Zur Überprüfung der behindertengerechten Anlage von Gehwegen an Kreuzungen und Einmündungen im Stadtgebiet sind 5.000,- € erforderlich. Demzufolge ist der HH-Mittelansatz bei IP-Nr. 541.840 „Fuß-/Radwege, kleine Baumaßnahmen“ von ursprünglich 40.000,- € auf 45.000,- € zu erhöhen. Die Finanzen sind im Rahmen der HH-Beratungen anzumelden und zu klären.
Der Fraktionsantrag Nr. 208/2012 gilt hiermit als bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
An einer Vielzahl von Einmündungen und Kreuzungen im Stadtgebiet sind die Gehwege, da zum Zeitpunkt der erstmaligen Herstellung nicht standardisiert, noch als Hochbord vorhanden, so dass hiermit erhebliche Behinderungen besonders für Rollstuhlfahrer und auf Gehhilfen angewiesene Fußgänger auftreten. Bauliche Maßnahmen in Form von Bordsteinabsenkungen nach den geltenden Behindertenrichtlinien sind hierzu erforderlich und sind ein Beitrag zu einem „Barrierefreien Erlangen“ entsprechend dem StR-Beschluss vom 16.07.2002.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bordsteinabsenkungen gemäß den Behindertenrichtlinien werden generell im Zuge von Neu- und Umbaumaßnahmen an öffentlichen Verkehrsflächen ausgeführt. Weitere behindertengerechte Umgestaltungen finden bei umfangreicheren Schadensbeseitigungsmaßnahmen im Rahmen des laufenden Unterhaltes statt.
Erforderlich für eine kontinuierliche Verbesserung der Verhältnisse ist eine Überprüfung der Bestandsverhältnisse im gesamten Stadtgebiet sowie die Bereitstellung von zusätzlichen Finanzmitteln für diese Sondermaßnahme.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Seitens der Verwaltung besteht bis dato mit den verfügbaren Personalressourcen nurmehr die Möglichkeit, Überprüfungen auf behindertenkonforme Gehweganlagen anhand von Einzelhinweisen aus der Bürgerschaft vorzunehmen. Vorgesehen ist deshalb mittels Vergabe an Dritte eine Bestandsanalyse mit der Erstellung einer Bedarfs- und Prioritätenliste im Jahr 2013 durchzuführen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten + 5.000,- € |
=
45.000,- € |
bei
IPNr.: 541.840 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag Nr. 208/2012
Auszug HH-Entwurf
2013