Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur
Kenntnis genommen.
Der Antrag der Grünen Liste Nummer 56/2012 und der Protokollvermerk der Herren
Stadträte Winkler, Tellkamp und Brandt aus der Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses am 14.3.2012 sind damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Anpassung und Vereinfachung der Gebührenerhebung bei Baustellen und Containergenehmigungen.
Erhöhung der Gebühreneinnahmen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Anpassung der Gebührenstruktur mit Erhöhung der Gebührensätze entsprechend Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Sachverhalt:
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 14.3.2012 wurde der Bericht
über die Prüfung der Abteilung Verkehrswesen/Parkraumbewirtschaftung zur
Kenntnis gegeben. Das Rechnungsprüfungsamt stellte dabei u. a. heraus, dass bei
der Gebührenerhebung - insbesondere bei Baustellen und Aufgrabungen - Mängel im
geringfügigen Bereich aufgetreten sind, die zukünftig möglichst zu vermeiden
sind. Es wurden verschiedene Empfehlungen zur Fehlervermeidung fixiert. Im
Rahmen dieser Sitzung haben die Herren Stadträte Winkler, Tellkamp und Brandt
Amt 32 gebeten, die interne Gebührenordnung der Abteilung 321 zu vereinfachen
und zu prüfen, ob und inwieweit eine Gebührenanpassung möglichst zum 1.1.2013
angezeigt wäre (Anlage 1)
Die Stadtratsfraktion Grüne Liste beantragt mit Schreiben vom 24.4.2012, dass
die Gebühren für Sondernutzung von öffentlichen Flächen gemäß Vorschlag des
Rechnungsprüfungsamtes vereinfacht und angehoben werden (Anlage 2).
Im Januar 2009 wurde bei Amt 32 eine neue Gebührenstruktur für die Erhebung von
Verwaltungsgebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr eingeführt. Diese Änderung
war notwendig, nachdem die städtischen Gebührensätze im Vergleich zu anderen
Städten sehr niedrig waren und bei der Gebührenfestsetzung nicht die
Auswirkungen für den Straßenverkehr berücksichtigt wurden. So wurde in der
Vergangenheit für eine kleine Baumaßnahme im Gehwegbereich mit geringer
Beeinflussung des Fußgängerverkehrs der gleiche Gebührensatz angesetzt wie für
eine Baustelle mit Vollsperrung einer Hauptverkehrsstraße. Um die Auswirkungen einer Maßnahme für den
Verkehr zu berücksichtigen, hat man sich an der Praxis der Stadt Fürth
orientiert, die ebenfalls - wie auch andere Städte – Gebühren entsprechend
deren Wirkung auf den Verkehr berücksichtigt.
Nach Einschätzung des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes hat sich die Verfahrenspraxis
bei der Erhebung von Verwaltungsgebühren für Baustellen und Container im
Grundsatz bewährt. Die im Rahmen der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes festgestellten
Fehler wurden ausgewertet und mit den betroffenen Mitarbeitern umfassend besprochen.
Um eine objektive Einschätzung zu erhalten, ob die praktizierte
Gebührenerhebung zu kompliziert bzw. beherrschbar ist, wurde das
Rechnungsprüfungsamt gebeten, eine nochmalige stichpunktartige Überprüfung von
weiteren Fällen durchzuführen. Dabei wurde durch das Rechnungsprüfungsamt bei
insgesamt 30 Baumaßnahmen lediglich ein Fehler in der Gebührenberechnung
festgestellt werden.
Am 24.1.2013 fand ein weiteres Abstimmungsgespräch zwischen dem Rechnungsprüfungsamt
und dem Fachbereich statt. Im Rahmen dieses Gespräches wurden die Empfehlungen
des Rechnungsprüfungsamtes diskutiert und das weitere Vorgehen hinsichtlich
vorzunehmender Änderungen bzw. Anpassungen bei der Gebührenerhebung einvernehmlich
festgelegt.
Resümee:
Vorschläge bzw. Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes zur
Fehlervermeidung wurden teilweise schon während bzw. unmittelbar nach der
Prüfung umgesetzt. Das Ergebnis der weiteren Stichproben hat gezeigt, dass die
Erhebung der Gebühren entsprechend der Auswirkungen auf den Verkehr nicht zu
kompliziert und von den Mitarbeitern auch unter Zeitdruck beherrschbar ist.
Die zwischen dem Rechnungsprüfungsamt und dem Fachbereich am 24.1.2013 zur Vereinfachung der Gebührenfestsetzung festgelegten weiteren Änderungen bzw. Anpassungen der Gebühren für Baustellen und Container werden zusammen mit einer Gebührenerhöhung zum 1.3.2013 umgesetzt (durchschnittlich ca. 6 % seit Juli 2010). Die neuen Gebühren bewegen sich im Rahmen der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (BGBl. I 2011, 101-123). Die angepasste Gebührenstruktur mit den jeweiligen Sätzen kann der als Anlage 3 beigefügten Übersicht entnommen werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1 Protokollvermerk (Anlage 1)
1 Fraktionsantrag (Anlage 2)
1 Gebührenübersicht neu (Anlage 3)