Betreff
Fraktionsantrag der ödp Nummer 197/2011 bezüglich Einrichtung eines Taxistandplatzes auf der Westseite des Bahnhofs
Vorlage
321/076/2012
Aktenzeichen
III/32
Art
Beschlussvorlage

Der Antrag auf Realisierung eines Taxenstandplatzes auf der Westseite des Bahnhofs ist nicht weiter zu verfolgen.
Der Fraktionsantrag der ÖDP Nummer 197/2011 ist hiermit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das gute Angebot an Taxen als Teil des ÖPNV in der nördlichen Randstraße des Bahnhofplatzes östlich des Bahnhofs mit kurzen Wegen für die Fahrgäste ist weiter aufrechtzuerhalten.

Das Einrichten eines zusätzlichen Taxistandplatzes westlich des Bahnhofs soll nicht umgesetzt werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Beibehaltung des vorhandenen Taxistandplatzes.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Sachverhalt:


Mit Antrag Nr. 197/2011 beantragt die Fraktion ödp die Einrichtung eines Taxenstandplatzes auf der Westseite des Bahnhofs. Begründet wird der Antrag mit der Entlastung der verkehrlichen Situation am Bahnhofplatz sowie in der historischen Innenstadt. Außerdem würden manche Bahnkunden Züge schneller erreichen und die Steigerung der Attraktivität der Bahnhofwestseite wäre um einen weiteren Faktor gegeben. Bezüglich näherer Einzelheiten wird auf den Antrag (Anlage 1) sowie die Anlagen zum Antrag (Grafik Anlage 2 und Standortvorschläge Anlage 3) verwiesen.


Anhörverfahren:


Im Rahmen des Anhörverfahrens wurden Polizei, Taxi Erlangen e. G., Abteilung Verkehrsplanung sowie das Tiefbauamt um Stellungnahme gebeten.



Stellungnahme Taxi Erlangen e. G. (Anlage 4):


In ihrer Stellungnahme weist die Taxi Erlangen e. G.  auf die langjährige Erfahrungen mit dem Taxistandplatz an der Westseite des Bahnhofs hin, der Mangels Kundenakzeptanz aufgegeben wurden musste. Nach Auskunft der Taxi Erlangen e. G.  kämen die meisten Fahrgäste aus Nürnberg auf Gleis 1 an und seien froh, einen kurzen Weg zum Taxi zu haben. Aus Sicht der Kunden sei der jetzige Standplatz östlich des Bahnhofs ganz klar priorisiert. Die Kunden seien es auch aus anderen Großstädten gewohnt, dass die öffentlichen Verkehrsmittel konzentriert vor dem Bahnhof vorzufinden sind.


Zu den Verkehrsbelastungen des Bahnhofsplatzes (Anlage 2) durch Nutzung des dortigen Taxistandplatzes teilt die Taxi Erlangen e. G.  u. a. mit, dass sich in den gemessenen Verkehrsströmen etliche Taxen befinden, die nicht wegen des Standplatzes einfahren, sondern den Bahnhof als Fahrtziel haben oder von Norden ein südlich gelegenes Fahrziel ansteuern. Dieser Verkehr lasse sich nicht durch Wegnahme des Standplatzes ausschließen. Die Taxi Erlangen e. G.  schätzt die dem Standplatz zuzuordnenden Fahrten auf weniger als die Hälfte der gemessenen Ströme. Dies würde bedeuten, dass im Schnitt nur alle sieben Minuten ein Taxi den Standplatz östlich des Bahnhofs anfährt oder verlässt.


Die Genossenschaft bemängelt, dass in der Grafik lediglich die Taxen und nicht auch die Zahl der Busquerungen dargestellt wird. Sie stellt fest, dass eine Wegnahme des Taxistandplatzes nicht den erwünschten Erfolg erzielen würde und in keinem Verhältnis zu dem Unmut der Fahrgäste und deren Wahrnehmung von Erlangen stünde. Detaillierte Informationen zu Einschätzung der Taxi Erlangen e. G.  können der Anlage 4 entnommen werden.


Stellungnahme Polizei:


Aus polizeilicher Sicht bestehen keine Einwände bzgl. einer Verlegung des Taxenstandplatzes an die Westseite des Bahnhofs. Die Platzverhältnisse wären auf jeden Fall gegeben. Zum anderen könnte die Verkehrssicherheit dadurch zumindest eine gewisse Entlastung bringen, wenn der Taxiverkehr – oder zumindest ein Teil – über die Parkplatzstraße abgewickelt würde.


