Den Ausführungen in der Begründung für die Erhöhung der Investitionskosten gegenüber dem BWA-Beschluss vom 27.03.2012 wird zugestimmt. Der vorhandene baulich marode Hochwassersteg, der parallel zur Fahrradstraße Wöhrmühle im Bereich zwischen der Regnitz und der Bundesautobahn A73 verläuft, wird gegen einen neuen Hochwassersteg ersetzt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Herbeiführung der verkehrssicheren Benutzbarkeit unter Beachtung gesamtwirtschaftlicher Aspekte (Folgekosten, Nachhaltigkeit usw.).
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Erneuerung des bestehenden Hochwassersteges gegen einen Steg aus Stahl mit Belag aus Blechprofilrosten.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Leistungen wurden gem. VOB beschränkt ausgeschrieben und werden im Frühjahr 2013 baulich umgesetzt.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
180.000 € |
bei IPNr.: 541.803 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden auf IvP-Nr. 541.803
Bearbeitungsvermerk des
Rechnungsprüfungsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RPA vorgelegen. Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
08.11.2012 gez. Deuerling
Sachbericht
Die dringend erforderliche Erneuerung des baulich maroden Hochwassersteges Wöhrmühle wurde am 27.03.2012 im BWA beschlossen. Der Kostenvoranschlag der Entwurfsplanung ging von Investitionskosten in Höhe von ca. 107.000 € aus.
Im Zuge der weiteren Projektbearbeitung wurde zur Vorbereitung der Ausschreibung im Sommer 2012 ein Baugrundgutachten eingeholt, auf dessen Basis auch die Tragwerksplanung erstellt wurde. Bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen flossen die Erkenntnisse hinsichtlich der notwendigen Gründungsmaßnahmen aufgrund des vorhandenen hohen Grundwasserspiegels mit ein, da diese vor allem umfangreiche Wasserhaltungsmaßnahmen einschließlich der Einbringung einer Spundwand bei den Einzelfundamten erforderlich macht.
Zusätzlich wurde im Rahmen der Fortschreibung der Planung auf Basis des statischen Ausführungsplans festgestellt, dass die unterhalb des Hochwassersteges verlaufende 20 kV-Leitung der ESTW nicht belassen werden kann. Vor der Durchführung der Erneuerung wird diese Leitung parallel zum neuen Hochwassersteg mit einem Sicherheitsabstand von ca. 1,20 m umgelegt.
Die o. g. zusätzlichen Arbeiten führen zu höheren Investitionsaufwendungen gegenüber dem Kostenvoranschlag zum DA-Bau Beschluss vom 27.03.2012.
Die Kostenberechnung des Amtes 66 ergeben Investitionskosten einschließlich der Kosten für das Baugrundgutachten, die Tragwerksplanung sowie die Umverlegung der 20-kV-Leitung in Höhe von ca. 180.000 €.
Anlagen: Lageplan (Anlage 1)