Betreff
Villa barrierefrei gestalten, Fraktionsantrag 135/2012 der SPD- Fraktion vom 26.10.12
Vorlage
242/264/2012
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die barrierefreie Gestaltung der Erba-Villa mit dem Landesamt für Denkmalpflege und mit dem Städtischen Behindertenberater abzustimmen. Haushaltsmittel hierfür sind nach Erstellung der Kostenberechnung anzumelden.

2. Der Fraktionsantrag der SPD Nr. 135/2012 ist damit beantwortet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Zugänge zu städtischen Gebäuden sollen barrierefrei sein.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die barrierefreie Erreichbarkeit des Erdgeschoßes kann entweder durch eine ca. 10 Meter lange, dreiläufige Rampe oder durch den Anbau eines Treppenlifts am östlichen Haupteingang erfolgen (Höhenunterschied ca. 60 cm). Bei beiden Alternativen muss das Eingangspodest verbreitert werden. Die vorhandene zweiflügelige, historische Eingangstür sollte dann mit einem automatischen Türöffner versehen werden.
Sollten auch die Obergeschoße dem Bürgertreff zur Verfügung gestellt werden, muss ein behindertengerechter Aufzug eingebaut werden.
Zudem müssen Toiletten in ausreichender Anzahl und ein Barrierefreies WC eingebaut werden.
Das Vorhaben muss mit dem Städtischen Behindertenberater besprochen und mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde, Denkmalschutz abgeklärt werden.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Planung und Durchführung der Maßnahme durch das GME/ Sachgebiet Bauunterhalt

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

Rampe ca. 50.000€
Treppenlift ca. 30.000€

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

      x                sind nicht vorhanden


Anlagen:        Fraktionsantrag 135/2012 der SPD- Fraktion vom 26.10.12