Die Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Erlangen (Entwurf vom 01.10.2012, Anlage 1) wird hiermit beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Straßenreinigungsgebühren der Stadt Erlangen wurden im Jahr 2008 unter Einbeziehung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) neu strukturiert und kalkuliert, der Kalkulationszeitraum auf 4 Jahre (2009 bis 2012) festgesetzt sowie eine Gebührenerhöhung beschlossen. Der laufende Kalkulationszeitraum endet somit zum 31.12.2012.
Die Verwaltung hat die Straßenreinigungsgebühren unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses 2012 sowie der Aufwendungen und Erträge der Straßenreinigung für die Jahre 2013 und 2014 kalkuliert. Dabei wurden alle feststehenden sowie sich abzeichnende Veränderungen künftiger Personal-, Fahrzeug- und sonstiger Sachkosten berücksichtigt. Eine besondere Unwägbarkeit stellt hierbei stets die Intensität der im Kalkulationszeitraum liegenden Winter dar. Milde Winter verursachen höhere und starke, lang anhaltende Winter geringere Aufwendungen in der Straßenreinigung. Um auf diese unplanbare Größe mit ihren finanziellen Folgen zeitnah reagieren zu können, wurde ein Kalkulationszeitraum von 2 Jahren gewählt.
Der Gesamtaufwand der
Straßenreinigungskosten für den Gebühren- und Nichtgebührenbereich entwickelte
sich von 2,137 Mio € im Jahr 2009 auf 2,272 Mio € für jedes Jahr des
2-jährigen Kalkulationszeitraumes 2013 bis 2014. Diese Erhöhung liegt z.B. in
der Steigerung der Personalkosten auf Grund des Tarifabschlusses 2012, in
gestiegenen Energie- und Kraftstoffkosten sowie Abschreibungen begründet.
Der Gesamtaufwand setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:
·
Nichtgebührenbereich (ohne städt. Eigenanteile
für Mittelsteifen, gesetzlich ggf.
erweiterte Anteile für das Allgemeininteresse an sauberen Straßen)
ca. 24 % 0,544 Mio €/a
· Gesamter Gebührenbereich (inkl. städt. Eigenanteile für Mittelstreifen, gesetzlich ggf. erweiterte Anteile für Allgemeininteresse an sauberen Straßen)
ca. 76 % 1,727 Mio €/a
-
davon Einfachreinigung ca.
53 % 1,194 Mio €/a
(nur Fahrbahnen)
-
davon Mehraufwandsreinigung ca. 23 % 0,533 Mio €/a.
(Fahrbahnen und Gehwege;
Reinigungsklassen X, Y, Z)
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
a) Kalkulationsergebnis für den Kalkulationszeitraum 2013 bis 2014
Am 27.11.2008 hat der Stadtrat
mehrheitlich einen 10%igen städtischen Pflichtanteil und zusätzlich einen
erweiterten städtischen Eigenanteil für das Allgemeininteresse an einer
sauberen Stadt in Höhe von 8% der gebührenfähigen Kosten beschlossen. Während mit
dem 10%igen Pflichtanteil alle Reinigungsklassen X, Y und Z des
Mehrfachreinigungsgebietes entlastet wurden, erfuhren die Reinigungsklassen mit
den höchsten Reinigungshäufigkeiten Y und Z, die sich in der Innenstadt
befinden, mit dem erweiterten städtischen Eigenanteil von 8 % eine gezielte
zusätzliche Entlastung. Auch heute erscheint die städtische Unterstützung dort
am notwendigsten, wo die höchste Verschmutzung durch die Allgemeinheit zu
erwarten ist. Der BKPV hat jedoch mit Beratungsvermerk vom 20.08.2008 darauf
aufmerksam gemacht, dass dieses Problem auch bei einem Kostenanteil für das
Allgemeininteresse in Höhe von nur 10% gelöst werden könnte, etwa indem man
diese Entlastung nur anderen als Anliegerstraßen zu Gute kommen lässt.
Für den neuen 2-jährigen Kalkulationszeitraum 2013 und 2014 schlägt die
Verwaltung deshalb vor, den erweiterten Eigenanteil für das Allgemeininteresse
an einer sauberen Stadt von 8 auf 6% zu senken, um sich damit dem Vorschlag des
BKPV schrittweise anzunähern. Der über die 10% hinaus genutzte Spielraum
bewirkt eine Gebührenanpassung für Anlieger der Reinigungsklassen Y und Z
(Innenstadt) in moderatem Umfang.
