Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 2
wird beigetreten.
Die 17. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 2003 (FNP 2003) für den Teilbereich – Nördlich der Häuslinger Straße – i.d.F. von August 2012 mit Begründung einschließlich Umweltbericht wird unverändert festgestellt.
Die 17. Änderung des FNP 2003 für den Teilbereich – Nördlich der Häuslinger Straße – i.d.F. von August 2012 mit Begründung einschließlich Umweltbericht ist der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung vorzulegen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Wohnbauflächen im Bereich „Büchenbach-West“ geschaffen werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der FNP 2003 soll im Teilbereich – Nördlich der Häuslinger Straße –
geändert werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
1 Anlass und Ziel der Planung
Mit der 17. Änderung des wirksamen FNP 2003 werden die bereits bisher in diesem Bereich geplanten Wohnbauflächen erweitert. Damit soll der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnraum in Erlangen begegnet werden. Der Änderungsbereich liegt innerhalb des Umgriffs der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Erlangen West II“.
Der FNP 2003 wird an das Ergebnis des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs „Büchenbach-West“ aus dem Jahr 2009 angepasst. Weiter werden so die Voraussetzungen für das Inkrafttreten des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans BP 411 „Häuslinger Wegäcker Mitte“ (Plus-Energie-Siedlung) geschaffen.
2 Verfahrensstand
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 18.09.2012 den Entwurf der 17. Änderung des FNP 2003 i.d.F. von August 2012 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf der 17. Änderung des FNP 2003 mit Begründung einschl. Umweltbericht lag in der Zeit vom 22.10.2012 bis einschl. 23.11.2012 öffentlich aus. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 18.10.2012 von der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt und gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme bis 23.11.2012 aufgefordert worden. Es wurden insgesamt 36 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von denen 23 eine Stellungnahme abgegeben haben. Die Stellungnahmen werden in Anlage 2 behandelt. Die Stellungnahmen haben zu keiner Änderung der Planung geführt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Sachkosten: |
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Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: 17. Änderung des FNP 2003
Anlage 2: Prüfung
der Stellungnahmen mit Ergebnis