Betreff
Winterdorf vor den Arcaden, Antrag Nr. 113/2012 der Fraktion Grüne Liste
Vorlage
322/012/2012
Aktenzeichen
III/32/HM042
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Der Antrag der Fraktion Grüne Liste Nr. 113/2012 ist damit abschließend bearbeitet.


      Seit mehreren Jahren veranstalten die Erlangen Arcaden in der Vorweihnachtszeit auf ihrem Privatgrund einen kleinen Weihnachtsmarkt (mit unterschiedlichen Bezeichnungen) mit
kunsthandwerklichem und gastronomischem Angebot. Ein solcher Markt wird auch in diesem Jahr wieder stattfinden. Da die Veranstaltung auf privatem Grund stattfindet, ist sie als solche nicht genehmigungspflichtig. Insofern ist auch die Beurteilung evtl. beengter Platzverhältnisse nicht maßgeblich; der Veranstalter muss die festgelegten Rettungswege freihalten. In der Vergangenheit war die Veranstaltung auch nicht so stark frequentiert, dass es zu Störungen gekommen wäre.

 

      Lediglich der Alkoholausschank bedarf einer Gestattung gem. § 12 GastG. Eine solche wird auch für die diesjährige Veranstaltung erteilt, wobei der gleiche Zeitraum wie bei den
Weihnachtsmärkten (Freitag vor dem ersten Advent bis zum Heiligen Abend) festgelegt wird.

 

      Ein im Antrag der Grünen Liste geforderter Konkurrenzschutz für die bestehenden beiden Weihnachtsmärkte darf bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden; hierfür gibt es keine Rechtsgrundlage.

 

 

 


Anlagen:        Fraktionsantrag Nr. 113/2012 der Fraktion Grüne Liste