Betreff
Abschaffung des bayerischen Lagersystems für Flüchtlinge - Appel an die Staatsregierung - zum Fraktionsantrag Grüne Liste Nr. 118/2012 vom 02.10.2012
Vorlage
50/098/2012
Aktenzeichen
V/50/MG009-2998
Art
Beschlussvorlage

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Bayerische Staatsregierung aufzufordern, auf die Pflicht in Sammelunterkünften zu leben, zu verzichten, welche derzeit für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gilt (Art. 4 Abs. 1 AufnG).

 


Das bayerische AufnG regelt in Art. 4 Abs 1, dass Ausländer, die nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes oder nach Art. 5a des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze leistungsberechtigt sind, in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden sollen. Eine entsprechende Regelung gibt es in den Aufnahmegesetzen für z.B. Niedersachen oder Sachsen-Anhalt nicht.

 

In Erlangen bestehen derzeit drei Gemeinschaftsunterkünfte:
Michael- Vogel Str. 55 /Unterbringungskapazität von 60 Personen

Keltschstr. 9-11/derzeit 52 Personen in Wohnungen untergebracht
Heusteg 1/derzeit 22 Personen

 

In Gemeinschaftsunterkünften müssen pro Person mindestens 7 qm rein Wohnfläche zur Verfügung stehen. Pro Raum sind nicht mehr als 4 Personen und Familien sind möglichst in abgetrennten Wohneinheiten unterzubringen. Es werden Gemeinschaftssanitäreinrichtungen und Gemeinschaftsküchen angeboten.

 

Aufgrund der beengten Unterbringung, meist ohne ausreichende persönliche Rückzugsbereiche, treten Probleme auf, die bei einer Unterbringung in Wohnungen vermeidbar wären. Aus Gründen der Menschlichkeit ist eine längerfristige Unterbringung von Flüchtlingen ausschließlich in Wohnungen zu befürworten. Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes –gerade auch in Erlangen – kann dies jedoch nur unter Ausweitung von Angeboten günstigen Wohnraumes (z.B. Förderung des sozialen Wohnungsbaues) erfolgen.

 

 

Entsprechend dem Anliegen des Fraktionsantrages sollte der Oberbürgermeister deshalb gebeten werden, die Staatsregierung in einem Schreiben aufzufordern, auf die Verpflichtung von Asylbewerbern in Sammelunterkünften zu leben, mittelfristig auch in Bayern zu verzichten. Realistische Voraussetzung dafür wäre jedoch, dass durch eine stärkere Förderung des Sozialen Wohnungsbaus für mehr preisgünstigen Wohnraum gesorgt wird.

 


Anlagen:        - Fraktionsantrag Grüne Liste 118/2012 vom 02.10.2012