Der Bericht der Verwaltung hat den Mitgliedern des Ausschusses zur Kenntnis gedient. Der Protokollvermerk gilt hiermit als bearbeitet.
Die Höhenlage des GW/RW auf der Nordseite des Dechsendorfer Damms in Fahrtrichtung Westen erfordert ein Geländer aus Verkehrssicherheitsgründen. Das bisher vorhandene Holzgeländer wies zahlreiche Schäden an den Querriegeln sowie morsche Stellen an den Pfosten mit damit verbundenen Standsicherheitsproblemen auf. Die Erneuerung war damit unabwendbar und somit Bestandteil des Arbeitsprogramms des Baubetriebshofes.
Die Ausführung erfolgte dabei im August, wobei das im Zuge des S-Bahn-Baus am Brucker Radweg abgebaute Edelstahlgeländer aus wirtschaftlichen Gründen verwendet wurde. Neben der Vermeidung einer Neuanschaffung wird damit auch der erforderliche Unterhaltsaufwand reduziert. Vandalismusschäden können jedoch auch bei dieser Konstruktion nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Der im BWA am 25.09.12 und auch seitens der Bürgerschaft gemeldete und darauf zurück zu führende Schaden wurde nach erfolgter Kenntnis unmittelbar überprüft und beseitigt.
Der unstete Verlauf des Geländers erklärt sich daraus, dass die Stahlfertigteilkonstruktion nur bedingt für die unbefestigte Oberfläche geeignet ist. Wegen der zu berücksichtigenden Planungen einer Sanierung des Dechsendorfer Damms (IvP.-Nr. 541.810) wird dies jedoch in Kauf genommen, da es den geforderten Sicherheitsstandards in jedem Fall genügt.
Anlagen: Protokollvermerk (Punkt 3)