Betreff
Vermögenssteuer jetzt, Dringlichkeitsantrag Nr. 129/2012 vom 22.10.2012 der SPD -Stadtratsfraktion
Vorlage
II/183/2012
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion gilt damit als bearbeitet.


Sachbericht: In Deutschland war die Vermögensteuer eine Substanzsteuer, die vom Wert des Nettovermögens (Bruttovermögen abzüglich Schulden) des Steuerpflichtigen (natürliche oder juristische Person) berechnet wurde, das zu einem bestimmten Stichtag vorhanden war. Die Vermögensteuer wurde zuletzt 1996 erhoben, in jenem Jahr hatte sie ein Steueraufkommen von etwa 9 Milliarden DM generiert.[1]. Der Ertrag der Vermögensteuer ging in die Länderhaushalte ein.

1995 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass eine unterschiedliche steuerliche Belastung von Grundbesitz und sonstigem Vermögen mit Vermögensteuer nicht mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar sei.[2] In den Beratungen zum Jahressteuergesetz 1997 stellte die damalige Bundesregierung zwar fest, dass es keinen verfassungsrechtlichen Zwang zur Abschaffung der Vermögensteuer gebe. Trotzdem wurde die Vermögensteuer mit Wirkung ab 1997 abgeschafft.

 

 


Anlagen:

Anlage 1 – Antrag Nr. 129/2012 der SPD-Stadtratsfraktion

Anlage 2 – Internetauftritt aus www.vermoegensteuer.de