Die Verwaltung wird beauftragt, Anträge auf Befreiung zu
erteilen, soweit im Einzelfall keine
Gründe entgegenstehen, damit Vergnügungen an Stillen Tagen erst um 02:00 Uhr
anstatt um 00:00 Uhr enden können.
Der Antrag der FDP-Fraktion Nr. 136/2012 ist damit abschließend bearbeitet.
Der Sachverhalt wurde bereits im KFA am 05.11.2012
behandelt. Auf den Protokollvermerk
(siehe Anlage) wird verwiesen.
Mit Schreiben vom 25.10.2012 informiert das StMI über einen Gesetzentwurf zur
Änderung des FTG. Demnach soll der Beginn der Schutzzeit an den stillen Tagen
Aschermittwoch,
Gründonnerstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag und Buß- und Bettag
von bisher 0.00 Uhr auf 2.00 Uhr verlegt werden. Am Karfreitag und Karsamstag
bleibt es beim Beginn des
Schutzes von 0.00 Uhr und am Heiligen Abend beim Beginn des Schutzes um 14.00
Uhr.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Diese maßvolle Lockerung soll
dem gesellschaftlichen Wandel im Ausgehverhalten vieler
Menschen Rechnung tragen, ohne den angestrebten Schutz der stillen Tage zu
gefährden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Über die Änderung des
Feiertagsgesetzes entscheidet der Bayerische Landtag. Solange das
parlamentarische Verfahren nicht abgeschlossen ist, gilt das Feiertagsgesetz in
der aktuellen
Fassung.
Nach Aussage des StMI bestehen
aber keine Einwände, wenn die zuständigen Behörden ab sofort beim Vollzug des
Gesetzes einschließlich der etwaigen Erteilung von Befreiungen die zu
erwartenden Gesetzesänderungen im Blick haben.
Mit Antrag vom 05.11.2012
beantragt die FDP-Fraktion im Erlanger Stadtrat, dass entsprechende Befreiungen
gem. Art. 5 FTG erteilt werden sollen.
Nach aktuellen Informationen
gehen die Städte München, Nürnberg, Augsburg und Fürth ebenso vor.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Dringlichkeitsantrag Nr. 136/2012 der
FDP-Fraktion
Protokollvermerk
KFA-Sitzung vom 05.11.2012