Gemäß Stadtratsbeschluss (Vorlagen-Nr. 613/081/2011) ist der bestehende bahnparallele Brucker Radweg zwischen der Tennenloher Straße (einschl. Bahnunterführung) und dem Südende der Kleingartenanlage an der Widerlichstraße aufzugeben. Zukünftig wird der Radverkehr auf einer Alternativtrasse über die Wladimir- und Kanalstraße (siehe Anlage 2) abgewickelt. Die Notwendigkeit der Einziehung ergibt sich aus dem Ausbau der Bahntrasse.
Zur Umsetzung dieses Beschlusses ist die formale Einziehung des Weges erforderlich.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Das Teilstück des beschränkt öffentlichen Weges (Zug Nr. 190) zwischen der Tennenloher Straße (einschl. Bahnunterführung) und dem südlichen Ausbauende (Übergang in den beschränkt öffentlichen Weg Zug Nr. 185) wird eingezogen, da der Weg seine Verkehrsbedeutung endgültig verloren hat. Gemäß o.g. Stadtratsbeschluss wird der Verkehr zukünftig auf einer Alternativroute über die Anliegerstraßen (Wladimir- und Kanalstraße) abgewickelt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Einziehung des Weges ist vom BWA zu beschließen und anschließend ortsüblich bekannt zu machen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Gemäß BayStrWG Art. 8 wird der vorgenannte Weg eingezogen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Personalkosten
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Lageplan vor Einziehung (Anlage 1)
Lageplan
Alternativtrasse (Anlage 2)