Betreff
EB77: Feststellung des Jahresabschlusses 2011 (Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung)
Vorlage
771/018/2012
Aktenzeichen
III/EB77-1
Art
Beschlussvorlage

1. Der Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2011 wird gem. § 25 EBV (Eigenbetriebsverordnung Bayern) festgestellt und Entlastung wird erteilt.

 

2. Der von der Dünkel Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nürnberg geprüfte Jahresabschluss 2011 weist in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss von 559.561,10 EUR aus. Zusammen mit dem Verlustvortrag des Vorjahres i.H.v. 1.010.026,04 EUR ergibt sich damit ein Bilanzverlust i.H.v. 450.464,94 EUR. Es wird beschlossen, dieses Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

 

3. Die zweckgebundenen Rücklagen für Gebühren i.H.v. 2.420.556,01 EUR werden aufgelöst; der Auflösungsbetrag wird dem Vorjahresergebnis zugeführt. Ab dem Wirtschaftsjahr 2012 sind Überdeckungen bei Gebühren nach den neuen Empfehlungen des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) und des BKPV (Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband) unter den Rückstellungen bzw. den Verbindlichkeiten auszuweisen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen

Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere

- Gemeindeordnung Bayern (GO)

- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)

- Betriebssatzung für den EB77

 

Der Jahresabschluss 2011 des EB77 wurde von der Werkleitung gem. § 25 EBV im April 2012 aufgestellt. Er befindet sich in der beigefügten Anlage (den Mitgliedern des Werkausschusses und des Stadtrats direkt zugeleitet) und enthält:

- Jahresbilanz

- Gewinn- und Verlustrechnung

- Lagebericht

- Anhang: Erfolgsübersicht nach Geschäftsbereichen

Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2011 erfolgte gem. Beschluss des Stadtrats durch die Dünkel Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und wurde im April 2012 durchgeführt.

Es wurde folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Betriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) der Stadt Erlangen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werksleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

 

Die örtliche Rechnungsprüfung wurde durch Amt 14 durchgeführt. Die Vorlage des Berichts erfolgt im Rechnungsprüfungsausschuss am 22. November 2012.

Der geprüfte Jahresabschluss 2011 soll gem. § 9 Abs. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 der Betriebssatzung vom Stadtrat in der Sitzung am 29. November 2012 festgestellt werden.

 

Zum Beschlussvorschlag:

Zu Ziff. 2) Ergebnisverwendung

Das Wirtschaftsjahr 2011 schließt in der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Überschuss von 559.561,10 EUR ab. Zusammen mit dem Verlustvortrag des Vorjahres i.H.v. 1.010.026,04 EUR ergibt sich damit ein Bilanzverlust (neuer Verlustvortrag) i.H.v. 450.464,94 EUR. Seitens der Werkleitung wird vorgeschlagen, diesen Verlust auf neue Rechnung vorzutragen.

Zu Ziff. 3) Auflösung der zweckgebundenen Rücklagen aus Gebühren und Neubildung von Rückstellungen bzw. Ausweis von Verbindlichkeiten für Gebührenüberdeckungen

Seit Gründung des EB77 zum 1.1.2002 wurden in der Bilanz unter der Rubrik „Zweckgebundene Rücklagen aus Gebühren“ die jeweiligen (handelsrechtlichen Ergebnisse) der Gebührenbereiche Abfallwirtschaft und Straßenreinigung fortgeschrieben, um auf die Verpflichtungen gegenüber den Gebührenzahlern hinzuweisen. Zum 31.12.2011 wiesen die beiden Rücklagen in Summe einen Stand von 2.420.556,01 EUR aus.

Nachdem Gebührenüberdeckungen nach dem kommunalen Abgabenrecht den Gebührenzahlern im nächsten Kalkulationszeitraum zurückzugeben sind (bzw. durch höhere Aufwendungen kompensiert werden), hatte der EB77 bei der Gründung ursprünglich beabsichtigt, diese Überdeckungen in der Bilanz als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten darzustellen. Dies wurde jedoch seinerzeit vom BKPV nicht zugelassen, sodass der Ausweis als zweckgebundene Rücklage erfolgte verbunden mit dem Hinweis im Jahresabschluss, dass es sich bei dieser Rücklage um Kapital der Gebührenzahler handelt und nicht um echtes Eigenkapital des Betriebs.

In jüngerer Zeit haben jedoch sowohl der BKPV als auch das IDW ihre Rechtsauffassung geändert und fordern jetzt sogar verpflichtend die Bildung von handelsrechtlichen Rückstellungen bzw. Verbindlichkeiten im Fall von Gebührenüberdeckungen. Diese Verpflichtung soll zum Jahresabschluss 2012 umgesetzt werden, sodass die Fortführung der zweckgebundenen Rücklagen nicht mehr erforderlich ist.

Der Beschlussvorschlag wurde unter Einbeziehung des Wirtschaftsprüfers, des Rechnungsprüfungsamtes und des Beteiligungsmanagements erarbeitet und abgestimmt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

- Feststellung des Jahresabschlusses

- Erteilung der Entlastung

- Entscheidung über die Ergebnisverwendung

- Auflösung der zweckgebundenen Rücklagen und Bildung von Rückstellungen

 

3.   Prozesse und Strukturen

- Begutachtung im Werkausschuss für den EB77 am 20.11.2012
- Begutachtung im Rechnungsprüfungsausschuss am 22.11.2012
- Beschlussfassung / Feststellung im Stadtrat am 29.11.2012

 

4.   Ressourcen

s. Prüfbericht der Dünkel Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft