Betreff
Sperrung des Behelfsweges durch den Burgberggarten während des Winters
Vorlage
EB77/011/2012
Aktenzeichen
III/EB77
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Aufgrund der Sperrung des oberen Abschnitts des Enkesteiges wurde durch Amt 66 im Mai 2012 ein Behelfsweg zwischen der Straße an den Kellern und der Burgbergstraße geschaffen. In der Sitzung des BWA vom 15.05.12 hat die Verwaltung mit einer Mitteilung zur Kenntnis über diesen Sachverhalt informiert. Da die Sanierung des oberen Teilstücks des Enkesteiges noch nicht vollzogen ist, stellt dieser Weg auch zum jetzigen Zeitpunkt die einzige Möglichkeit zum Durchgang durch den Burgberggarten dar.

Die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht im Winter ist in diesem Bereich nicht bzw. trotz eines unverhältnismäßig hohen Aufwandes nur eingeschränkt möglich. Der obere Abschnitt ist so steil, dass einerseits der Einsatz von Maschinen unmöglich ist und andererseits eine verlässliche Sicherung nur durch die Verwendung größerer Streusalzmengen erreichbar wäre. Zusätzlich ist das untere Teilstück nur mit einer wassergebundenen Oberfläche versehen, die einen effektiven und effizienten Winterdienst ausschließt. Selbst wenn man den höheren Aufwand und den Einsatz von Streusalz in Kauf nehmen würde, wäre das erhöhte Risiko aus starker Neigung und winterlichen Verhältnissen nicht vollständig kompensierbar.

Durch EB 77 wurde deshalb eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Sperrung des Durchgangsweges während des Winters (gem. Anlage) beantragt.

 


Anlagen:
Lageplan Burgberggarten/Enkesteig