Ein Tempolimit von 30 km/h in der Langen Zeile zwischen Sieglitzhofer Straße und Spardorfer Straße ist gegenwärtig nicht festzulegen.
Nach dem Umbau des Knotenpunktes Spardorfer Straße/Sieglitzhofer Straße ist die Möglichkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung in der Langen Zeile erneut zu prüfen.
Der Antrag der FDP Stadtratsfraktion vom 7.5.2012 Nummer 61/2012 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Vorerst keine Änderung der vorhandenen Beschilderung;
Beibehaltung der innerörtlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bis auf Weiteres.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 7.5.2012 beantragt die FDP Stadtratsfraktion die Schaffung
von Voraussetzungen, damit in der Langen Zeile zwischen Sieglitzhofer Straße
und Spardorfer Straße die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt werden kann.
Begründet wird der Antrag mit einer hohen Fußgänger- und Fahrraddichte im
dortigen Wohngebiet. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass durch die parkenden
Autos am Fahrbahnrand die Sichtverhältnisse insbesondere beim Queren bzw. beim
Ausfahren aus den Grundstückseinfahrten bez. Seitenstraßen eingeschränkt
werden. Bezüglich näherer Informationen wird auf den als Anlage beigefügten
Antrag (Anlage 1) hingewiesen.
Bereits im Oktober 2001, war die beantragte Reduzierung der Geschwindigkeit in
der
nördlichen Langen Zeile Gegenstand einer Beschlussvorlage im Umwelt-, Verkehrs-
und Planungsausschuss. Sie wurde damals mit 13 : 1 Stimmen abgelehnt.
Stellungnahme der Polizei
und der städtischen Fachdienststellen:
Im Rahmen des Anhörverfahrens
wurden die Polizei, das
Polizei
Die Polizei weist darauf hin, dass der nördliche Ast der Langen Zeile im Norden
an die Spardorfer Straße angebunden ist und so den Verkehrsströmen aus dem
gesamten Stadtteil Sieglitzhof die Weiterfahrt sowohl in Richtung Norden als
auch in Richtung Westen ermöglicht. Er hat damit eindeutig eine überörtliche
Funktion.
Das Unfallgeschehen ist unauffällig, auch sind keine Unfallhäufungsstellen bzw.
Unfallschwerpunkte vorhanden.
Des weiteren ist der Einmündungsbereich Sieglitzhofer Straße/Spardorfer Straße
derzeit baulich nicht geeignet (spitzer Winkel in FR Osten/Spardorfer Straße
bzw. FR Nordosten/Sieglitzhofer Straße) eine sinnvolle
"Umgehungsfunktion" zu übernehmen und dadurch den Nordast der Langen
Zeile zu entlasten. Ein Linksabbiegen aus der Sieglitzhofer Straße in die
Spardorfer Straße (Weiterfahrt in Richtung Westen) bzw. ein Rechtsabbiegen aus
der Spardorfer Straße in die Sieglitzhofer Straße (Weiterfahrt in Richtung
Südwesten) ist insbesondere für größere Fahrzeuge äußerst schwierig und
unübersichtlich. Eine Zunahme des überörtlichen Verkehrs auf dieser Fahrtroute
sollte daher im Interesse der Verkehrssicherheit bis auf weiteres (Umbau des
Einmündungsbereiches) vermieden werden.
Aus den genannten Gründen wird seitens der PI Erlangen-Stadt derzeit eine
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Nordast der Langen Zeile nicht
befürwortet.
