Betreff
Bereitstellung einer Pachtfläche für den Verein "Interkultureller Garten Erlangen" Fraktionsanträge der SPD Nr. 098/2011 und Nr. 065/2012 und der Grünen Liste Nr. 124/2012
Vorlage
231/033/2012
Aktenzeichen
VI/23
Art
Beschlussvorlage

Dem Verein „Interkultureller Garten Erlangen e.V.“ wird die aus der Anlage 1 ersichtliche Fläche für die Errichtung eines Interkulturellen Gartens zur Verfügung gestellt.

Für die Überlassung der Fläche wird eine Pacht nach dem für Kleingartenanlagen in Erlangen gültigen Satz erhoben (derzeit: 0,36 €/m²/Jahr).

 

Die Fraktionsanträge der SPD vom 04.08.2011 (Nr. 098/2011) und 15.05.2012 (Nr. 065/2012) und der Grünen Liste vom 11.10.2012 (Nr. 124/2012) sind damit abschließend bearbeitet.

 

Die Kosten für die Erschließung (Zuwegung, Entwässerung, Strom und Wasser) bis zum Beginn der Pachtfläche werden von der Stadt Erlangen übernommen. Die Innenerschließung der Gartenanlage ist vom Verein zu übernehmen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die für die Erschließung erforderlichen investiven Mittel i.H.v. ca. 78.000 € sowie 60.000 € für Stellplatzablöse, die jedoch der entsprechenden Rücklage zufließen wird, für den Haushalt 2013 nachzumelden.


Mit Beschluss des UVPA vom 15.03.2011 (Vorlagen-Nr. 13/019/2011) wurde die Errichtung eines Interkulturellen Gartens auf einer städtischen Fläche zwischen Adenauerring Nord und Holzweg befürwortet. Die Einrichtung und der Betrieb des Interkulturellen Gartens sollten gemäß dieses Beschlusses kostenneutral für die Stadt Erlangen erfolgen.

 

Da es sich bei der städtischen Fläche bislang noch um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche handelt, ist die für eine Kleingartenanlage erforderliche Infrastruktur (Strom und Wasser, Entwässerung und Zufahrt ab der Joseph-Will-Straße) noch herzustellen.

Der zwischenzeitlich gegründete Verein „Interkultureller Garten Erlangen e.V.“ ist nach eigener Mitteilung finanziell nicht in der Lage, die für die Grundstückserschließung anfallenden Kosten i.H.v. ca. 78.000 € (Strom und Wasser ca. 28.000 €; Entwässerung ca. 35.000 € und die Zuwegung zu der vorgesehenen Pachtfläche ca. 15.000 €) zu tragen. Aus diesem Grund ist eine Realisierung des Projekts „Interkultureller Garten“ nur möglich, wenn die Stadt Erlangen die Kosten für die Erschließung des Grundstücks bis zum Beginn der Pachtfläche übernimmt.

Die Innenerschließung des Grundstücks ist vom Verein in Eigenleistung zu übernehmen.

 

Für die Errichtung des Interkulturellen Gartens stellt die Stadt Erlangen im Endausbau eine Fläche von ca. 5000 m² zur Verfügung.

Der Verein beabsichtigt zunächst die Nutzung einer Teilfläche von rd. 2.500 m², da diese Fläche für die derzeitige Mitgliederzahl ausreichend ist. Der beigefügte Lageplan stellt die aktuelle und die mögliche Erweiterungsfläche dar. In der ersten Ausbauphase wird der Verein nach derzeitiger Planung 35 Kleingartenparzellen mit jeweils ca. 20 qm vorsehen und an Interessierte verpachten.

Die baurechtlich erforderlichen 12 Stellplätze können abgelöst werden, da keine Stellplätze an dieser Stelle hergestellt werden sollen und somit der Motorisierte Individualverkehr (MIV) vermieden werden soll. Den Ablösebetrag in Höhe von 60.000,-- € übernimmt ebenfalls die Stadt Erlangen.

 

Die Verwaltung hat zusammen mit dem Verein die aus Anlage 1 ersichtliche Fläche aus den städtischen Grundstücken Flst.-Nrn. 485 und 482/1 –Gmkg. Büchenbach - als geeignet ausgewählt. Eine Pachtflächenerweiterung bis zu einer maximalen Größe von 5.000 m² ist somit bei entsprechender Steigerung der Mitgliederzahl möglich. Die vom Verein beauftragte Landschaftsarchitektin hat auch bereits entsprechende Planungen vorgestellt.

 

Es ist beabsichtigt, baldmöglichst einen Pachtvertrag mit dem Verein „Interkulturelle Gärten Erlangen e.V.“ mit einer Vertragsfläche von zunächst 2.500 m² zu einem Pachtzins von 0,36 Euro/m² jährlich (900 € pro Jahr) ab endgültiger Herstellung der Erschließung abzuschließen. Dieser Pachtzins entspricht den Konditionen für die Verpachtung von Grundstücken an andere Kleingartenvereine in Erlangen und ist am Ende des jeweiligen Pachtjahres zu entrichten.

Damit wäre es dem Verein möglich, nach Vertragsabschluss noch im Jahr 2012 mit den (Vor)Arbeiten zur Errichtung / Herrichtung des Interkulturellen Gartens zu beginnen. Der Verein könnte dann auch bereits den einzelnen Nutzern/Pächtern die einzelnen Gartenparzellen eigenverantwortlich per „Unterpachtvertrag“ überlassen. Die Erschließung kann erst nach Beschlussfassung und Genehmigung des Haushalts 2013 und Ausbau ab ca. Juni 2013 erfolgen.

 

 

Ressourcen

(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

  78.000

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

   900 p.a.

bei Sachkonto: 441111

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:  Anlage 1:      Lageplan vom 11.10.2012

                 Anlage 2:      SPD-Fraktionsantrag 098/2011

                 Anlage 3:      SPD-Fraktionsantrag 065/2012

                 Anlage 4/4a: Grüne Liste-Fraktionsantrag 124/2012