Bisherige
Gebührensätze (2009 bis 2012), gem. Beschluss des Stadtrates vom
27.11.2008 |
||||
|
einfache |
Reinigungs- |
Reinigungs- |
Reinigungs- |
18 % Eigenanteil (EA) |
3,36 € |
10,00 € |
20,48 € |
27,80 € |
|
||||
Neue Gebührensätze (2013 bis 2014) |
||||
|
einfache |
Reinigungs- |
Reinigungs- |
Reinigungs- |
Variante
10 % EA |
3,60
€ |
9,72
€ |
34,20 € |
46,44 € |
Veränderung in Prozent: |
7,1 % |
- 2,8 % |
67,0 % |
67,1 % |
Veränderung
in €/RM/a: |
0,24 €/RM/a |
-0,28 €/RM/a |
14,02 €/RM/a |
18,64 €/RM/a |
Variante
15 % EA |
3,60
€ |
9,72
€ |
26,04 € |
35,28 € |
Veränderung in Prozent: |
7,1 % |
- 2,8 % |
27,1 % |
26,9 % |
Veränderung
in €/RM/a: |
0,24 €/RM/a |
-0,28 €/RM/a |
5,56 €/RM/a |
7,48 €/RM/a |
Variante
16 % EA |
3,60 € |
9,72 € |
24,36 € |
33,12 € |
Veränderung
in Prozent: |
7,1 % |
- 2,8 % |
18,9 % |
19,1 % |
Veränderung
in €/RM/a: |
0,24 €/RM/a |
-0,28 €/RM/a |
3,88 €/RM/a |
5,32 €/RM/a |
Variante 17 % EA |
3,60 € |
9,72 € |
22,68 € |
30,84 € |
Veränderung
in Prozent: |
7,1 % |
- 2,8 % |
10,7 % |
10,9 % |
Veränderung
in €/RM/a: |
0,24 €/RM/a |
-0,28 €/RM/a |
2,20 €/RM/a |
3,04 €/RM/a |
Variante 18% EA |
3,60 € |
9,72 € |
21,12 € |
28,56 € |
Veränderung
in Prozent: |
7,1 % |
- 2,8 % |
3,1 % |
2,7 % |
Veränderung
in €/RM/a: |
0,24 €/RM/a |
-0,28 €/RM/a |
0,64 €/RM/a |
0,76 €/RM/a |
Die Übersicht der Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Erlangen und in anderen bayerischen Städten (Anlage 2) zeigt, dass die vorgeschlagenen Gebührensätze bei vergleichbaren Reinigungshäufigkeiten in anderen Städten in ähnlicher Höhe bzw. teils auch deutlich höher liegen. Von den Steigerungen sind in der Reinigungsklasse Y ca. 260 Grundstücke und in der Reinigungsklasse Z ca. 115 Grundstücke betroffen.
b) Anteile der durch die Stadt Erlangen zu tragenden Straßenreinigungskosten
Städtische Eigenanteile sind grundsätzlich gebührenfähige Kosten,
die neben den Kosten für den Nichtgebührenbereich von der Stadt Erlangen zu
tragen sind.
Die städtischen Eigenanteile für Mittelstreifen - meist 4-spurige Straßen
mit hoher Verkehrsbedeutung und besonderem Gefährdungspotential – befinden sich
i.d.R. im Anschlussgebiet des Straßenreinigungsbetriebes. Die erforderlichen
Reinigungsaufwendungen werden daher auch
weiterhin von der Stadt Erlangen durchgeführt und finanziert.
Der städtische Eigenanteil für die Mittelstreifen beträgt ab 2013 für
unveränderte 32.605 Reinigungsmeter 117.103€/a.
Der städtische Eigenanteil für das Allgemeininteresse an
einer sauberen Stadt in Höhe von
10 % der gesamten gebührenfähigen Kosten beträgt ab 2013 172.727 €/a und wurde vom
Kostenanteil der Mehraufwandsreinigungsklassen (X, Y, Z) abgesetzt.
Der darüber hinausgehende erweiterte Eigenanteil für das Allgemeininteresse an
einer sauberen Stadt in Höhe von 6% der gebührenfähigen Kosten beträgt ab 2013
103.636 €/a und entlastet die Reinigungsklassen Y und Z .
Im Nichtgebührenbereich
summieren sich Kosten für Reinigungsleistungen städtisch bebauter und
nichtbebauter Liegenschaften. Dies sind z.B. Radwege außerhalb des
Anschlussgebietes, Bushaltestellen, Ampelanlagen, Brücken, Treppenanlagen,
Unterführungen, Verkehrsinseln, Querungshilfen, Parkplätze, Parkbuchten und
-streifen und öffentliche Plätze.
Der finanzielle Aufwand betrug seit 2009 jährlich 539.335 €/a. Entsprechend der
Neukalkulation steigt diese, von der Stadt Erlangen zu tragende Summe ab 2013
um 5.215 € auf 544.550 €/a.
Anlage 3 zeigt eine Zusammenstellung der durch die Stadt Erlangen zu übernehmenden Straßenreinigungskosten sowohl für den Nichtgebührenbereich als auch für die Eigenanteile.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Beschluss und Vollzug der vorliegenden Satzung.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Sach-
und Personalkosten der Stadt für Straßenreinigung |
1. Nichtgebührenbereich: 2. Städtische Eigenanteile: |
Kostenstelle 200090 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die
Erhebung einer
Straßenreinigungsgebühr
in der Stadt Erlangen (Entwurf vom 28.09.2012)
Anlage 2: Übersicht der Straßenreinigungsgebühren der Stadt
Erlangen und anderer bayerischer
Städte
Anlage 3: Anteile der von der Stadt Erlangen zu übernehmenden
Straßenreinigungskosten des
Nichtgebührenbereiches und der
Eigenanteile