Betreff
Neubau von 4 Wohngebäuden mit 101 Appartements und 11 Wohneinheiten, Neubau von 2 Wohngebäuden mit 22 Wohneinheiten, Elisabethstraße 3-9 und 11-13, Fl.-Nr. 2507, Az.: 2012-1031-VV und 2012-1063-VV
Vorlage
63/232/2012
Aktenzeichen
VI/63
Art
Beschlussvorlage

Das gemeindliche Einvernehmen für die Bauvorhaben wird erteilt; die Vorhaben fügen sich nach
§ 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein. 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

Das gemeindliche Einvernehmen wird bei der Entscheidung über den Bauantrag berücksichtigt. Das Vorhaben kann mit den erforderlichen Auflagen genehmigt werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Geplant ist, auf dem Baugrundstück eine dreigeschossige Wohnanlage, bestehend aus sechs Baukörpern mit insgesamt 144 Wohneinheiten, zu errichten. Die notwendigen Stellplätze werden oberirdisch nachgewiesen.

 

Das Vorhaben wurde in zwei Bauanträge aufgeteilt.

 

Der Lärmschutznachweis ist erbracht worden. Geplant ist die Errichtung einer 3 m hohen Lärmschutzwand entlang der Elisabethstraße nördlich der geplanten Parkplätze. Die Wand besteht aus Sichtbeton. Um den erforderlichen Schallschutz an den Fassaden sicherzustellen, sind 60 cm vor den Fenstern teilweise zusätzliche Lärmschutzverglasungen angebracht.

 

Lärmschutzmaßnahmen sind für den Fortbestand des benachbarten Sportvereins zwingend erforderlich. Die hier geplanten Maßnahmen werden Auswirkungen auf den öffentlichen Raum haben. Nach einem langen und sehr arbeitsintensiven Abstimmungsprozess mit der Bauherrin zur Baugestaltung liegt nunmehr aber eine Planung vor, die bei allen nachteiligen Auswirkungen auf das Orts- und Straßenbild aufgrund des unbestrittenen Bedarfs der Wohnungen aus Sicht der Verwaltung akzeptiert werden kann.

 

Den geplanten 15 Baumfällungen und Um- bzw. Neupflanzungen wird seitens der Verwaltung ebenfalls zugestimmt.


Anlage:          Lageplan