Die Geschäftsanweisung für die Werkleitung des Entwässerungsbetriebes der Stadt Erlangen wird gemäß der Anlage beschlossen.
Hierzu erhält § 1
Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsanweisung folgende Fassung:
„Die Stellvertretung des/der weiteren Werkleiter(s)/in ist der/die
Abteilungsleiter/in Betrieb, bei dessen/deren Verhinderung der/die
Abteilungsleiter/in Klärwerksbau/Verfahrenstechnik.“
Die Bezeichnung „zweiter Werkleiter / zweite Werkleiterin“ wird im gesamten Geschäftsanweisungstext geändert in „weiterer Werkleiter / weitere Werkleiterin“.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: