1. Der Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2011 wird gem. § 25 EBV (Eigenbetriebsverordnung Bayern) festgestellt und Entlastung wird erteilt.
2. Der von der Dünkel Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nürnberg geprüfte Jahresabschluss 2011 weist in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss von 559.561,10 EUR aus. Zusammen mit dem Verlustvortrag des Vorjahres i.H.v. 1.010.026,04 EUR ergibt sich damit ein Bilanzverlust i.H.v. 450.464,94 EUR. Es wird beschlossen, dieses Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Die zweckgebundenen Rücklagen für Gebühren i.H.v. 2.420.556,01 EUR werden aufgelöst; der Auflösungsbetrag wird dem Vorjahresergebnis zugeführt. Ab dem Wirtschaftsjahr 2012 sind Überdeckungen bei Gebühren nach den neuen Empfehlungen des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) und des BKPV (Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband) unter den Rückstellungen bzw. den Verbindlichkeiten auszuweisen.
1. Ergebnis/Wirkungen
Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den EB77
Der Jahresabschluss 2011 des EB77 wurde von der Werkleitung gem. § 25 EBV im April 2012 aufgestellt. Er befindet sich in der beigefügten Anlage (den Mitgliedern des Werkausschusses und des Stadtrats direkt zugeleitet) und enthält:
- Jahresbilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Lagebericht
- Anhang: Erfolgsübersicht nach Geschäftsbereichen
Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2011 erfolgte gem. Beschluss des Stadtrats durch die Dünkel Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und wurde im April 2012 durchgeführt.
Es wurde folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung
und den Lagebericht des Betriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und
Straßenreinigung (EB 77) der Stadt Erlangen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss
und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und
ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der
Satzung liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebs. Unsere
Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und
über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB
und Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werksleitung
des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen
Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen
handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den
ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Die örtliche Rechnungsprüfung wurde durch Amt 14 durchgeführt. Die Vorlage des Berichts erfolgt im Rechnungsprüfungsausschuss am 22. November 2012.
Der geprüfte Jahresabschluss 2011 soll gem. § 9 Abs. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 der Betriebssatzung vom Stadtrat in der Sitzung am 29. November 2012 festgestellt werden.
Zum
Beschlussvorschlag:
Zu Ziff. 2) Ergebnisverwendung
Das Wirtschaftsjahr 2011 schließt in der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Überschuss von 559.561,10 EUR ab. Zusammen mit dem Verlustvortrag des Vorjahres i.H.v. 1.010.026,04 EUR ergibt sich damit ein Bilanzverlust (neuer Verlustvortrag) i.H.v. 450.464,94 EUR. Seitens der Werkleitung wird vorgeschlagen, diesen Verlust auf neue Rechnung vorzutragen.
Zu Ziff. 3) Auflösung der zweckgebundenen
Rücklagen aus Gebühren und Neubildung von Rückstellungen bzw. Ausweis von
Verbindlichkeiten für Gebührenüberdeckungen
Seit Gründung des EB77 zum 1.1.2002 wurden in der Bilanz unter der Rubrik „Zweckgebundene Rücklagen aus Gebühren“ die jeweiligen (handelsrechtlichen Ergebnisse) der Gebührenbereiche Abfallwirtschaft und Straßenreinigung fortgeschrieben, um auf die Verpflichtungen gegenüber den Gebührenzahlern hinzuweisen. Zum 31.12.2011 wiesen die beiden Rücklagen in Summe einen Stand von 2.420.556,01 EUR aus.
Nachdem Gebührenüberdeckungen nach dem kommunalen Abgabenrecht den Gebührenzahlern im nächsten Kalkulationszeitraum zurückzugeben sind (bzw. durch höhere Aufwendungen kompensiert werden), hatte der EB77 bei der Gründung ursprünglich beabsichtigt, diese Überdeckungen in der Bilanz als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten darzustellen. Dies wurde jedoch seinerzeit vom BKPV nicht zugelassen, sodass der Ausweis als zweckgebundene Rücklage erfolgte verbunden mit dem Hinweis im Jahresabschluss, dass es sich bei dieser Rücklage um Kapital der Gebührenzahler handelt und nicht um echtes Eigenkapital des Betriebs.
In jüngerer Zeit haben jedoch sowohl der BKPV als auch das IDW ihre Rechtsauffassung geändert und fordern jetzt sogar verpflichtend die Bildung von handelsrechtlichen Rückstellungen bzw. Verbindlichkeiten im Fall von Gebührenüberdeckungen. Diese Verpflichtung soll zum Jahresabschluss 2012 umgesetzt werden, sodass die Fortführung der zweckgebundenen Rücklagen nicht mehr erforderlich ist.
Der Beschlussvorschlag wurde unter Einbeziehung des Wirtschaftsprüfers, des Rechnungsprüfungsamtes und des Beteiligungsmanagements erarbeitet und abgestimmt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
- Feststellung des Jahresabschlusses
- Erteilung der Entlastung
- Entscheidung über die Ergebnisverwendung
- Auflösung der zweckgebundenen Rücklagen und Bildung von Rückstellungen
3. Prozesse und Strukturen
- Begutachtung im Werkausschuss
für den EB77 am 20.11.2012
- Begutachtung im Rechnungsprüfungsausschuss am 22.11.2012
- Beschlussfassung / Feststellung im Stadtrat am 29.11.2012
4. Ressourcen
s. Prüfbericht der Dünkel Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft