Betreff
Straßenreinigungsgebühren 2013 bis 2014, Änderung der Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Erlangen
Vorlage
30-R/065/2012
Aktenzeichen
III/30
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Erlangen (Entwurf vom 01.10.2012, Anlage 1) wird hiermit beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Straßenreinigungsgebühren der Stadt Erlangen wurden im Jahr 2008 unter Einbeziehung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) neu strukturiert und kalkuliert, der Kalkulationszeitraum auf 4 Jahre (2009 bis 2012) festgesetzt sowie eine Gebührenerhöhung beschlossen. Der laufende Kalkulationszeitraum endet somit zum 31.12.2012.

 

Die Verwaltung hat die Straßenreinigungsgebühren unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses 2012 sowie der Aufwendungen und Erträge der Straßenreinigung für die Jahre 2013 und 2014 kalkuliert. Dabei wurden alle feststehenden sowie sich abzeichnende Veränderungen künftiger Personal-, Fahrzeug- und sonstiger Sachkosten berücksichtigt. Eine besondere Unwägbarkeit stellt hierbei stets die Intensität der im Kalkulationszeitraum liegenden Winter dar. Milde Winter verursachen höhere und starke, lang anhaltende Winter geringere Aufwendungen in der Straßenreinigung. Um auf diese unplanbare Größe mit ihren finanziellen Folgen zeitnah reagieren zu können, wurde ein Kalkulationszeitraum von 2 Jahren gewählt.

 

Der Gesamtaufwand der Straßenreinigungskosten für den Gebühren- und Nichtgebühren­bereich entwickelte sich von 2,137 Mio € im Jahr 2009 auf 2,272 Mio € für jedes Jahr des
2-jährigen Kalkulationszeitraumes 2013 bis 2014. Diese Erhöhung liegt z.B. in der Steigerung der Personalkosten auf Grund des Tarifab­schlusses 2012, in gestiegenen Energie- und Kraftstoffkosten sowie Abschreibungen begründet.

Der Gesamtaufwand setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:

·         Nichtgebührenbereich (ohne städt. Eigenanteile für Mittelsteifen, gesetzlich ggf.
erweiterte Anteile für das Allgemeininteresse an sauberen Straßen)

                                                                      ca. 24 %         0,544 Mio €/a

·         Gesamter Gebührenbereich (inkl. städt. Eigenanteile für Mittelstreifen, gesetzlich ggf. erweiterte Anteile für Allgemeininteresse an sauberen Straßen)

ca. 76 %         1,727 Mio €/a

                        - davon Einfachreinigung                  ca. 53 %         1,194 Mio €/a
                          (nur Fahrbahnen)

                        - davon Mehraufwandsreinigung       ca. 23 %         0,533 Mio €/a.
                          (Fahrbahnen und Gehwege;
                          Reinigungsklassen X, Y, Z)

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

a) Kalkulationsergebnis für den Kalkulationszeitraum 2013 bis 2014

Am 27.11.2008 hat der Stadtrat mehrheitlich einen 10%igen städtischen Pflichtanteil und zusätzlich einen erweiterten städtischen Eigenanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt in Höhe von 8% der gebührenfähigen Kosten beschlossen. Während mit dem 10%igen Pflichtanteil alle Reinigungsklassen X, Y und Z des Mehrfachreinigungsgebietes entlastet wurden, erfuhren die Reinigungsklassen mit den höchsten Reinigungshäufigkeiten Y und Z, die sich in der Innenstadt befinden, mit dem erweiterten städtischen Eigenanteil von 8 % eine gezielte zusätzliche Entlastung. Auch heute erscheint die städtische Unterstützung dort am notwendigsten, wo die höchste Verschmutzung durch die Allgemeinheit zu erwarten ist. Der BKPV hat jedoch mit Beratungsvermerk vom 20.08.2008 darauf aufmerksam gemacht, dass dieses Problem auch bei einem Kostenanteil für das Allgemeininteresse in Höhe von nur 10% gelöst werden könnte, etwa indem man diese Entlastung nur anderen als Anliegerstraßen zu Gute kommen lässt.

Für den neuen 2-jährigen Kalkulationszeitraum 2013 und 2014 schlägt die Verwaltung deshalb vor, den erweiterten Eigenanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt von 8 auf 6% zu senken, um sich damit dem Vorschlag des BKPV schrittweise anzunähern. Der über die 10% hinaus genutzte Spielraum bewirkt eine Gebührenanpassung für Anlieger der Reinigungsklassen Y und Z (Innenstadt) in moderatem Umfang.

 

Bisherige Gebührensätze (2009 bis 2012), gem. Beschluss des Stadtrates vom 27.11.2008

 

 

einfache
Fahrbahn­reinigung

Reinigungs-
klasse
X

Reinigungs-
klasse
Y

Reinigungs-
klasse
Z

18 % Eigenanteil (EA)
Allgemeininteresse;
Summe EA: 287.548 €/a;
Gebühr je RM/a:

 

3,36 €

 

10,00 €

 

20,48 €

 

27,80 €

 

 

Neue Gebührensätze (2013 bis 2014)
Hinweis:
Die Tabelle zeigt Varianten mit unterschiedlichen Eigenanteilen am Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt, sowie die vorgeschlagene Variante mit einem Eigenanteil von 16%.