Das
Abteilung Verkehrsplanung
Die Abteilung Verkehrsplanung ist prinzipiell der Ansicht, dass die vorhandene
Verkehrsstärke in der Langen Zeile schon jetzt die Anordnung von 30 erlauben
würden. Mit Markierungsanpassungen könnte auch die "Rechts vor Links"
Situation verdeutlicht werden. Da allerdings auf Grund des
Verbindungscharakters der Straße Bedenken bestehen, schlägt die Abteilung
Verkehrsplanung als Kompromiss die Umsetzung der Tempo 30-Regelung in der
Langen Zeile erst nach Bau des geplanten Kreisverkehrs am Knotenpunkt
Spardorfer Straße / Sieglitzhofer Straße
vor. Durch den geplanten Umbau des Knotenpunktes Spardorfer Straße /
Sieglitzhofer Straße zu einem Kreisverkehr wird eine leistungsfähigere und
verkehrssichere Anbindung geschaffen als es die momentan unübersichtliche
Einmündung darstellt. Es wäre dann den Verkehrsteilnehmern zuzumuten, zukünftig
das Hauptverkehrsstraßennetz zu benutzen und sensiblere Wohnbereiche, wie die
Lange Zeile, vom Durchgangsverkehr zu entlasten.
Rechtliche Beurteilung
Gegenwärtig werden die gesetzlichen Voraussetzung sowohl für das
Ausweisen der Langen Zeile als Tempo 30-Zone als auch für ein Streckenverbot
von 30 km/h nicht erfüllt.
Tempo 30-Zone
Die Lange Zeile zwischen der Sieglitzhofer- und Spardorfer Straße unterscheidet sich insbesondere auf Grund der vorhandenen Fahrbahnbreiten zwischen 8,60 m – 9,10 m von den angrenzenden Wohnstraßen erheblich. Vom optischen Erscheinungsbild vermittelt sie den Eindruck einer Wohnsammelstraße. Nach Auffassung der Verwaltung entwickelt sich beim Durchfahren der Straße das Empfinden, dass es sich eher um eine Hauptstraße als um eine Wohnstraße handelt. Durch die Anbindung an die Spardorferstraße muss die Verkehrsbedeutung hier höher bewertet werden als in der Langen Zeile östlich der Sieglitzhofer Straße.
Bei der in Tempo 30-Zonen notwendigen einführung der Vorfahrtsregelung "Rechts vor Links" müsste mit Zunahme von Unfällen auf Grund von Vorfahrtsverletzungen gerechnet werden.
Auf Grund der o. g. Aspekte kann – ohne umfangreiche Umbauten - eine Vorfahrtsregelung "Rechts vor Links" im betreffenden Teil der Langen Zeile nicht eingeführt werden.
Ein in Tempo 30-Zonen erforderliches hohes Fußgängeraufkommen mit hohem Querungsbedarf und hohe Fahrradverkehrsdichte ist zudem ebenfalls nicht erkennbar.
Streckenverbot 30 km/h
Nach Mitteilung der Polizei ist das Unfallgeschehen im betreffenden Teil der Langen Zeile unauffällig.
Die Eigenart des Straßenverlaufs ist für die Verkehrsteilnehmer insoweit
erkennbar, dass sie von sich aus ihre Geschwindigkeit den Straßen- und
Verkehrsverhältnissen anpassen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die
Anordnung eines Streckenverbots liegen daher nicht vor.
Resümee
Bei der Entscheidungsfindung sind neben den Interessen aller Verkehrsteilnehmer
auch die Funktion und das Erscheinungsbild der Straße zu berücksichtigen. Die
Lange Zeile erfüllt im betreffenden Teil gegenwärtig eine Verbindungsfunktion
für den Verkehr aus dem Stadtteil Sieglitzhof sowohl in Richtung Norden
(Burgbergviertel, Rathsberg, usw.) als auch in Richtung Westen, so dass zum
jetzigen Zeitpunkt eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht befürwortet werden
kann.
Mit dem o. g. Umbau des Knotenpunktes Spardorfer Straße/Sieglitzhofer Straße zu
einem Kreisverkehr würde eine leistungsfähige und verkehrssichere Anbindung
geschaffen, die möglicherweise eine andere Bewertung der Situation in der
Langen Zeile zulässt. Eine entsprechende Bewertung ist zum gegebenen Zeitpunkt
erneut vorzunehmen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
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bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden