Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 25.10.2012 über die Prüfung des Jahresabschlusses des EB 77 für das Wirtschaftsjahr 2011 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Dem Stadtrat wird vorgeschlagen,
- den Jahresabschluss 2011 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und
- der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit der Beratung und Beschlussfassung im Rechnungsprüfungsausschuss wird der Prüfungsbericht verbindlich. Eine schriftliche Stellungnahme wurde nicht abgegeben.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses war innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Wirtschaftsjahres durchzuführen (Art. 103 Abs. 4 GO).
Mit der Vorlage des Berichtes vom 25.10.2012 über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2011 nahm das Rechnungsprüfungsamt seine Aufgabe nach Art. 103 Abs. 3 GO wahr.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
--
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
--