 

 

einfache
Fahrbahn­reinigung

Reinigungs-
klasse
X

Reinigungs-
klasse
Y

Reinigungs-
klasse
Z

Variante 10 % EA
Summe EA: 172.727 €/a;
Gebühr je RM/a:

 

 

 

 

3,60 €

9,72 €

34,20 €

46,44 €

Veränderung in Prozent:

7,1 %

- 2,8 %

67,0 %

67,1 %

Veränderung in €/RM/a:

0,24 €/RM/a

-0,28 €/RM/a

14,02 €/RM/a

18,64 €/RM/a

Variante 15 % EA
Summe EA: 259.091 €/a;
Gebühr je RM/a:

 

3,60 €

9,72 €

26,04 €

35,28 €

Veränderung in Prozent:

7,1 %

- 2,8 %

27,1 %

26,9 %

Veränderung in €/RM/a:

0,24 €/RM/a

-0,28 €/RM/a

5,56 €/RM/a

7,48 €/RM/a

Variante 16 % EA
Summe EA: 276.363 €/a;
Gebühr je RM/a:

 

3,60 €

9,72 €

24,36 €

33,12 €

Veränderung in Prozent:

7,1 %

- 2,8 %

18,9 %

19,1 %

Veränderung in €/RM/a:

0,24 €/RM/a

-0,28 €/RM/a

3,88 €/RM/a

5,32 €/RM/a

Variante 17 % EA
Summe EA: 293.636 €/a;
Gebühr je RM/a:

 

3,60 €

9,72 €

22,68 €

30,84 €

Veränderung in Prozent:

7,1 %

- 2,8 %

10,7 %

10,9 %

Veränderung in €/RM/a:

0,24 €/RM/a

-0,28 €/RM/a

2,20 €/RM/a

3,04 €/RM/a

Variante 18% EA
Summe EA: 310.909 €/a;
Gebühr je RM/a:

 

3,60 €

9,72 €

21,12 €

28,56 €

Veränderung in Prozent:

7,1 %

- 2,8 %

3,1 %

2,7 %

Veränderung in €/RM/a:

0,24 €/RM/a

-0,28 €/RM/a

0,64 €/RM/a

0,76 €/RM/a

 

Die Übersicht der Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Erlangen und in anderen bayerischen Städten (Anlage 2) zeigt, dass die vorgeschlagenen Gebührensätze bei vergleichbaren Reinigungshäufigkeiten in anderen Städten in ähnlicher Höhe bzw. teils auch deutlich höher liegen. Von den Steigerungen sind in der Reinigungsklasse Y ca. 260 Grundstücke und in der Reinigungsklasse Z ca. 115 Grundstücke betroffen.

 

b) Anteile der durch die Stadt Erlangen zu tragenden Straßenreinigungskosten

 

Städtische Eigenanteile sind grundsätzlich gebührenfähige Kosten, die neben den Kosten für den Nichtgebührenbereich von der Stadt Erlangen zu tragen sind.
Die städtischen Eigenanteile für Mittelstreifen - meist 4-spurige Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung und besonderem Gefährdungspotential – befinden sich i.d.R. im Anschlussgebiet des Straßenreinigungsbetriebes. Die erforderlichen Reinigungsaufwendungen werden daher auch
weiterhin von der Stadt Erlangen durchgeführt und finanziert.
Der städtische Eigenanteil für die Mittelstreifen beträgt ab 2013 für unveränderte 32.605 Reinigungsmeter 117.103€/a.

Der städtische Eigenanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt in Höhe von
10 % der gesamten gebührenfähigen Kosten beträgt ab 2013  172.727 €/a und wurde vom
Kostenanteil der Mehraufwandsreinigungsklassen (X, Y, Z) abgesetzt.
Der darüber hinausgehende erweiterte Eigenanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt in Höhe von 6% der gebührenfähigen Kosten beträgt ab 2013 103.636 €/a und entlastet die Reinigungsklassen Y und Z .

 

Im Nichtgebührenbereich summieren sich Kosten für Reinigungsleistungen städtisch bebauter und nichtbebauter Liegenschaften. Dies sind z.B. Radwege außerhalb des Anschlussgebietes, Bushaltestellen, Ampelanlagen, Brücken, Treppenanlagen, Unterführungen, Verkehrsinseln, Querungshilfen, Parkplätze, Parkbuchten und -streifen und öffentliche Plätze.
Der finanzielle Aufwand betrug seit 2009 jährlich 539.335 €/a. Entsprechend der Neukalkulation steigt diese, von der Stadt Erlangen zu tragende Summe ab 2013 um 5.215 € auf 544.550 €/a.

 

Anlage 3 zeigt eine Zusammenstellung der durch die Stadt Erlangen zu übernehmenden Straßenreinigungskosten sowohl für den Nichtgebührenbereich als auch für die Eigenanteile.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Beschluss und Vollzug der vorliegenden Satzung.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Sach- und Personalkosten der Stadt für Straßenreinigung
(Eigenanteile und Nichtgebührenbereich); Anlage 4

1. Nichtgebührenbereich:
 
   bisher 539.335 €/a,
    ab 2013: 544.550 €/a

2. Städtische Eigenanteile:
2.1. Allgemeininteresse 10%
       bisher 159.749 €/a;
       ab 2013: 172.727 €/a
2.2. Allgemeininteresse 6%
       bisher  8% 127.799 €/a;
       ab 2013: 103.636 €/a
2.3. Mittelstreifen
       bisher 109.553 €/a;
       ab 2013: 117.103 €/a

Kostenstelle  200090
Kostenträger 54110020
Sachkonto     524101
bzw. laut Kämmerei
Kostenstelle 5739

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       

 

Anlage 1: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Erhebung einer
                Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Erlangen (Entwurf vom 28.09.2012)

Anlage 2: Übersicht der Straßenreinigungsgebühren der Stadt Erlangen und anderer bayerischer
                Städte
Anlage 3: Anteile der von der Stadt Erlangen zu übernehmenden Straßenreinigungskosten des
                Nichtgebührenbereiches und der Eigenanteile