Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 08.10.2012 über die Prüfung im Amt für Soziales, Arbeit und Wohnen - Seniorenamt - wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit der Beratung und Beschlussfassung im Rechnungsprüfungsausschuss wird der Prüfungsbericht verbindlich. Eine schriftliche Stellungnahme wurde nicht abgegeben.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen
zu erzielen?)
Die im Prüfungsbericht
enthaltenen Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen sind vom
Amt für Soziales, Arbeit und Wohnen - Seniorenamt - umzusetzen und zu beachten
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Steht im pflichtgemäßen Ermessen
des Amtes für Soziales, Arbeit und Wohnen
- Seniorenamt -.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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