Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Die Brücke über die Aurach im Zuge des landwirtschaftlichen Weges
(Bierweg) zwischen Brauhofgasse und Pappenheimer Straße muss auf Grund von
Bauwerksschäden vollständig für den Kfz-Verkehr incl. landwirtschaftlichem
Verkehr gesperrt werden.
Radfahrer und Fußgänger können die Brücke vorerst weiterhin nutzen.
Das Bauwerk befindet sich im Verlauf eines als öffentlicher Feld- und
Waldweg gewidmeten Verkehrsweges. Entsprechend dem Bayerischen Straßen- und
Wegegesetz obliegt die Bau- und Unterhaltslast für diese Art von öffentlichen
Feld- und Waldwegen denjenigen, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet
werden (Beteiligte). Dies gilt grundsätzlich auch für die Überwachung der
jeweiligen Bauwerke. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit hat das
Tiefbauamt als Aufsichtsbehörde jedoch seit 2009 die Bauwerksuntersuchungen
nach DIN 1076 durchgeführt. Bei der Untersuchung im Jahr 2009 wurde bereits
eine Schädigung festgestellt, die eine Nutzungsbeschränkung auf ein max.
Gesamtgewicht vom 5 t zur Folge hatte.
Im Rahmen der 2012 durchgeführten Bauwerksprüfung nach DIN 1076 wurde
festgestellt, dass tragende Bauteile massiv geschädigt sind und die
Standsicherheit auch für die bisherige, auf ein maximales Gesamtgewicht von 5 t
beschränkte Nutzung, nicht mehr gegeben ist. Zur Gewährleistung der
Standsicherheit muss die Brücke für
Kraftfahrzeuge aller Art gesperrt werden. Hierzu werden jeweils vor der Brücke
Poller aufgestellt.
Die Umfahrung ist im Osten über die Brückenstraße und im Westen über die
Pappenheimer Straße möglich. An den Zufahrtswegen werden entsprechende
Hinweisschilder aufgestellt.
Das weitere Vorgehen wird mit den zuständigen Fachämtern sowie den für
die Bauwerkserneuerung und der Bauwerksunterhaltung zuständigen Anliegern
abgestimmt.
Die Verwaltung wird den Ausschuss über das Ergebnis in Kenntnis setzen.
Anlagen: Lageplan (Anlage 1