Betreff
Sachbericht zur Fällung einer Erle im Regnitzgrund bei Alterlangen
Vorlage
31/192/2012
Aktenzeichen
III/31/JR002
Art
Mitteilung zur Kenntnis

 

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Herr Stadtrat Bußmann hat in der Sitzung des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses am 20.11.2012 die Verwaltung um Auskunft gebeten, ob für die Baumfällung am Adergraben eine Genehmigung vorlag.

 

Am Standort der Schwarzerle gilt die Erlanger Landschaftsschutzverordnung. Diese regelt in der freien Natur u.a. eine Erlaubnispflicht für wesentliche Änderungen in der Bepflanzung, insbesondere die Beseitigung von Einzelbäumen.

Die Erlanger Baumschutzverordnung hingegen gilt innerorts und schützt Bäume ab 80 cm Stammumfang, in 1 m Höhe gemessen.

Die Geltungsbereiche der Verordnungen, die sich nirgends überschneiden, sind eindeutig durch Karten definiert. Texte und Pläne sind im Internet auf der Homepage der Stadt Erlangen oder auch im Umweltamt einsehbar.

 

Bei der Erle am Adergraben bei Alterlangen handelt es sich um eine zweistämmige Schwarzerle, über deren kränkelnden Zustand der Grundstückseigentümer das Umweltamt bereits im letzten Jahr aufmerksam machte. Da Schwarzerlen stockausschlagfähig sind, ist das "auf-den-Stock-setzen" eine gängige Kulturtechnik zur Verjüngung von Erlen. Im letzten Winter hatte der Landwirt den kränkeren östlichen Teil abgeschnitten, was als erlaubnisfrei angesehen wurde, da dies zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung oder Änderung des Landschaftsbildes führte.

In der zweiten Septemberhälfte dieses Jahres hatte der Eigentümer den Baum halb eingesägt und mit einem Fällkeil versehen, ließ ihn aber bis zum 12.11.2012 stehen. Durch das Belassen des angesägten Baumes über einen längeren Zeitraum hätte durch ein mögliches Umstürzen ein Gefahrenpotential bestanden; ein komplettes Abschneiden war insofern schon allein aus Sicherheitsgründen erforderlich. Die Naturschutzbehörde stimmte wegen des abgängigen Baumzustandes und der Verjüngungsfähigkeit der Erlen durch das „auf-den-Stock-setzen“ der Fällung zu, dies auch vor dem Hintergrund, dass der Landwirt zusicherte, den erneuten Stockaustrieb zuzulassen.

Frau Berufsmäßige Stadträtin Wüstner hat den Naturschutzbeirat in seiner Sitzung am 26.11.2012 über den Vorgang in Kenntnis gesetzt.

 

Die Schwarzerle, ein typischer und häufiger Baum an den Fließgewässern, ist nicht nur für das bebaute Erlenfeld, sondern für ganz Erlangen namensgebend.

Das Umweltamt wird zur Verbesserung des Landschaftsbildes noch im Dezember 2012 eine Erle auf einem städtischen Grundstück unweit des gefällten Baumes pflanzen.


Anlagen:        -