1. Der dem Jugendtreff „Beatship“ bis zum 31.12.2011 zur Umsetzung von Maßnahmen zur Hausaufgabenbetreuung von Flüchtlingskindern im Stadtteil Anger gewährte jährliche Zuschussbetrag von 7.670€ wird dem Jugendtreff ab dem Jahr 2013 als Zuschussbetrag zur Umsetzung einer Willkommenskultur – Sozialpädagogische Arbeit mit Flüchtlingskindern und –jugendlichen gewährt..
2. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Jugendtreff Beatship, einen Leistungsvertrag abzuschließen, der die Modalitäten der zu erbringenden Maßnahmen sowie das Verfahren einer regelmäßigen Evaluation der Arbeit regelt.
Nach dem regulären Auslaufen der ESF-Förderung wurde das Angebot zur Hausaufgabenbetreuung für Flüchtlingskinder eingestellt. Somit entfiel auch die Grundlage zur Förderung durch die Stadt Erlangen. Dem Jugendamt liegt mit Schreiben vom 08.08.2012 eine Neukonzeption der Arbeit des Jugendtreffs Beatship vor, in dem auch eine Neuausrichtung der Arbeit mit sozial belasteten, benachteiligten Kindern und Jugendlichen und hier speziell Kinder und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien enthalten ist.
Dieses Konzept ist nach Aussage des Trägers in der dargestellten Form nur unter der Voraussetzung umsetzungsfähig, dass der durch die Stadt Erlangen vormals zur Unterstützung der Hausaufgabenbetreuung gezahlte Zuschussbetrag in Höhe von jährlich 7.670€ ab 2013 zur Förderung dieser Maßnahmen eingesetzt werden kann.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
Aus Sicht der Jugendhilfeplanung ergibt sich folgendes Bild.
Der vorgelegte Konzeptentwurf zur Arbeit des Jugendtreffs Beatship ist aus fachlicher Sicht schlüssig. Er hält sowohl inhaltlich wie auch strukturell Anschluss an das am 21. Juni 2012 vom Jugendhilfeausschuss beschlossene Positionspapier „Entwicklung der Jugend-(sozial)arbeit in den Stadtteilen Bruck und Anger“.
Seine Umsetzung ist nach Auffassung der Jugendhilfeplanung geeignet zur Verwirklichung der in dem Positionspapier für den Stadtteil Anger formulierten Zielsetzungen beizutragen.
Aus bedarfsplanerischer Sicht ist die Bezuschussung des Angebotes somit zu befürworten.
Mit Hinblick auf die im Kinderschutzgesetz neu formulierten Verpflichtungen zur Etablierung von verbindlichen Qualitätsstandards sowie auf die Empfehlungen der Firma Rödel & Partner zur Umsetzung eines wirkungsvollen Controllings wird empfohlen die Bezuschussungszusage mit der Verpflichtung zum Abschluss eines Leistungsvertrages zwischen Jugendamt und Träger zu verbinden, der die Modalitäten der konkret zu erbringenden Leistungen sowie die Rahmenbedingungen für eine regelmäßige Evaluation der Maßnahme regelt.
3. Prozesse
und Strukturen
Das Konzept zur Neuausrichtung der Arbeit des Jugendtreffs Beatship sowie eine Aufstellung der Kosten liegt dieser Vorlage als Anlage bei.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ 7.670,00 |
bei Sachkonto: 531801 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Konzept Neueausrichtung