Stellungnahme Tiefbauamt:


Aus straßenbaurechtlicher Sicht werden gegen eine Verlegung keine Einwände erhoben. Eine Entlastung im Bereich des Bahnhofplatzes sei zu erwarten. Der finanzielle Aufwand für die zu erstellende Hinweisbeschilderung sei überschaubar und somit kurzfristig realisierbar.


Stellungnahme Abteilung Verkehrsplanung:


Abteilung Verkehrsplanung teilt mit, dass nach Aussage der Erlanger Stadtwerke Taxen häufig als Ersatzverkehr in Anspruch genommen werden, wenn ein Bus defekt ist oder in einen Unfall verwickelt wurde. Da im derzeitigen Buskonzept alle städtischen Linien im Bereich des Bahnhof- bzw. Hugenottenplatzes abfahren und dies im Bereich des Bahnhofgebäudes so beschildert ist, sollten dort auch Taxistandplätze vorhanden sein.
Es mache Sinn, ergänzende Stellplätze auf der Westseite anzubieten, da in diesem Bereich einige Regionalbuslinien abfahren.


Einschätzung des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes:


Das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt teilt die Auffassung der Taxi Erlangen e. G.. Der Taxistandplatz an der Westseite des Bahnhofs wurde bereits im Jahr 2005 aufgelassen, nachdem er von den Fahrgästen nicht angenommen wurde. In der Zwischenzeit gingen bei hiesiger Dienststelle keine Beschwerden über fehlende Taxen an der Westseite des Bahnhofs ein.

Die im Antrag dargestellte Zeitersparnis bzw. schnelleres Erreichen der Züge ist nicht an die Einrichtung eines Taxistandplatzes an der Westseite des Bahnhofs geknüpft. Ein Fahrgast kann sein Fahrtziel frei wählen und den Parkplatz hinter dem Bahnhof entsprechend als Ziel angeben, sofern er z. B. vom Gleis 4 abfahren möchte oder muss.

Auch wird die Einschätzung der Entlastung der Goethestraße durch Wegnahme bzw. Reduzierung der Taxen als gering gesehen. Die größte Belastung geht unbestritten von den durch die Goethestraße geführten Buslinien aus. Im Verhältnis zu den Bussen ist der Taxiverkehr insbesondere im Hinblick auf die Erschütterungen und Emissionen, die von den Bussen ausgehen, von untergeordneter Bedeutung.

Bezüglich der im Antrag genannten häufigen und teilweise deutlichen Überschreitungen der Geschwindigkeiten in der Goethestraße durch Taxen wurde der ZV-KVÜ kontaktiert. Nach Auskunft des Zweckverbands erfolgt keine Erfassung nach bestimmten Fahrzeugarten, so dass keine Aussage zu den Verstößen durch Taxen getroffen werden kann. Es kann lediglich eine Angabe zu den Beanstandungsquoten gemacht werden. Bei den durchgeführten Messungen im Jahr 2012 wurden nur 1,75 % der beanstandeten Fahrzeugführer mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit zwischen 21 und 30 km/h registriert. 8,77 % der Überschreitungen lagen im Bereich zwischen 16 und 20 km/h. Die restlichen Geschwindigkeitsverstöße von knapp 90 % waren im Bereich zwischen 6 und 15 km/h zu verzeichnen.

 

Resümee:


Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die gegenwärtige Regelung mit dem Taxistandplatz östlich des Bahnhofs bewährt hat. Insbesondere liegt es im Interesse der Fahrgäste, dass diese lediglich kurze Wege zurücklegen müssen und möglichst schnell abfahren können, um ihre Zielorte (Siemens, Kliniken, Universitätsgebäude usw.), die seltener im Westen liegen, ohne Verzögerungen zu erreichen. Die Lage des Standplatzes ist mit der Lage in anderen Großstädten vergleichbar. Eine Verlegung des Taxistandplatzes bzw. die Einrichtung eines zusätzlichen Standplatzes westlich des Bahnhofs ist daher nicht weiter zu verfolgen.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag (Anlage 1)
                        Grafik (Anlage 2)
                        Standortvorschläge (Anlage 3)
                        Stellungnahme Taxi Erlangen e. G. (Anlage 4)