Betreff
Lockerung des Schutzes der Stillen Tage, Dringlichkeitsantrag Nr. 136/2012 der FDP-Fraktion
Vorlage
322/011/2012
Aktenzeichen
III/32/HM042
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, Anträge auf Befreiung zu erteilen, soweit im Einzelfall keine
Gründe entgegenstehen, damit Vergnügungen an Stillen Tagen erst um 02:00 Uhr anstatt um 00:00 Uhr enden können.
Der Antrag der FDP-Fraktion Nr. 136/2012 ist damit abschließend bearbeitet.


Der Sachverhalt wurde bereits im KFA am 05.11.2012 behandelt. Auf den Protokollvermerk
(siehe Anlage) wird verwiesen.
Mit Schreiben vom 25.10.2012 informiert das StMI über einen Gesetzentwurf zur Änderung des FTG. Demnach soll der Beginn der Schutzzeit an den stillen Tagen Aschermittwoch,
Gründonnerstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag und Buß- und Bettag von bisher 0.00 Uhr auf 2.00 Uhr verlegt werden. Am Karfreitag und Karsamstag bleibt es beim Beginn des
Schutzes von 0.00 Uhr und am Heiligen Abend beim Beginn des Schutzes um 14.00 Uhr.


1.   Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Diese maßvolle Lockerung soll dem gesellschaftlichen Wandel im Ausgehverhalten vieler
Menschen Rechnung tragen, ohne den angestrebten Schutz der stillen Tage zu gefährden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Über die Änderung des Feiertagsgesetzes entscheidet der Bayerische Landtag. Solange das
parlamentarische Verfahren nicht abgeschlossen ist, gilt das Feiertagsgesetz in der aktuellen
Fassung.

 

Nach Aussage des StMI bestehen aber keine Einwände, wenn die zuständigen Behörden ab sofort beim Vollzug des Gesetzes einschließlich der etwaigen Erteilung von Befreiungen die zu erwartenden Gesetzesänderungen im Blick haben.

 

Mit Antrag vom 05.11.2012 beantragt die FDP-Fraktion im Erlanger Stadtrat, dass entsprechende Befreiungen gem. Art. 5 FTG erteilt werden sollen.

 

Nach aktuellen Informationen gehen die Städte München, Nürnberg, Augsburg und Fürth ebenso vor.

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Dringlichkeitsantrag Nr. 136/2012 der FDP-Fraktion
                        Protokollvermerk KFA-Sitzung vom 05.11.2012