Betreff
Bürgerbefragung über die zukünftige Finanzierung des Theaters Erlangen, Antrag Nr. 147/2012 vom 27.11.2012 zum HH 2013 von StR Heinze
Vorlage
IV/035/2012
Aktenzeichen
IV/1020
Art
Beschlussvorlage

Eine Bürgerbefragung im beantragten Rahmen findet nicht statt.

Der Antrag-Nr. 147/2012 ist damit abschließend erledigt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Kommunale Haushalte spiegeln die finanziellen Aspekte des umfassenden Auftrags von Kommunen zur Daseinsvorsorge und eigenverantwortlichen Gestaltung des kommunalen Lebens wider. Die Verantwortung dafür liegt beim Stadtrat. Bürgerbefragungen zu isolierten Themen oder mit willkürlichen Alternativen werden weder der Haushaltsverantwortlichkeit noch den interdependenten Strukturen eines Haushalts gerecht..

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Haushaltsentscheidungen unterliegen keinen Volksabstimmungen. Alternativfragen (z.B. ob man öffentliches Geld lieber für Theater oder für Aufwandsentschädigungen einzelner Stadträte ausgeben will) sind für die Haushaltsentscheidungen irrelevant. Sie wecken höchstens bei einigen Bürgern .falsche Erwartungen und tragen deshalb nicht zur Transparenz bei.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Antrag-Nr. 147/2012 wird abgelehnt.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

                  sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: