Betreff
Raumprogramm für den Neuen Frankenhof
Vorlage
41/020/2012/1
Aktenzeichen
IV 41
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, das vorgelegte vorläufige Raumprogramm als Bedarfsbeschluss nach DA-Bau zur Grundlage für die weiteren Planungen zur Sanierung bzw. des Neubaus des Freizeitzentrums Frankenhof zu machen und die nächsten Planungsschritte einzuleiten.

  


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

1             Mit der vorgeschlagenen Neustrukturierung (Eingliederung der Sing- und Musikschule sowie des Deutsch-französischen Instituts in den Frankenhof) im Rahmen der Sanierung bzw. Neubau des Frankenhofs zu einem Haus für kulturelle Bildung und Kreativität sollen nachstehende Folgeeffekte erreicht werden:

1.1   Weiterentwicklung des Frankenhofes zu einem Haus der kulturellen Bildung für alle Generationen

1.2   Langfristige Sicherung und Optimierung der Leistungsfähigkeit der eingebundenen Fachämter und Organisationen,  Weiterentwicklung der Angebote durch Ausnutzung von Synergieeffekten sowie gemeinsame Nutzung der räumlichen, technischen und personellen Ressourcen.

1.3   Bessere Servicequalität der Institutionen durch Betreiben eines gemeinsamen „Dienstleitungszentrum Kultur und Bildung (DLZ)“ unter Berücksichtigung heutiger und künftiger Nutzeransprüche.

1.4   Senkung der Betriebskosten und Optimierung des Personaleinsatzes.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Neue Frankenhof: vorläufiges Raumkonzept

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 09.12.2010 ergibt sich nach 50jähriger Nutzung aus baulicher, energetischer und nutzungsspezifischer Sicht die dringende Notwendigkeit der Erneuerung (Generalsanierung oder Abriss und Neubau) des Frankenhofes. Amt 41 war beauftragt, für den Frankenhof ein Raumkonzept zu erarbeiten.

Zukünftig werden neben den im Gebäude bereits bestehenden Abteilungen des Kultur- und Freizeitamts die Sing- und Musikschule (derzeit im Lynkerschen Palais) sowie das Deutsch-französischen Institut (derzeit im Egloffsteinschen Palais) in den Frankenhof ziehen.

 

Verwaltung (410):

Die Abteilung Verwaltung ist für den ordnungsgemäßen Ablauf im Frankenhof verantwortlich.  Das zukünftige Dienstleistungszentrum wird einen Großteil der Leistungen, die im Kulturreferat angeboten werden, bereitstellen. Dieses Dienstleistungszentrum soll sich direkt an einen großen Eingangs- oder Foyerbereich mit Sitzgelegenheiten, welcher auch für Ausstellungen und kleinere Veranstaltungen/Vernissagen genutzt werden kann, anschließen. Das Foyer der Einrichtung hat eine wichtige Funktion als niederschwelliger Eingangsbereich inne. Es dient als Informationsort und Drehscheibe zu den Angeboten und Räumen im Haus, soll aber auch durch eine entsprechende Möblierung den Treffpunkt-Charakter für die Besucher unterstreichen.

Direkt an das Foyer schließt ein Bistro mit großem multifunktionellen Raum an. Das Bistro soll mit neuem Konzept die bisherige Küchenfunktion, die den Übernachtungsgästen (neues Übernachtungskonzept) zum Frühstück und den Mitarbeiter der Stadtverwaltung als Kantine gedient hat, ablösen. Ziel ist eine ganztägige Betreuung der Gäste und der Veranstaltungen des Frankenhofes.

Die Übernachtungsform `Jugendherberge´ passt nach der derzeitigen Planung nicht mehr in den Frankenhof und wird evtl. aufgegeben. Es ist jedoch weiterhin angedacht, einen Übernachtungsbetrieb im Rahmen eines `Jugendgästehauses´ weiter zu betreiben. Die Zimmer sollen so ausgestattet sein, dass bis zu vier Personen in einem Zimmer mit Nasszelle untergebracht werden können. 

Der vorhandene große Saal soll weiter in seiner jetzigen Form erhalten werden, da diese Form in Erlangen etwas Einzigartiges ist und genau den Ansprüchen der Nutzer entspricht. In ausreichender Anzahl sollen multimedial ausgestattete Seminar- und Veranstaltungsräume geschaffen werden. Offen ist bislang, ob auch Teile der VHS-Verwaltung zukünftig im Frankenhof unterzubringen sind. Dies wird derzeit im Rahmen einer parallel laufenden Machbarkeitsstudie des Palais´ Egloffstein noch geprüft. Im Rahmen der Gespräche zur Machbarkeitsstudie des Frankenhofes, die nach Beschlussfassung der vorliegenden Vorlage in Auftrag gegeben werden soll, werden die Planer den evtl. Einzug der vhs in den Frankenhof mit berücksichtigen.

Der im Frankenhof untergebrachte Kindergarten „Netz für Kinder“ ist auch im neuen Frankenhof weiter in der derzeitigen Größe vorgesehen (Vermerk der Jugendhilfeplanung wird hierzu noch nachgereicht).

 

 

Abteilung Kinder- und Jugendkultur (412):

Jugendkunstschule

Im neuen Frankenhof sollte für die Jugendkunstschule ein eigener schon von Außen erkennbarer Gebäudetrakt entstehen, der das Kreativpotential der Jugendkunstschule verdeutlicht. An den großzügigen Eingangs- und Foyerbereich sollen sich Werk- und Kreativräume der Jugendkunstschule anschließen, die jeweils über einen eigenen kleinen Materialraum verfügen sollten. Da geplant ist, die Jugendkunstschule verstärkt als außerschulischen Lernort für Schulen und Kinderbetreuungsangebote zu öffnen, sollten zwei dieser Räume flexibel zu einem großen Werkstattraum zusammengelegt werden können, um je nach Projekt Gruppen teilen zu können aber auch Großgruppenaktionen durchführen zu können.

Die Räume sind im Gebäude so zu platzieren, dass die meisten über Tageslicht und ein Übergang in den Innenhof oder das Außengelände möglich ist und die Angebote leicht nach Außen verlagert werden können. Alle Kreativräume sind mit einem Wasseranschluss auszustatten. Zudem benötigt der Jugendkunstschulbereich nahegelegene eigene Toilettenräume, da Workshops meist nur mit einer Betreuungsperson durchgeführt werden.

Weiter soll der neue Frankenhof auch durch junge Künstlerinnen und Künstler belebt werden, denen neben der Weiterentwicklung der eigenen künstlerischen Persönlichkeit an die Workshop- und Projektarbeit mit Kindern herangeführt werden sollen. Dafür sind Gemeinschafts-Atelierräume geplant, deren Nutzung an die Mitwirkung bei Angeboten wie dem offenen Atelier, Workshops und/ oder Projekten gekoppelt wird.

Die genannten Räume sind organisatorisch und funktionell direkt der Abteilung Kinder- und Jugendkultur bzw. der Jugendkunstschule zuzuordnen. Nutzungen durch Andere sind nach Abstimmung möglich, stehen aber nicht als Multifunktionsräume zur Verfügung, die über ein allgemeines Raummanagementsystem gebucht werden können. Die Büros der für das Programm der Jugendkunstschule verantwortlichen Mitarbeiter sollten nach Möglichkeit den Kreativräumen zugeordnet werden.

 

 

Zusätzliche Kreativ- und Bewegungsräume: Kreativwerkstatt- und Medienbereich

Für die Angebotsvielfalt der Jugendkunstschule aber auch der Ferienaktion Kinderland wären zusätzlich eingerichtete Spezialwerkstätten bzw. Bewegungsräume als sinnvolle Ergänzung der Kreativ- und Werkräume wichtig. Diese könnten in ein gemeinsames Konzept für Anforderungen der VHS integriert werden. Zugleich könnten auch Werkstatträume für externe Vereine und Gruppen angeboten werden: Fotolabor, Goldschmiedewerkstatt, Druckwerkstatt, Töpferwerkstatt, Nähwerkstatt, Medienraum, Malraum nach Arno Stern, Tanz-, Bewegungs- und Gymnastikraum (hohe Deckenhöhe).

Interessant wäre auch ein Ton- und Aufnahmestudio, das mit der Sing- und Musikschule genutzt werden könnte, sowie ein multifunktional nutzbarer Bühnenraum, der als Black Box für Angebote wie Kinderkino, Theaterprojekte, Jonglieren, aber auch Laientheatergruppen zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Kinderkulturveranstaltungen:

Der Frankenhof soll weiterhin ein Zentrum für Kinderkulturveranstaltungen in Erlangen bleiben. Ein großer multifunktionaler Veranstaltungssaal für Theateraufführungen sowie für Großveranstaltungen wie den Kinderfasching oder Kinderland diverser Workshopangebote wird mindestens im bisherigen Umfang benötigt. Notwendig sind flexible Bestuhlungsformen und eine veränderbare Bühne, die Mitmachaktionen ermöglichen und Kindern ab 3 Jahren und Eltern gerecht werden. Für die Ferienabschlussaktion Kinderland werden diverse Gruppen- und Werkstatträume (u. A. auch der Jugendkunstschule) sowie ein multifunktional nutzbares Außengelände sowie der Innenhof benötigt. Für die Großaktionen (Kindertanztag, Kinderland, Ferienkinderbetreuung…) wird zudem eine funktionierende Gastronomie benötigt, die zu günstigen Preisen Getränke und Snacks und ein Mittagessen anbieten kann. Eigene Räume werden außer für Büro und Materiallager nicht benötigt. Das Büro des Kinderkulturbüros sollte nach Möglichkeit in der Nähe der Büros der Jugendkunstschule angesiedelt werden.

 

Spielplatzbüro, Jugendclubs und Eltern-Kind-Gruppen:

Für die genannten Arbeitsbereiche werden außer für Büros und Besprechungen nach Möglichkeit in der Nähe der anderen Büros der Abteilung und einen kleinen Lagerraum keine eigenen Räume benötigt.

 

Abteilung Sozialkulturelle Stadtteilarbeit (413):

Raumkonzept für die Gruppen- und Vereinsräume

Die Gruppen- und Vereinsräume im Frankenhof stehen im Sinne eines soziokulturellen Arbeitsansatzes sozialen und kulturellen Gruppierungen und Vereinen zur Verfügung. Dabei kann es sich z.B. um Eltern-Kind-Gruppen, Selbsthilfegruppen, Kulturvereine, Tanz-, Freizeit- und Hobbygruppen oder auch Seniorenkreise u.a.m. handeln. Im Mittelpunkt steht die Stärkung und Unterstützung der Selbstorganisation und des bürgerschaftlichen Engagements. Darüber hinaus sollen die Räume auch für Kinder-, Kultur- und Informationsveranstaltungen durch die Abteilungen Kinder- und Jugendkultur, Soziokulturelle Stadtteilarbeit und Musikschule, aber auch anderer Institutionen und Ämter genutzt werden. Bei Bedarf dienen sie zum Teil auch als Seminarräume für Übernachtungsgäste des Gästehauses.

Die Räume werden ausschließlich in Mehrfachnutzung vergeben, um ein Höchstmaß an Wirtschaftlichkeit zu erreichen. Das bedeutet, dass an einem Tag bis zu 5 verschiedene Gruppen den gleichen Raum hintereinander nutzen können. Es ist von einer durchschnittlichen Nutzungszeit von ca. 9:00 bis 23:00 Uhr täglich auszugehen.

Da sich die Möblierungsanforderungen bei jeder Nutzung ändern, sind Stuhllager in nächster Nähe erforderlich, die es den Nutzern ermöglichen, selbstständig Stühle und Tische nach Bedarf zu stellen. Auch sind ausreichend Lagerflächen vorzusehen, die gegebenenfalls durch Schränke in den Gruppenräumen zu ergänzen sind. Die Möglichkeit, sich selbst Kaffee, Tee und andere Getränke zuzubereiten, muss durch entsprechende Teeküchen gewährleistet sein.
Aufgrund der Erfahrungen in ähnlichen Einrichtungen sind Akustikdecken, Türen mit Absenkdichtung und dimmbare Beleuchtungen vorzusehen. Ein Teil der Räume soll als Bodenbelag Industrieparkett erhalten, um die Nutzung für Tanzgruppen zu ermöglichen. Außerdem ist die Garderobenfrage in Bezug auf den Brandschutz bereits im Vorfeld zu bedenken. In wenigsten zwei der größeren Gruppenräume und in den Sälen sollen Induktionsschleifen für Schwerhörige vorgesehen werden. Die Räume müssen aufgrund der unterschiedlichen Nutzungen einerseits neutral eingerichtet sein, andererseits bedarf es einer nicht-nüchternen, annehmenden Atmosphäre. Dies kann durch ein entsprechendes Farb- und Beleuchtungskonzept und durch die Möblierung erreicht werden.

