Eine Bürgerbefragung im beantragten Rahmen findet nicht statt.
Der Antrag-Nr. 147/2012 ist damit abschließend erledigt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Kommunale Haushalte spiegeln die finanziellen Aspekte des umfassenden Auftrags von Kommunen zur Daseinsvorsorge und eigenverantwortlichen Gestaltung des kommunalen Lebens wider. Die Verantwortung dafür liegt beim Stadtrat. Bürgerbefragungen zu isolierten Themen oder mit willkürlichen Alternativen werden weder der Haushaltsverantwortlichkeit noch den interdependenten Strukturen eines Haushalts gerecht..
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Haushaltsentscheidungen unterliegen keinen Volksabstimmungen. Alternativfragen (z.B. ob man öffentliches Geld lieber für Theater oder für Aufwandsentschädigungen einzelner Stadträte ausgeben will) sind für die Haushaltsentscheidungen irrelevant. Sie wecken höchstens bei einigen Bürgern .falsche Erwartungen und tragen deshalb nicht zur Transparenz bei.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Der Antrag-Nr. 147/2012 wird abgelehnt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: