1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion gilt damit als bearbeitet.
Sachbericht: In Deutschland war
die Vermögensteuer eine Substanzsteuer, die vom Wert des Nettovermögens
(Bruttovermögen abzüglich Schulden) des Steuerpflichtigen (natürliche oder
juristische Person) berechnet wurde, das zu einem bestimmten Stichtag vorhanden
war. Die Vermögensteuer wurde zuletzt 1996 erhoben, in jenem Jahr hatte sie ein
Steueraufkommen von etwa 9 Milliarden DM generiert.[1]. Der Ertrag der Vermögensteuer ging in die
Länderhaushalte ein.
1995
urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass eine unterschiedliche steuerliche
Belastung von Grundbesitz und sonstigem Vermögen mit Vermögensteuer nicht mit
dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar sei.[2] In den Beratungen zum Jahressteuergesetz 1997 stellte
die damalige Bundesregierung zwar fest, dass es
keinen verfassungsrechtlichen Zwang zur Abschaffung der Vermögensteuer gebe.
Trotzdem wurde die Vermögensteuer mit Wirkung ab 1997 abgeschafft.
Anlagen:
Anlage 1 – Antrag Nr.
129/2012 der SPD-Stadtratsfraktion
Anlage 2 – Internetauftritt aus www.vermoegensteuer.de