Betreff
Städt. Zuschussse an die Erlanger Naturschutzverbände, Vereinfachtes Nachweisverfahren
Vorlage
31/189/2012
Aktenzeichen
III/31/JR002
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis. Die Anfrage des Ausschussvorsitzenden, Herrn Oberbürgermeister Dr. Balleis (Protokollvermerk aus der Sitzung des UVPA vom 10.07.2012) ist damit beantwortet.


Im Rahmen der Vergabe des städt. Zuschusses an die vier Erlanger Naturschutzverbände hat der Ausschussvorsitzende die Verwaltung darum gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, inwieweit der hohe (Personal-)Aufwand der Stadt Erlangen und der Naturschutzverbände in den Zuschussverfahren reduziert werden kann. Grundsätzlich ist hierzu auszuführen, dass die Vergabe der Zuschüsse und das Nachweisverfahren durch die städt. Zuschussrichtlinien geregelt ist.

 

Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 30.08.2012 die vier Verbände um Mitteilung gebeten, welche Änderungen im bislang praktizierten Verfahren aus deren Sicht eine Vereinfachung darstellen.

 

Die Naturschutzgemeinschaft Erlangen e.V. (NGE) hat sich am 16.09.2012 dahingehend geäußert, dass keine weiteren Vereinfachungsmöglichkeiten gesehen werden und aus Vereinssicht der Verwaltung bei der Abrechnung auch keine unnötigen Aufwendungen verursacht werden.

 

Der Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) hat mit Schreiben

vom 30.10.2012 angeregt, für personelle Eigenleistungen künftig einen Stundensatz zur Abrechnung zuzulassen und den Nachweisanteil bei der sog. Aufwandspauschale zu erhöhen.

Nachdem der NGE (s.o.) seit mehreren Jahren die Personalkosten für eine in der Kinder- und Jugendarbeit tätige pädagogische Kraft seitens der Stadt gefördert werden, wurde zum einen der Vorschlag unterbreitet, dass derartige Kosten limitiert und  für diesen Zweck auch durch die anderen Zuschussempfänger in Ansatz gebracht werden können. Zum anderen wurde vorgeschlagen, die bisherige Aufwandspauschale beim Nachweisverfahren von 4.000 € auf 5.000 € zu erhöhen, so dass hier ein geringerer Einzelnachweisbedarf besteht. Die Geschäftsstellenleiterin des LBV hat diesen Vorschlag  am 22.11.2012 begrüßt.

 


Anlagen: