Betreff
Fraktionsantrag der Stadtratsfraktion Grüne Liste Nummer 56/2012 bezüglich Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Erlass von verkehrsrechtlichen Anordnungen im Rahmen von Baustellen- und Containergenehmigungen
Vorlage
321/077/2012
Aktenzeichen
III/32
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Antrag der Grünen Liste Nummer 56/2012 und der Protokollvermerk der Herren Stadträte Winkler, Tellkamp und Brandt aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 14.3.2012 sind damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Anpassung und Vereinfachung der Gebührenerhebung bei Baustellen und Containergenehmigungen.

Erhöhung der Gebühreneinnahmen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Anpassung der Gebührenstruktur mit Erhöhung der Gebührensätze entsprechend Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Sachverhalt:


In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 14.3.2012 wurde der Bericht über die Prüfung der Abteilung Verkehrswesen/Parkraumbewirtschaftung zur Kenntnis gegeben. Das Rechnungsprüfungsamt stellte dabei u. a. heraus, dass bei der Gebührenerhebung - insbesondere bei Baustellen und Aufgrabungen - Mängel im geringfügigen Bereich aufgetreten sind, die zukünftig möglichst zu vermeiden sind. Es wurden verschiedene Empfehlungen zur Fehlervermeidung fixiert. Im Rahmen dieser Sitzung haben die Herren Stadträte Winkler, Tellkamp und Brandt Amt 32 gebeten, die interne Gebührenordnung der Abteilung 321 zu vereinfachen und zu prüfen, ob und inwieweit eine Gebührenanpassung möglichst zum 1.1.2013 angezeigt wäre (Anlage 1)


Die Stadtratsfraktion Grüne Liste beantragt mit Schreiben vom 24.4.2012, dass die Gebühren für Sondernutzung von öffentlichen Flächen gemäß Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes vereinfacht und angehoben werden (Anlage 2).


Im Januar 2009 wurde bei Amt 32 eine neue Gebührenstruktur für die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr eingeführt. Diese Änderung war notwendig, nachdem die städtischen Gebührensätze im Vergleich zu anderen Städten sehr niedrig waren und bei der Gebührenfestsetzung nicht die Auswirkungen für den Straßenverkehr berücksichtigt wurden. So wurde in der Vergangenheit für eine kleine Baumaßnahme im Gehwegbereich mit geringer Beeinflussung des Fußgängerverkehrs der gleiche Gebührensatz angesetzt wie für eine Baustelle mit Vollsperrung einer Hauptverkehrsstraße.  Um die Auswirkungen einer Maßnahme für den Verkehr zu berücksichtigen, hat man sich an der Praxis der Stadt Fürth orientiert, die ebenfalls - wie auch andere Städte – Gebühren entsprechend deren Wirkung auf den Verkehr berücksichtigt.


Nach Einschätzung des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes hat sich die Verfahrenspraxis bei der Erhebung von Verwaltungsgebühren für Baustellen und Container im Grundsatz bewährt. Die im Rahmen der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes festgestellten Fehler wurden ausgewertet und mit den betroffenen Mitarbeitern umfassend besprochen.


Um eine objektive Einschätzung zu erhalten, ob die praktizierte Gebührenerhebung zu kompliziert bzw. beherrschbar ist, wurde das Rechnungsprüfungsamt gebeten, eine nochmalige stichpunktartige Überprüfung von weiteren Fällen durchzuführen. Dabei wurde durch das Rechnungsprüfungsamt bei insgesamt 30 Baumaßnahmen lediglich ein Fehler in der Gebührenberechnung festgestellt werden. 


Am 24.1.2013 fand ein weiteres Abstimmungsgespräch zwischen dem Rechnungsprüfungsamt und dem Fachbereich statt. Im Rahmen dieses Gespräches wurden die Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes diskutiert und das weitere Vorgehen hinsichtlich vorzunehmender Änderungen bzw. Anpassungen bei der Gebührenerhebung einvernehmlich festgelegt.

 

Resümee:


Vorschläge bzw. Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes zur Fehlervermeidung wurden teilweise schon während bzw. unmittelbar nach der Prüfung umgesetzt. Das Ergebnis der weiteren Stichproben hat gezeigt, dass die Erhebung der Gebühren entsprechend der Auswirkungen auf den Verkehr nicht zu kompliziert und von den Mitarbeitern auch unter Zeitdruck beherrschbar ist.

Die zwischen dem Rechnungsprüfungsamt und dem Fachbereich am 24.1.2013 zur Vereinfachung der Gebührenfestsetzung festgelegten weiteren Änderungen bzw. Anpassungen der Gebühren für Baustellen und Container werden zusammen mit einer Gebührenerhöhung zum 1.3.2013 umgesetzt (durchschnittlich ca. 6 % seit Juli 2010). Die neuen Gebühren bewegen sich im Rahmen der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (BGBl. I 2011, 101-123). Die angepasste Gebührenstruktur mit den jeweiligen Sätzen kann der als Anlage 3 beigefügten Übersicht entnommen werden.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        1 Protokollvermerk (Anlage 1)

1 Fraktionsantrag (Anlage 2)

                        1 Gebührenübersicht neu (Anlage 3)