Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag der Fraktion Grüne Liste Nr. 113/2012 ist damit abschließend bearbeitet.
Seit
mehreren Jahren veranstalten die Erlangen Arcaden in der Vorweihnachtszeit auf
ihrem Privatgrund einen kleinen Weihnachtsmarkt (mit unterschiedlichen
Bezeichnungen) mit
kunsthandwerklichem und gastronomischem Angebot. Ein solcher Markt wird auch in
diesem Jahr wieder stattfinden. Da die Veranstaltung auf privatem Grund
stattfindet, ist sie als solche nicht genehmigungspflichtig. Insofern ist auch
die Beurteilung evtl. beengter Platzverhältnisse nicht maßgeblich; der
Veranstalter muss die festgelegten Rettungswege freihalten. In der
Vergangenheit war die Veranstaltung auch nicht so stark frequentiert, dass es
zu Störungen gekommen wäre.
Lediglich
der Alkoholausschank bedarf einer Gestattung gem. § 12 GastG. Eine solche wird
auch für die diesjährige Veranstaltung erteilt, wobei der gleiche Zeitraum wie
bei den
Weihnachtsmärkten (Freitag vor dem ersten Advent bis zum Heiligen Abend)
festgelegt wird.
Ein
im Antrag der Grünen Liste geforderter Konkurrenzschutz für die bestehenden
beiden Weihnachtsmärkte darf bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden;
hierfür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Anlagen: Fraktionsantrag Nr. 113/2012 der Fraktion Grüne Liste