Betreff
Ankauf eines Kunstobjektes von Paul Fuchs im Röthelheimpark sowie Nutzungsvertrag für den Ankauf der "Telemann"-Skulptur in der Grünfläche Marie-Curie-Straße, CSU-Fraktionsanträge Nr. 133/2012 und 140/2012
Vorlage
VI/019/2012/1
Aktenzeichen
Ref. VI
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Die Anträge der CSU-Fraktion Nr. 133/2012 und 140/2012 sind abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ausgangssituation

In der öffentlichen Sitzung vom 15. November 2011 hat der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) einstimmig beschlossen auf der Grünfläche des Zentralen Grünzuges Kunstwerke des Künstlers Paul Fuchs temporär für 1 Jahr aufstellen zu lassen.

Mit der Vorlage PRP/024/2011 wurde im Juli 2011 der Kultur- und Freizeitausschuss und der UVPA darüber informiert, dass im Vorgriff zu der Ausstellung Paul Fuchs eine Skulptur im Bereich der Freianlagen Marie-Curie-Straße aufgestellt werden soll. Die Kosten hierfür wurden von der Sontowski & Partner GmbH getragen, welche sich auch an den Kosten der Ausstellung im Zentralen Grünzug beteiligt hat.

Zwischen Paul Fuchs und der Stadt Erlangen besteht eine Nutzungsvereinbarung für die betroffene Fläche mit Ablauf 31.10.2013.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bereits mit Errichtung des Kunstwerks, hat S&P mündlich angeboten, die Skulptur zu erwerben und dauerhaft auf dem städtischen Grundstück (öffentliche Fläche) zu belassen. Demzufolge wurde die Skulptur auf einem frostsicheren Fundament gegründet. Die Skulptur könnte damit dauerhaft auf dieser Fläche verbleiben unter der Voraussetzung, dass die Standsicherheit wie auch der Unterhalt nicht in öffentlicher Hand liegt, sondern vom Sponsor getragen wird. Eine Zustimmung der Kunstkommission für diese Fläche wäre ebenfalls erforderlich, da es sich um eine öffentliche Fläche handelt.

 

 

Bereits mit Errichtung des Kunstwerks hat S & P mündlich angeboten, die Skulptur zu erwerben und der Stadt zu übergeben. Die Skulptur wurde auf einem frostsicheren Fundament errichtet. Damit hat die Stadt die Unterhalts- und Sicherungspflicht der städtischen Fläche.


Anlässlich der Bedenken bezüglich der Standsicherheit hält die Verwaltung folgendes fest:

·         Die statische Berechnung der HFR Ingenieure in München vom 05.10.2011 liegt vor.

·         Die Prüfstatik des Ingenieurbüros Oehmke in Nürnberg vom 16.11.2011 liegt vor.

·         Eine unbefristete Baugenehmigung vom 17.11.2011 liegt vor (Bauantrag vom 14.09.2011).

·         Eine Prüfung vor Ort im September 2012 durch das Ingenieurbüro Ulm ergab keine Anhaltspunkte.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nachdem die Skulptur im oberen Bereich bewegliche Teile aufweist, schlägt die Verwaltung vor, die Skulptur nachmals vor Ort durch den Ersteller der statischen Berechnungen prüfen zu lassen. Gegebenenfalls solle 1 Mal jährlich eine Sichtkontrolle stattfinden.

Es ist keine baurechtliche Fragestellung zur „Telemann“-Skulptur, sondern eine Entscheidung, ob eine mögliche Schenkung des Kunstwerks von Paul Fuchs an dieser Stelle an die Stadt Erlangen mit Übernahme von Sicherungs- und Unterhaltskosten gewollt ist.

 

Nach Kenntnisstand der Verwaltung strebt der Sponsor eine Schenkung des Kunstwerkes an die Stadt Erlangen an. Demnach bedarf es keines Nutzungsvertrages zwischen Sponsor und der Stadt Erlangen.

Vielmehr übernimmt die Stadt die Skulptur in ihr Eigentum und somit in der Unterhaltspflicht.

Der Unterhalt würde dann bei EB 77 liegen.

 

Die Kosten für die jährliche Sichtkontrolle liegen bei ca. 500,- bis 1.000,- €.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Bereits in der Sitzung vom 12. Juli 2011 hat der UVPA ebenfalls einstimmig die Verwaltung beauftragt, einen Wettbewerb für die künstlerische Gestaltung des nördlichen Segments des Zentralen Grünzuges vorzubereiten. Hierfür sind im Treuhandkonto Mittel  in Höhe von 80.000,-€ eingestellt.

Diese Mittel resultieren aus der Reduzierung verschiedener Elemente aus der ursprünglichen Planung dieses Teilsegments.
Für weitere Kunstwerke sind im Treuhandkonto derzeit keine Mittel eingestellt.

Weitere Mittel zum Ankauf von Kunstwerken sind im Haushalt nicht vorgesehen und sind auch nicht in der Zuständigkeit des Referates VI.

Sollten über Sponsoren Kunstwerke von Paul Fuchs aus der Ausstellung aufgekauft werden, können diese selbstverständlich auf privaten Grundstücken aufgestellt werden.

 

Die Kosten für die jährliche Sichtkontrolle liegen bei ca. 500,- bis 1.000,- €.

Diese Mittel sind derzeit im Haushalt nicht vorhanden.

 

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden

 


Anlagen:        Antrag der CSU-Fraktion Nr. 133/2012

                        Antrag der CSU-Fraktion Nr. 140/2012

                        Protokollvermerk aus dem KFA vom, 07.11.2012

                        Stellungnahme der Kunstkommission vom 31.10.2012