 

Abteilung Sing und Musikschule (414):

 

Ein Lebensraum für die Musik

Für ein gelingendes, nachhaltiges, qualitativ hochwertiges und auch freudvolles Angebot für das instrumentale und vokale Lernen ist auch die räumliche Qualität ein wichtiges, das Lernen unterstützendes Merkmal. Die große Zahl der über das Schuljahr verteilten Schüler- und Klassenvorspiele, Lehrerkonzerte und anderer musikschultypischen Veranstaltungsformen bündelt die pädagogischen Ziele und repräsentiert die Arbeit der Musikschule. Es ist daher von unschätzbarem Wert, wenn diese Veranstaltungen auch äußerlich in Form eines Konzertsaals bis 199 Personen an den Rahmen der Musikschule gebunden sind. Und: benötigte Instrumente lassen sich leicht aus den Unterrichtsräumen in diesen transportieren.

 

Der Strukturplan des Verbands Deutscher Musikschulen gibt das Konzept, den Aufbau und die Struktur einer Musikschule vor.  Unser Angebot richtet sich danach aus:

  • Grundfächer (z. B. Musikalische Früherziehung)
  • Instrumentalfächer aus allen Fachbereichen, den Streich-, Holzblas-, Blechblas-, Tasten- Schlag- und Zupfinstrumenten, wie z.B. Klavier (2 Räume) oder Blockflöte (1 Raum), insgesamt werden hier 17 Räume benötigt. Mehrere Lehrkräfte teilen sich die instrumentenspezifischen Räume.
  • Kernfächer: Ensembles, Orchester, Spielkreise, BigBands
  • Ergänzungsfächer z.B. Improvisation

 

Vorgesehen sind zwei größere Probenräume (Combo-/Bandprobenraum und der klassische Orchesterprobenraum), die nicht als feste Unterrichtsräume genutzt werden, sondern für die Kernfacharbeit, Ausweichunterricht, Sonderprojekte, größere Proben und kleinere Vorspiele zur Verfügung stehen. Eine kleine Teeküche bietet die Möglichkeit, auch das persönliche Miteinander zwischen Kindern, Eltern und Lehrkräften zu pflegen. Eltern sorgen gerne für kulinarisches und durstlöschendes, es entsteht ein besonderer Zusammenhalt z. B. innerhalb einer Instrumentalklasse, wenn es einen geschützten Rahmen dafür gibt.

 

Wichtigste Merkmale der Unterrichts- und Probenräume einer zukunftsfähigen Musikschule:

·         Die Ausbildung des Gehörs stellt in der musikalischen Entwicklung in allen Instrumentengruppen eine zentrale Aufgabe dar. Hierfür sind in den Räumen die Innenschallreflexionen je nach Instrument unterschiedlich reduziert

·         Der Grundfachraum ist u.a. mit Schwingboden ausgestattet

·         Um konzentriertes Arbeiten zu fördern, ist die Schallübertragung von Zimmer zu Zimmer und von den Gängen in die Zimmer minimiert

·         Unmittelbar angrenzende Lagermöglichkeiten an die größeren Unterrichtsräume (Percussion, musikalische Grundfächer, Combo-/Bandprobenraum, Orchesterprobenraum) für Notenständer, Stühle, Instrumente u. a. So stehen z. B. neben dem Grundfachraum in einem Extraraum Xylophone auf Wägen, größere Percussionsinstrumente usw. griffbereit. Im Raumprogramm sind diese Materialräume im Lagerbereich aufgeführt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

November 2012: Beschluss KFA über das geplante Raumprogramm

Mai 2013: Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie

Herbst 2013: Start der VOF-Verfahren

Sommer 2014: Abschluss der VOF-Verfahren

Herbst 2014: Vergabe der Planungsleitungen

Herbst 2015: Baugenehmigungsverfahren

Anfang 2016: Baubeginn

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

      X                       sind nicht vorhanden


Anlagen: tabellarische Auflistung und Pläne sind beigefügt