Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Herr Stadtrat Bußmann hat in der Sitzung des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses am 20.11.2012 die Verwaltung um Auskunft gebeten, ob für die Baumfällung am Adergraben eine Genehmigung vorlag.
Am Standort der
Schwarzerle gilt die Erlanger Landschaftsschutzverordnung. Diese regelt in der
freien Natur u.a. eine Erlaubnispflicht für wesentliche Änderungen in der
Bepflanzung, insbesondere die Beseitigung von Einzelbäumen.
Die Erlanger
Baumschutzverordnung hingegen gilt innerorts und schützt Bäume ab 80 cm
Stammumfang, in 1 m Höhe gemessen.
Die
Geltungsbereiche der Verordnungen, die sich nirgends überschneiden, sind
eindeutig durch Karten definiert. Texte und Pläne sind im Internet auf der
Homepage der Stadt Erlangen oder auch im Umweltamt einsehbar.
Bei der Erle am
Adergraben bei Alterlangen handelt es sich um eine zweistämmige Schwarzerle,
über deren kränkelnden Zustand der Grundstückseigentümer das Umweltamt bereits
im letzten Jahr aufmerksam machte. Da Schwarzerlen
stockausschlagfähig sind, ist das "auf-den-Stock-setzen" eine gängige
Kulturtechnik zur Verjüngung von Erlen. Im letzten Winter hatte der Landwirt
den kränkeren östlichen Teil abgeschnitten, was als erlaubnisfrei angesehen
wurde, da dies zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung oder Änderung des Landschaftsbildes
führte.
In der
zweiten Septemberhälfte dieses Jahres hatte der Eigentümer den Baum halb eingesägt und mit einem
Fällkeil versehen, ließ ihn aber bis zum 12.11.2012 stehen. Durch das
Belassen des angesägten Baumes über einen längeren Zeitraum hätte durch ein
mögliches Umstürzen ein Gefahrenpotential bestanden; ein komplettes Abschneiden
war insofern schon allein aus Sicherheitsgründen erforderlich. Die
Naturschutzbehörde stimmte wegen des abgängigen Baumzustandes und der
Verjüngungsfähigkeit der Erlen durch das „auf-den-Stock-setzen“ der Fällung zu,
dies auch vor dem Hintergrund, dass der Landwirt zusicherte, den erneuten
Stockaustrieb zuzulassen.
Frau Berufsmäßige Stadträtin Wüstner hat den Naturschutzbeirat in seiner Sitzung am 26.11.2012 über den Vorgang in Kenntnis gesetzt.
Die Schwarzerle, ein typischer und häufiger Baum an den Fließgewässern, ist nicht nur für das bebaute Erlenfeld, sondern für ganz Erlangen namensgebend.
Das Umweltamt wird zur Verbesserung des Landschaftsbildes noch im Dezember 2012 eine Erle auf einem städtischen Grundstück unweit des gefällten Baumes pflanzen.
Anlagen: -