Betreff
Erweiterung Diskothek "Peak" Erlangen, Friedrichstraße 1 a, Fl.-Nr. 234/4, Az.: 2012-1058-BA
Vorlage
63/230/2012
Aktenzeichen
VI/63
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben wird erteilt, sofern die immissionsschutzrechtliche Unbedenklichkeit nachgewiesen ist.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

Bebauungsplan: 

305

Gebietscharakter:

Kerngebiet MK

Widerspruch zum Bebauungsplan:

Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Geplant ist, die Diskothek „Peak“, Hauptstr. 12, im Untergeschoss des Anwesens Friedrichstr. 1a zu erweitern. Die Erweiterung ist für ca. 300 Besucher ausgelegt, die bestehende Diskothek für 200. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Vergnügungsstätte.

 

Anlässlich eines Antrags auf Vorbescheid für eine Spielhalle im 1. OG des Gebäudes Hauptstr. 12 hat der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss am 15.11.2011 die Aufstellung eines 3. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 305 beschlossen, um die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, zu regeln. Der UVPA hat weiter beschlossen, die Entscheidung über Bauvoranfragen oder Bauanträge zu Vergnügungsstätten gemäß § 15 BauGB um maximal 12 Monate zurückzustellen.

 

Planungsziel und Grundlage des Zurückstellungsbeschlusses ist die Stärkung des gehobenen Einzelhandels in diesem Bereich. Da dieses Ziel durch die Zulassung einer Diskothek im Untergeschoss nicht beeinträchtigt wird, kann aus Sicht der Verwaltung hier von einer Zurückstellung abgesehen werden.

 

Gegen das Vorhaben bestehen keine Bedenken, wenn mit einem Lärmschutzgutachten die immissionsschutzrechtliche Unbedenklichkeit nachgewiesen wird.

Für das Vorhaben müssen 7 Stellplätze zusätzlich nachgewiesen werden, es bestehen keine Bedenken, aufgrund der unterschiedlichen Betriebszeiten der Diskothek und der Laden- und Büroflächen des Restgebäudes eine „Doppelnutzung“ der vorhandenen Stellplätze anzurechnen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nachbarbeteiligung: Läuft noch; Zustimmung liegt teilweise vor.

 


Anlage:          Lageplan