Antrag UVPA:
Die Straße Schronfeld zwischen Hs.Nrn. 39 und 49 (Abschnitt 2) und zwischen Kurze Zeile und Schleifmühlstraße (Abschnitt 3) gilt in Abweichung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 275 nach der baulichen Umsetzung der u.a. Ausführungsplanung als endgültig hergestellt.
Antrag BWA:
Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Entwurfsplanung zum Ausbau der Straße Schronfeld
2 Lagepläne M 1: 500 Unterlage 2-1205.1.1 bis 1.2
2 Regelquerschnittspläne M 1: 50 Unterlagen 2-1205.4.1 bis 4.2
2 Höhenpläne M 1: 500/50 Unterlagen 2-1205.3.1 bis 3.2
wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Straße Schronfeld befindet sich baulich in einem sehr schlechten Zustand, sodass es zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit unumgänglich ist, einen Ausbau vorzunehmen. Dies ist dadurch begründet, dass im Abschnitt 1 ungenügende Entwässerungseinrichtungen, verbunden mit mangelhaften Querneigungsverhältnissen, gegeben sind und in den Abschnitten 2+3 aufgrund der als sog. „Vorerschließung“ hergestellten provisorischen Fahrbahnbefestigungen ohne Entwässerungseinrichtungen und der provisorischen Leuchtenstandorte eine endgültige erstmalige Herstellung nach den Kriterien der EBS (Erschließungsbeitragssatzung) noch nicht erfolgt ist. Dementsprechend sind bisher für die Abschnitte 2+3 auch noch keine Erschließungsbeiträge für die Herstellung der Erschließung erhoben worden.
Es ist nun beabsichtigt, im Abschnitt 1 (KAG) durch Einbau und Ergänzung entsprechender Entwässerungseinrichtungen sowie durch Herstellung eines für die ordnungsgemäße Entwässerung notwendigen einheitlich ebenen Fahrbahnbelags die Verkehrssicherheit wieder herstellen.
In den Abschnitten 2+3 werden die vorhandenen Provisorien durch Einbau eines ebenen Belags, durch Herstellung einer geordneten Straßenentwässerung und durch Herstellung einer DIN-gerechten Beleuchtung erstmalig endgültig hergestellt, sodass nach Abschluss der Bauarbeiten auch in diesen Abschnitten die Verkehrssicherheit gewährleistet sein wird.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Auf Grundlage des Ergebnisses der Bürgerbeteiligung im Dezember 2011 wurde unter weitestgehender Ausnutzung des vorhandenen Fahrbahnaufbaus die Entwurfsplanung zum Ausbau der Straße Schronfeld erstellt.
Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.
Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe der städtischen Kanalisation zugeführt.
Die gesamte Baumaßnahme gliedert sich in drei Abrechnungsabschnitte:
Abschnitt 1: Sieglitzhofer Straße bis Schronfeld Hs.-Nr. 51
Für
die Erneuerung des Abschnittes sind nach der Straßenausbaubeitragssatzung (ABS)
Ausbaubeiträge in Höhe von 50% des beitragsfähigen Aufwandes zu erheben.
Die Straße Schronfeld ist als Haupterschließungsstraße im Sinne der ABS zu
klassifizieren.
Abschnitt 2: Schronfeld Hs.-Nr. 39 bis 49
Für
die Herstellung des Abschnittes sind Erschließungsbeiträge in Höhe von 90% des
beitragsfähigen Aufwandes zu erheben.
Dieser Abschnitt ist noch nicht erstmalig endgültig hergestellt.
Abschnitt 3: Kurze Zeile bis Schleifmühle
Für
die Herstellung des Abschnittes sind Erschließungsbeiträge in Höhe von 90% des
beitragsfähigen Aufwandes zu erheben.
Dieser Abschnitt ist noch nicht erstmalig endgültig hergestellt.
In der Straße Schronfeld Abschnitt 1 werden die vorhandenen alten HQL-Leuchten gegen neue energieeffizientere Natriumdampf-Leuchten Typ SR50 ausgetauscht.
Die provisorische Beleuchtung im Abschnitt 2 wird abgebaut und DIN-gerecht mit neuen Leuchtstellen (Leuchte SR50/ 6m-Alumast) versehen.
Die provisorische Beleuchtung im Abschnitt 3 wird abgebaut und DIN-gerecht mit neuen Leuchtstellen (Leuchte SR50/ 6m-Alumast) versehen.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Das Zurückbleiben hinter den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 275 sowie die vorgelegte Entwurfsplanung sollen beschlossen werden. Die Kriterien des § 125 des Baugesetzbuches (Bindung an den Bebauungsplan bei der Herstellung von Erschließungsanlagen) sind erfüllt.
Der Beginn der baulichen Umsetzung ist vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für Mitte 2013 geplant.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
Insgesamt ca. 220.000
€ Abschnitt 1 ca. 80.000
€ Abschnitt 2 ca. 60.000
€ Abschnitt 3 ca. 80.000
€ |
bei IPNr.: 541.403 bei IPNr.: 541.500 bei IPNr.: 541.500 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
Jährliche Unterhaltskosten: Beleuchtung ca. 2.000
€ Straßenbau ca. 3.200
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
Insgesamt ca. 166.000
€ Abschnitt 1 ca. 40.000
€ Abschnitt 2 ca. 54.000
€ Abschnitt 3 ca. 72.000
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind im Entwurf
des Investitionsprogramms 2012 – 2016 bei IvP-Nrn. 541.403 und
541.500 für 2013
vorgesehen.
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des
Rechnungsprüfungsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RPA vorgelegen. Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
26.11.2012
gez. Deuerling
Anlagen: Anlage 1: Übersichtslageplan
Anlage 2: 2 Lagepläne