Betreff
Vollsperrung der Aurachbrücke im Bierweg zwischen Brauhofgasse und Pappenheimer Straße
Vorlage
66/188/2012
Aktenzeichen
VI/66
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Die Brücke über die Aurach im Zuge des landwirtschaftlichen Weges (Bierweg) zwischen Brauhofgasse und Pappenheimer Straße muss auf Grund von Bauwerksschäden vollständig für den Kfz-Verkehr incl. landwirtschaftlichem Verkehr gesperrt werden.

Radfahrer und Fußgänger können die Brücke vorerst weiterhin nutzen.

Das Bauwerk befindet sich im Verlauf eines als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmeten Verkehrsweges. Entsprechend dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz obliegt die Bau- und Unterhaltslast für diese Art von öffentlichen Feld- und Waldwegen denjenigen, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden (Beteiligte). Dies gilt grundsätzlich auch für die Überwachung der jeweiligen Bauwerke. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit hat das Tiefbauamt als Aufsichtsbehörde jedoch seit 2009 die Bauwerksuntersuchungen nach DIN 1076 durchgeführt. Bei der Untersuchung im Jahr 2009 wurde bereits eine Schädigung festgestellt, die eine Nutzungsbeschränkung auf ein max. Gesamtgewicht vom 5 t zur Folge hatte.

Im Rahmen der 2012 durchgeführten Bauwerksprüfung nach DIN 1076 wurde festgestellt, dass tragende Bauteile massiv geschädigt sind und die Standsicherheit auch für die bisherige, auf ein maximales Gesamtgewicht von 5 t beschränkte Nutzung, nicht mehr gegeben ist. Zur Gewährleistung der Standsicherheit  muss die Brücke für Kraftfahrzeuge aller Art gesperrt werden. Hierzu werden jeweils vor der Brücke Poller aufgestellt.

Die Umfahrung ist im Osten über die Brückenstraße und im Westen über die Pappenheimer Straße möglich. An den Zufahrtswegen werden entsprechende Hinweisschilder aufgestellt.

Das weitere Vorgehen wird mit den zuständigen Fachämtern sowie den für die Bauwerkserneuerung und der Bauwerksunterhaltung zuständigen Anliegern abgestimmt.

Die Verwaltung wird den Ausschuss über das Ergebnis in Kenntnis setzen.


Anlagen:          Lageplan (Anlage 1