Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben wird erteilt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
-- |
Gebietscharakter: |
GE |
Widerspruch
zum Bebauungsplan: |
-- |
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Auf o.g. Gundstück, auf dem sich bereits ein Asybewerberheim mit ca. 50 Plätzen befindet, soll nun ein weiterer Bau mit ca. 48 Betten entstehen, um dem gestiegenen Bedarf an Unterbringungen entgegenzukommen.
Geplant ist ein dreigeschossiger Gebäuderiegel, quer zum bestehenden Gebäude, der sowohl die Schlafräume sowie Küchen und Sanitärräume enthält, wobei die Aufenthaltsräume wegen der Gesundheitsgefährdung durch Bahnlärm bahnabseitig orientiert wurden.
Das Asylbewerberheim kann als soziale Einrichtung gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO im faktischen Gewerbegebiet als Ausnahme zugelassen werden, sofern mit Gutachten nachgewiesen werden kann, dass die Bewohner ausreichend vor Lärm und Erschütterungen geschützt werden.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung:
Anlage: Lageplan