Betreff
Gewässerökologische Maßnahmen am Dechsendorfer Weiher - Wiederherstellung Röttenbach, Sachstand
Vorlage
31/183/2012
Aktenzeichen
III/31
Art
Mitteilung zur Kenntnis

 

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Gewässergüte im Dechsendorfer Weiher ist nachhaltig zu verbessern.

In Ergänzung zu den bereits umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte, sollen mit dem Bau eines Umlaufgrabens Nährstoffe, Sedimente und auch Fische aus dem Einzugsgebiet des  Dechsendorfer Weihers um diesen herum ins Unterwasser des Weihers abgeleitet werden.

Zugleich fordert die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bis 31.12.2015 für die Oberflächengewässer den guten ökologischen Zustand. Durch gezielte Gewässersanierungen und –renaturierungen soll eine ökologisch nachhaltige Entwicklung von Gewässern, Ufern und Überschwemmungsgebieten sicher gestellt werden.

Aus dem Umlaufgraben hat sich im Vollzug der WRRL und des im UVPA am 13.12.2005 beschlossenen Gewässerentwicklungsplans (GEP) Erlangen, Gewässer III. Ordnung, die Wiederherstellung des Röttenbaches vom Zwischendamm Einlaufbereich bis ins Unterwasser des Dechsendorfer Weihers mit einer naturgemäßen Vernetzungsfunktion und Durchgängigkeit im Gewässersystem entwickelt. Erklärtes Ziel ist es, die Maßnahme im vollen Umfang als „Ausbaumaßnahme zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern und/oder ihrer Auen, insbesondere zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie“ nach RZWas einzustufen. (RZWas = Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Maßnahmen)

Die Vorentwurfsplanung vom 20.09.2011 für das Vorhaben „Gewässerökologische Maßnahmen am Dechsendorfer Weiher – Wiederherstellung Röttenbach“ wurde im UVPA am 18.10.2011 gemäß DA-Bau beschlossen.

Im nächsten Schritt war die Planungsphase „Entwurfsplanung“ für die Wiederherstellung des Röttenbaches zu beauftragen. Mit den Entwurfsunterlagen (Bauentwurf) sollen die notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren eingeleitet und Zuwendungen des Freistaates Bayern beantragt werden.

Zur Abhandlung der naturschutzfachlichen Belange war im Vorfeld hierzu die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) und als besondere Leistung eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erforderlich. Umfang und Inhalt des LBP und der saP wurden vor Beauftragung mit den zuständigen Unteren Naturschutzbehörden (UNB) der Stadt Erlangen und des Landkreises Erlangen-Höchstadt abgestimmt.

Im weiteren Verfahren sollen die durch die Maßnahme ausgelösten Eingriffe in den Naturhaushalt bzw. in einzelne Schutzgüter der ökologischen Aufwertung des Gewässersystems gegenübergestellt, geprüft und bewertet werden. Im vorliegenden Fall war davon auszugehen, dass das Zeitfenster der Prüfungen einen ganzheitlichen Jahresaspekt umfassen wird.

Die Bestandsaufnahme/Empfindlichkeitsabschätzung zu (ausgewählten) Amphibien, Libellen, Vögeln sowie gefährdeten Gefäßpflanzen samt Vegetationskartierung wurde im August/September 2012 abgeschlossen. Der Bericht fasst die Ergebnisse der 2012 erfolgten Bestandserhebungen zusammen. Ergänzt um einen Bestands- und Konfliktplan, in dem der in Teilbereichen optimierte Trassenverlauf dargestellt ist, wurden die fortgeschriebenen Unterlagen mit den zuständigen UNB`s am 10.10.2012 erörtert. Als erstes vorgezogenes Resumè wird aus naturschutzfachlicher Sicht eine Aufwertung des Betrachtungs- und Untersuchungsraumes durch die Maßnahme gesehen.

Im nächsten Schritt sind Bericht und Konfliktplan mit der Unteren Forstbehörde und allen betroffenen Dienststellen abzustimmen sowie die Eingriffsminimierung im Zuge einer optimierten Trassenführung durch eine Baugrunduntersuchung abzusichern und dann dem Wasserwirtschaftsamt, der Eigentümergemeinschaft Dechsendorfer Weiher und dem Forstbetrieb Forchheim sowie im NatSchBeirat der Stadt Erlangen und des Landkreises Erlangen-Höchstadt vorzustellen.

Über das abgestimmte Verwaltungsergebnis soll dann im zuständigen UVPA des Stadtrates berichtet werden.

Der weitere Fahrplan geht nach wie vor von einem Baubeginn im Oktober/November 2013 und von rd. 1/3 Durchführung der Baumaßnahmen noch in 2013 und einer Restabwicklung und Fertigstellung in 2014 aus.

Für die notwendigen Planungsleistungen sowie Untersuchungen und Gutachten stehen Haushaltsmittel zur Verfügung. Die notwendigen Investitionsmittel sind im Finanzplan 2013 eingeplant.

Korrespondierende Einnahmen in Form von Zuwendungen des Freistaates Bayern sind zu erwarten. Die aktuelle Anteilsfinanzierung in Höhe von 30 % umfasst auch den Bau einer Umlaufleitung. Mit der Wiederherstellung des Röttenbaches als „Ausbaumaßnahme zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern und/oder ihrer Auen, insbesondere zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie“  wird ein deutlich höherer Zuschuss (65 % bzw. 75 %) erwartet.

 

 

 


Anlagen: