative wird im Herbst 2013 in den Kindertagesstätten und Schulen starten.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Personelle Ressourcen (siehe Arbeitsprogramm) zur Erfüllung des vorliegenden Fraktionsantrages sind nicht vorhanden.

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Sprachförderung; Mail vom 18.10.2012

                        SPD-Fraktionsantrag Nr. 177/2012