Betreff
Ausweisen von Tempo 30 in der Langen Zeile zwischen Sieglitzhofer Straße und Spardorfer Straße, Antrag der FDP Stadtratsfraktion Nummer 61/2012
Vorlage
321/078/2012
Aktenzeichen
III/32
Art
Beschlussvorlage

Ein Tempolimit von 30 km/h in der Langen Zeile zwischen Sieglitzhofer Straße  und Spardorfer Straße ist gegenwärtig nicht festzulegen.

Nach dem Umbau des Knotenpunktes Spardorfer Straße/Sieglitzhofer Straße ist die Möglichkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung in der Langen Zeile erneut zu prüfen.

Der Antrag der FDP Stadtratsfraktion vom 7.5.2012 Nummer 61/2012 ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Vorerst keine Änderung der vorhandenen Beschilderung;

Beibehaltung der innerörtlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bis auf Weiteres.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Sachverhalt:


Mit Schreiben vom 7.5.2012 beantragt die FDP Stadtratsfraktion die Schaffung von Voraussetzungen, damit in der Langen Zeile zwischen Sieglitzhofer Straße und Spardorfer Straße die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt werden kann. Begründet wird der Antrag mit einer hohen Fußgänger- und Fahrraddichte im dortigen Wohngebiet. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass durch die parkenden Autos am Fahrbahnrand die Sichtverhältnisse insbesondere beim Queren bzw. beim Ausfahren aus den Grundstückseinfahrten bez. Seitenstraßen eingeschränkt werden. Bezüglich näherer Informationen wird auf den als Anlage beigefügten Antrag (Anlage 1) hingewiesen.


Bereits im Oktober 2001, war die beantragte Reduzierung der Geschwindigkeit in der
nördlichen Langen Zeile Gegenstand einer Beschlussvorlage im Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss. Sie wurde damals mit 13 : 1 Stimmen abgelehnt.




Stellungnahme der Polizei und der städtischen Fachdienststellen:

Im Rahmen des Anhörverfahrens wurden die Polizei, das Tiefbauamt als Straßenbaulastträger und die Abteilung Verkehrsplanung um Stellungnahme zum Antrag gebeten.

Polizei


Die Polizei weist darauf hin, dass der nördliche Ast der Langen Zeile im Norden an die Spardorfer Straße angebunden ist und so den Verkehrsströmen aus dem gesamten Stadtteil Sieglitzhof die Weiterfahrt sowohl in Richtung Norden als auch in Richtung Westen ermöglicht. Er hat damit eindeutig eine überörtliche Funktion.

Das Unfallgeschehen ist unauffällig, auch sind keine Unfallhäufungsstellen bzw. Unfallschwerpunkte vorhanden.

Des weiteren ist der Einmündungsbereich Sieglitzhofer Straße/Spardorfer Straße derzeit baulich nicht geeignet (spitzer Winkel in FR Osten/Spardorfer Straße bzw. FR Nordosten/Sieglitzhofer Straße) eine sinnvolle "Umgehungsfunktion" zu übernehmen und dadurch den Nordast der Langen Zeile zu entlasten. Ein Linksabbiegen aus der Sieglitzhofer Straße in die Spardorfer Straße (Weiterfahrt in Richtung Westen) bzw. ein Rechtsabbiegen aus der Spardorfer Straße in die Sieglitzhofer Straße (Weiterfahrt in Richtung Südwesten) ist insbesondere für größere Fahrzeuge äußerst schwierig und unübersichtlich. Eine Zunahme des überörtlichen Verkehrs auf dieser Fahrtroute sollte daher im Interesse der Verkehrssicherheit bis auf weiteres (Umbau des Einmündungsbereiches) vermieden werden.

Aus den genannten Gründen wird seitens der PI Erlangen-Stadt derzeit eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Nordast der Langen Zeile nicht befürwortet.

Tiefbauamt


Das Tiefbauamt weist darauf hin, dass die ablehnenden Argumente aus dem Jahr 2001 nach wie vor Geltung besitzen. Aus der Mitwirkung in der Unfallkommission ist kein auffälliges Unfallgeschehen bekannt, so dass auch hieraus kein Maßnahmenbedarf besteht.

