Betreff
Verkehrsentwicklungsplan Erlangen - Definition des Prognosebezugsfalles
Vorlage
613/124/2012
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Der vorgeschlagene Prognosebezugsfall 2030 wird den weiteren Planungen des Verkehrsentwicklungsplanes Erlangen zugrunde gelegt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Am 12.07.2011 wurde in der Sitzung des UVPA die Fortschreibung des „Verkehrsentwicklungsplanes Erlangen (VEP)“ (integriertes Gesamtverkehrskonzept) vorgelegt und dessen Umsetzung als sogenannter „Meilensteinplan“ einstimmig beschlossen. Der aktuelle Sachstand sowie die weitere Vorgehensweise sind in der Vorlage 613/128/2013 erläutert.

Im Rahmen der Beauftragung zum Meilenstein C „Verkehrsmodell Erlangen“ wurde nicht nur die Modellierung des Analysejahres 2010/11, sondern auch des Prognosebezugsfalles beauftragt. Die Fertigstellung dieses Verkehrsmodells ist in den kommenden Wochen vorgesehen. Hierzu ist es notwendig, kurzfristig und damit vor einer öffentlichen Beteiligung die von der Verwaltung getroffenen Annahmen für den Prognosebezugsfall 2030 zu bestätigen. Diese Annahmen wurden bereits mit den betroffenen Aufgabenträgern Regierung von Mittelfranken, Autobahndirektion Nordbayern, VGN GmbH sowie der Stadt Nürnberg abgestimmt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Ursprünglich war bei der Erstellung des Meilensteinplanes davon ausgegangen worden, dass als Prognosebezugsjahr das Jahr 2025 gewählt wird, das auch der Standardisierten Bewertung StUB und dem Planfeststellungsverfahren zum sechsstreifigen Ausbau der BAB A 3 zugrunde gelegt wurde.

Zur Vergleichbarkeit und zur Vermeidung von Widersprüchen bei laufenden und zukünftigen Zuschussverfahren (z.B. S-Bahn, StUB, etc.) soll die Definition des Prognosebezugsfalles mit denen anderer Verkehrsuntersuchungen im Umfeld von Erlangen möglichst identisch sein. Auch für Zuschussverfahren, die sich aus dem Verkehrsentwicklungsplan ergeben, ist die Kompatibilität mit anderen Untersuchungen eine wichtige Voraussetzung. Aus diesem Grund wurde bereits vor Jahren das Projekt DIVAN (Datenbasis für intermodale Verkehrsuntersuchungen und Auswertungen im Großraum Nürnberg) entwickelt, auf dem auch das Verkehrsmodell Erlangen basiert.

Seit einiger Zeit liegen fundierte Prognosegrundlagen für das Jahr 2030 vor. Auch der in Vorbereitung befindliche Bundesverkehrswegeplan 2015 sieht das Prognosejahr 2030 vor. Unter Berücksichtigung der Bearbeitungszeit für den Verkehrsentwicklungsplan und der Vergleichbarkeit mit ebenfalls in diesem Zeitraum fertig gestellten Projekten sollen die zu begutachtenden langfristigen Konzepte des Verkehrsentwicklungsplanes daher ebenfalls auf dem Prognosebezugsjahr 2030 basieren.

Dies wurde bereits einvernehmlich im zugehörigen Arbeitskreis DIVAN vereinbart. Auch die von den jeweiligen Fachämtern entwickelten Prognoseannahmen für Strukturdaten (z.B. Beschäftigte und demographische Entwicklung (Bevölkerungsentwicklung gesamt, räumliche Bevölkerungsentwicklung, Entwicklung der Bevölkerungsstruktur) sollen in diesem Arbeitskreis abgestimmt werden.

Der Prognosebezugsfall 2030 des VEP basiert auf den Definitionen der aktuellsten Prognosebezugsfälle anderer Verkehrsgutachten. Dies waren die „Standardisierte Bewertung StUB“ sowie die Planfeststellungsverfahren „Sechstreifiger Ausbau BAB A3 im Umfeld Erlangen“ und „Ausbau des Frankenschnellweges in Nürnberg“. Seit deren Definition hat sich die zeitliche Einstufung von mehreren Maßnahmen aber verändert. Daher sind die Projekte

·      St 2240, Südumgehung Buckenhof - Uttenreuth – Weiher

·      St 2242, Neubau Königsmühle - Unterfarrnbach

im Prognosebezugsfall des VEP nicht mehr enthalten.

Projekte aus dem derzeit noch geltenden Bundesverkehrswegeplan 2003, die nicht im vordringlichen Bedarf eingestuft sind bzw. deren Planungen noch nicht für eine Realisierbarkeit bis zum Jahr 2030 fortgeschritten sind, werden im Prognosebezugsfall des VEP ebenfalls nicht berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere den sechsstreifigen Ausbau der BAB A 73 im Bereich des AK Fürth/Erlangen bis Forchheim.

Die StUB wurde nicht in den Prognosebezugsfalls aufgenommen, da deren Realisierung noch von der Aufnahme in die Förderprogramme und den weiteren Entscheidungsprozessen zur Erstellung des formalen Zuschussantrages abhängt. Durch die Aufnahme der StUB in variable Planfälle besteht außerdem die Chance, das Konzept auf weitere Verbesserungspotentiale hin zu untersuchen.

Für die Projekte Flughafen Nordanbindung (B4f) und S-Bahn-Verschwenk Steinach wurden die Planfeststellungsverfahren bereits begonnen. Deren Realisierung wird daher – trotz der kontroversen Diskussionen - bis zum Jahr 2030 auch weiterhin unterstellt.

Neu aufgenommen wurden die von den Städten Erlangen und Herzogenaurach in Sonderbaulast betriebenen Projekte Ortsumfahrung Eltersdorf und Südumgehung Niederndorf/Neuses, die bis zum Jahr 2030 realisiert sein sollen.

Sollten sich während der Bearbeitungszeit des VEP zu den o.g. Annahmen gravierende Veränderungen ergeben, könnten die Definitionen des Prognosebezugsfalles – soweit mit vertretbarem Aufwand möglich – noch angepasst werden. Unabhängig davon können die Auswirkungen, falls einzelne Bauvorhaben des Prognosezugsfalles doch nicht realisiert werden sollten, im Rahmen von Sensitivitätsanalysen untersucht werden. Folgende Infrastrukturmaßen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Erlanger Verkehrsprognose haben können, werden für den Prognosebezugsfall 2030 als realisiert unterstellt (s. Anlage 1):

ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen:

·      S-Bahnlinie S1 Hartmannshof-Forchheim – Fertigstellung mit S-Bahnverschwenk Steinach und Inbetriebnahme der neuen Haltestelle Paul-Gossen-Straße

·      U-Bahnlinie U3 – Fertigstellung der Strecke zwischen Nordwestring - Gebersdorf

·      Straßenbahnlinie 4 – Neubau der Strecke zwischen Thon -  Am Wegfeld

·      Busanpassungsnetze (Planungsstand StUB-Ohnefall)

 


MIV-Maßnahmen:

·      A 3 - sechsstreifiger Ausbau zwischen AK Fürth/Erlangen und AS Schlüsselfeld

·      A 6 - sechsstreifiger Ausbau Schwabach-West – AK Nürnberg-Ost

·      A 9 - achtstreifiger Ausbau zwischen AK Nürnberg und AK Nürnberg Ost

·      A 73 - sechsstreifiger Ausbau Nürnberg Hafen-Ost – AS Nürnberg-Zollhaus

·      A 73 - achtstreifiger Ausbau AS Nürnberg-Zollhaus bis AK Nürnberg-Süd

·      A 73 - Neubau Anschlussstelle Fürth-Steinach („Möbel Höffner“) mit Verbindung zur B 4

·      N4 - Neubau Frankenschnellweg (Tunnel) in Nürnberg

·      B 4f  - Neubau der Flughafen-Nordanbindung mit Anschluss an die BAB A 3

·      St 2263 – Neubau Ortsumfahrung Niederndorf / Neuses

·      St 2242 - Neubau Ortsumfahrung Eltersdorf

·      Durchbindung der Bamberger Straße zwischen Nürnberg und Fürth

·      Vervollständigung des Adenauerrings Nord zwischen der Häuslinger Straße und Mönaustraße

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Das Ingenieurbüro PTV AG wird die o.g. Infrastrukturmaßnahmen sowie die von den jeweiligen Fachdienststellen prognostizierten Strukturdaten im Prognosebezugsfall 2030 modellieren. Dieser dient bei den zu untersuchenden Planfällen der Meilensteine D) und F) als Vergleich für die Bewertung.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:
Anlage 1:   Prognosebezugsfall 2030 - Infrastrukturmaßnahmen ÖPNV / MIV