 

Abteilung Verkehrsplanung


Die Abteilung Verkehrsplanung ist prinzipiell der Ansicht, dass die vorhandene Verkehrsstärke in der Langen Zeile schon jetzt die Anordnung von 30 erlauben würden. Mit Markierungsanpassungen könnte auch die "Rechts vor Links" Situation verdeutlicht werden. Da allerdings auf Grund des Verbindungscharakters der Straße Bedenken bestehen, schlägt die Abteilung Verkehrsplanung als Kompromiss die Umsetzung der Tempo 30-Regelung in der Langen Zeile erst nach Bau des geplanten Kreisverkehrs am Knotenpunkt Spardorfer Straße / Sieglitzhofer Straße  vor. Durch den geplanten Umbau des Knotenpunktes Spardorfer Straße / Sieglitzhofer Straße zu einem Kreisverkehr wird eine leistungsfähigere und verkehrssichere Anbindung geschaffen als es die momentan unübersichtliche Einmündung darstellt. Es wäre dann den Verkehrsteilnehmern zuzumuten, zukünftig das Hauptverkehrsstraßennetz zu benutzen und sensiblere Wohnbereiche, wie die Lange Zeile, vom Durchgangsverkehr zu entlasten.

 

Rechtliche Beurteilung


Gegenwärtig werden die gesetzlichen Voraussetzung sowohl für das Ausweisen der Langen Zeile als Tempo 30-Zone als auch für ein Streckenverbot von 30 km/h nicht erfüllt.


Tempo 30-Zone

 

Die Lange Zeile zwischen der Sieglitzhofer- und Spardorfer Straße unterscheidet sich insbesondere auf Grund der vorhandenen Fahrbahnbreiten zwischen 8,60 m – 9,10 m von den angrenzenden Wohnstraßen erheblich. Vom optischen Erscheinungsbild vermittelt sie den Eindruck einer Wohnsammelstraße. Nach Auffassung der Verwaltung entwickelt sich beim Durchfahren der Straße das Empfinden, dass es sich eher um eine Hauptstraße als um eine Wohnstraße handelt. Durch die Anbindung an die Spardorferstraße muss die Verkehrsbedeutung hier höher bewertet werden als in der Langen Zeile östlich der Sieglitzhofer Straße.

Bei der in Tempo 30-Zonen notwendigen einführung der Vorfahrtsregelung "Rechts vor Links" müsste mit Zunahme von Unfällen auf Grund von Vorfahrtsverletzungen gerechnet werden.

Auf Grund der o. g. Aspekte kann – ohne umfangreiche Umbauten - eine Vorfahrtsregelung "Rechts vor Links" im betreffenden Teil der Langen Zeile nicht eingeführt werden.

Ein in Tempo 30-Zonen erforderliches hohes Fußgängeraufkommen mit hohem Querungsbedarf und hohe Fahrradverkehrsdichte ist zudem ebenfalls nicht erkennbar.

 

Streckenverbot 30 km/h


Nach Mitteilung der Polizei ist das Unfallgeschehen im  betreffenden Teil der Langen Zeile unauffällig. Die Eigenart des Straßenverlaufs ist für die Verkehrsteilnehmer insoweit erkennbar, dass sie von sich aus ihre Geschwindigkeit den Straßen- und Verkehrsverhältnissen anpassen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung eines Streckenverbots liegen daher nicht vor.


Resümee


Bei der Entscheidungsfindung sind neben den Interessen aller Verkehrsteilnehmer auch die Funktion und das Erscheinungsbild der Straße zu berücksichtigen. Die Lange Zeile erfüllt im betreffenden Teil gegenwärtig eine Verbindungsfunktion für den Verkehr aus dem Stadtteil Sieglitzhof sowohl in Richtung Norden (Burgbergviertel, Rathsberg, usw.) als auch in Richtung Westen, so dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht befürwortet werden kann.
Mit dem o. g. Umbau des Knotenpunktes Spardorfer Straße/Sieglitzhofer Straße zu einem Kreisverkehr würde eine leistungsfähige und verkehrssichere Anbindung geschaffen, die möglicherweise eine andere Bewertung der Situation in der Langen Zeile zulässt. Eine entsprechende Bewertung ist zum gegebenen Zeitpunkt erneut vorzunehmen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden